Rechte nach Stornierung seitens der Airline

Hi, habe zu folgendem hier im Forum noch nichts gefunden:

Alitalia Storniert meinen Oneway Flug BER-FCO Anfang September. Nun würden sie mir zwar den Betrag erstatten, jedoch möchte ich lieber alternativ befördert werden, da vergleichbare Flüge jetzt viel teurer sind als zum Zeitpunkt der originalen Buchung.

Dies wird mir jedoch verweigert.

Nun die Frage: Hat man nicht das Wahlrecht zwischen Erstattung und Alternativbeförderung?

Vielen Dank und viele Grüße
Felix

Hi Felix,
meiner Auffassung nach besagt die EU Fluggastrechteverordnung ziemlich eindeutig, dass ein Wahlrecht zwischen Rückerstattung innerhalb von 7 Werktagen ODER anderweitiger Beförderung zum Endziel besteht. Lass Dich nicht abspeisen.

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Vielen dank für die schnelle Antwort!

So sehe ich das nämlich auch…
Hat jemand gute Erfahrungen mit einem Online Recht-Portal diesbezüglich?

Ganz ehrlich - bei den Onlinerechtportalen musst Du oft ziemliche Prozente abdrücken, zumal deren Hauptziel Entschädigungen sind, da verdienen Sie ja am meisten. Dies ist bei Dir nicht der Fall. Ich würde bei so einer glasklaren Sache immer zum Anwalt gehen. Gerade wenn Du eine Rechtschutz hast, gibt es nix zu verlieren und wenn nicht, sobald Du gewinnst, muss die Gegenseite ja die Kosten tragen. Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung, aber ich glaube heutzutage hat keiner was zu verschenken.

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Das klingt schlüssig! Nochmals vielen Dank für die Stellungnahme!!

Bitte doch die SÖP zu übernehmen!

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Auszug aus der Hilfe der Verbraucherzentrale:

Bietet Ihnen die Fluggesellschaft keinen oder nur einen unangemessen späten Alternativflug an - und sind günstigere Flüge (auch bei anderen Fluggesellschaften) verfügbar - können Sie der Fluggesellschaft eine Frist für ein entsprechendes Angebot setzen. Wie lang eine solche Frist sein muss, hängt davon ab, wieviel Zeit noch bis zum ursprünglich geplanten Abflugtermin verbleibt. Sollte der annullierte Flug erst in mehreren Monaten stattfinden, kann die Frist zwei Wochen betragen. Erfahren Sie z.B. erst am Flughafen von der Annullierung, können wenige Stunden reichen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist dürfen Sie selbst einen Ersatzflug bei einem anderen Flugunternehmen buchen und die Kosten als „Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe“ geltend machen. Nehmen Sie den von der Airline angebotenen Ersatzflug an oder buchen Sie einen Flug im Rahmen der beschriebenen Selbsthilfe, stehen Ihnen Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Erfrischungen, Taxis oder auch ggf. Hotelkosten …) zu, wenn Sie am Flughafen länger warten oder einen Hotelaufenthalt verlängern müssen.

Viele Grüße Sascha

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Vielen Dank für die weiteren Antworten!
Werde mich im Sinne des Forums dann nochmal mit dem Ergebnis melden in paar Wochen!
Viele Grüße und einen schönen Sonntag
Felix

Das wäre sehr gut wenn auch LOT der Ersatzbeförderung zustimmt. Die Flüge nach SIN wurden alle storniert. Das heißt die Flüge von CPH und PRG letztes Jahr im Specialtarif in J würden alle verfallen :frowning:
Hat hier jemand schon bzgl. Ersatzbeförderung agiert?