Rückerstattung: An wen richte ich meinen Anspruch?

Moin Zusammen,

derzeit stehe ich in Verbindung mit Trip.com.
Dort buchte ich im März einen Flug, welcher auf Grund von Corona später gestrichen wurde. Wir wandten uns noch im Flughafen vor Ort an die Airline, bereits im März wurde uns dort schriftlich bestätigt, dass die Rückerstattung berechtigt wäre und bald erfolgen würde.
Seit dem ist nichts geschehen.

Wir haben uns später an Trip.com als den Zwischenhändler gewendet und dort um Erstattung gebeten. Trip.com verweist nun aber auf die Airline, welche ja „noch immer nicht an sie selbst zurückerstattet hätte“. Erst wenn die Airline zahlen würde, würde man uns das Geld überweisen.

Simple Frage; ist das so rechtens? Stehe ich mit der Airline oder dem Zwischenhändler in einem rechtlichen Kaufverhältnis? „Darf“ Trip.com, wissentlich, dass meine Ansprüche berechtigt sind, trotzdem die Rückerstattung aussetzen, solange sie selber von der Airline kein Geld haben?

VG

ich verweise mal an eine Antwort von mir zu nem anderen Thema die aber ganz gut passt. Insbesonders in der Ausführung des Anwalts steht auch " Fazit: die Fluggesellschaft selbst ist zur Erstattung der Kosten des Flugtickets verpflichtet."…

Kurz gesagt: du hast zwar bei Trip.com gebucht, der „Beförderugsvertrag“ wurde aber mit der Airline geschlossen. Ich würde zweigleisig fahren und es sowohl bei der Airline als auch bei Trip.com versuchen. Das Wichtigstes: Hartnäckig bleiben :wink:

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Vielen Dank für die schnelle Info!
Habe ich so schon befürchtet.

Dann gehe ich mal wieder die Airline nerven :smiley:

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Ich bedanke mich auch, v. a. für den Link!

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