wir sind am 06.09.2025 von Düsseldorf mit Qatar Airways nach Doha geflogen. Aufgrund technischer Probleme am Flugzeug (Tragfläche) hatte unser Flug Verspätung, sodass wir den gebuchten Anschluss nach Singapur (ebenfalls Qatar Airways, auf demselben Ticket) verpasst haben.
Der Weiterflug wurde dann auf den nächsten Morgen (07.09.2025) umgebucht. Statt planmäßig am 07.09. morgens um 9 Uhr in Singapur zu landen, sind wir also erst am 07.09. um 21 Uhr angekommen.
Nach meiner Recherche greift hier die EU-Verordnung 261/2004, wonach uns eine Entschädigung von 600 € pro Person zusteht. Leider reagiert Qatar Airways bislang gar nicht – nicht einmal eine Eingangsbestätigung meiner Forderung.
Geplantes Routing:
06.09.2025 – QR088 Düsseldorf → Doha
06.09.2025 – QR942 Doha → Singapur
Tatsächliches Routing:
06.09.2025 – QR088 Düsseldorf → Doha
07.09.2025 – QR944 Doha → Singapur
Hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen mit Qatar Airways gemacht? Wie seid ihr vorgegangen, wenn die Airline überhaupt nicht reagiert? Lohnt sich gleich der Gang zu einem Schlichtungsportal oder Anwalt, oder gibt es andere Wege?
Die Rechtslage ist völlig klar und auf deiner Seite.
Bevor die Schlichtungsstelle einen Fall annimmt, muss allerdings beachtet werden, das der Airline 2 Monate Zeit gegeben werden muss um auf dein Verlangen zu reagieren - egal ob positiv oder negativ.
Um überhaupt eine erste Reaktion von QR zu erhalten würde ich allerdings auch erstmal eine Frist per Einschreiben=Rückschein setzen.
Einschreiben nach Katar schicken? Das wird lustig.
Email reicht heutzutage. Wenn die Airline nicht reagiert, reicht das für die Schlichtungsstelle auch. Man muss ja nur „Nachweisen“ (= kopie des geschickten emails), dass man einen Kontaktversuch unternommen hat.
Ja und? Du glaubst irgendwer schaut in den Postkasten rein? Das ist nur eine adresse weil sie legal ein eine benötigen.. Hat genau so viel wert wie ein email zu schicken und warum kosten und mühe betreiben, wenn es einfacher auch geht?
Gibt genug Rechtsprüche die belegen, dass email eine annerkannte und nachverfolgbare schriftform ist.
Für Deutschland reicht die E-Mail Adresse im Impressum (also hier: tell-us@qatarairways.com.qa), dazu 2-3 Leute in BCC damit man nachweisen kann, dass die E-Mail dort angekommen ist.
Ich habe mich lediglich zu Deiner polemischen Anmerkung, ein Einschreiben nach Katar zu schicken geäußert und in meiner Antwort auch darauf hingewiesen, dass eine Email wahrscheinlich reicht.
Abgesehen davon, werden sie auf der Zeil sehr wahrscheinlich regelmäßig in ihren Postkasten gucken, so wie Du und ich auch.
Ich mache sowas auch ganz gerne, wenn die Airline sich stumm stellt.
Ist zwar hier im Forum an der einen oder anderen Stelle etwas verpönt, weil man ja die Provision verliert. Dafür hat man Null Risiko oder Aufwand.
Es gibt allerdings neben dem genannten auch Anbieter am Markt, die von der Provision her etwas bescheidener sind….
Es gibt sogar schon vertrauensvolle Anwaltskanzleien auf dem Onlinemarkt die einen relativ automatisierten Prozess zur Verfügung stellen abseits von der vielen Portalen die dafür Provision verlangen.