Rückerstattung/Stornierung Flüge USA-Mexiko

Hallo, wir wollten am 28.3-10.4 in die USA fliegen. Wegen Einreiseverbot geht das nicht. Wir haben außerdem einen Flug von Orlando nach Mexiko-City mit American Airlines gebucht so wie zurück von Mexiko-City nach Miami mit Aeromexico über Check 24. American Airlines bietet auf der Homepage kostenlose Umbuchung für einen späteren Zeitpunkt auch mit anderer Strecke an. Aeromexico bietet sogenannte EMD an, um sie auch auch auf anderen Strecken von Aeromexico einzusetzen. Außerdem verlangt Check24 noch 25€/Person für die Umbuchung. Check24 zeigt in dieser besonderen Situation kein Entgegenkommen (im Gegensatz zu den genannten Airlines). Diese skizzierten Möglichkeiten sind unbefriedigend, weil wir nicht absehen können, ob wie innerhalb eines Jahres davon Gebrauch machen können. Außerdem besteht das rechtliche Problem darin, dass wir aufgrund des Einreiseverbots für Schengenbürger nicht zum Ausgangspunkt des Fluges nach Orlrando kommen können und das Aeromexico wegen des Einreiseverbots keine Schengenbürger von Mexiko in die USA transportieren darf. EU-Fahrgastrechte scheinen hier nicht zu gelten. Check24 gibt keine Auskunft auf die Frage, welches Recht gilt. Kann jemand mit Infos und Einschätzungen der Situation weiterhelfen?
VG Uwe

Leider gibt es meines Wissens nach keine Möglichkeit in diesem Fall eine vollständige Erstattung zu erhalten. Sind die Flüge denn annulliert oder werden sie noch regulär durchgeführt?

Ein Flug Orlando-Mexiko ist im System von Aeromexio 3,5 Std. vorverlegt worden. Bisher gibt es aber keine Benachrichtigung über die Verlegung. Check24 zeigt bisher die alte gebuchte Zeit.

Leider sind die Fluggastrechte in den USA sehr lax ausgelegt. Ich denke da kommst du leider nicht raus.

Nach über 1 Jahr warte ich auf eine Rückerstattung von Aeromexico für den Flug Orlando-Mexiko City.
Briefe bzw. Faxe eines eingeschalten Rechtsanwalts an Aeromexico bzw. Check 24 brachten keinen Erfolg. Aeromexico verweist auf Check24. Check24 sicherte zu, dass man sich für die eigenen Kunden einsetzen würde. Letzte Mitteilung von check24 war eine Nachricht Ende Januar 2021, dass ich Ansprüche nach Chapter 11 (Aeromexico hatte im Juli 2020 den Antrag gestellt) stellen solle, obwohl die Anmeldung von Ansprüchen bereits Mitte Januar 2021 abgelaufen war. Nach Rückfrage begründete Check24 die verspätete Nachricht damit, dass sie erst nach Ablauf der Frist informiert worden sein. Chargeback über Mastercard wurden abgelehnt, weil die Anfrage zu spät kam.
Hat jemand eine Idee, was man noch tun kann? Klage in Mexiko scheint wenig aussichtsreich. Oder hat jemand Erfahrungen. Insbesondere das Verhalten von check24 als OTA ist alles andere als empfehlenswert.

Hi UweL , hat sich jemals was getan bzgl. deiner Rückerstattung bei Aeromexico ?
Aeromexico reagiert bei mir auf keins meiner Schreiben / Mail s . Chargebach wurde abgelehnt , angeblich hat Aerom. einspruch eingelegt es wäre zu lange her . Laut Buchungsbestätigungen wurde Rückerstattungen mit 12 Monaten wartezeit datiert , die sind für den Buchungszeitraum gerade rum , Lieder tut sich nix von seitens Aeromexico und es geht nicht gerade um eine kleine Summe . Anwalt ein schalten wird wohl auch nur noch mehr Kosten verursachen .

beste Grüße

Hallo Skieppie, die Forderung an Aeromexico wurde durch ein Gericht in den USA anerkannt. Es handelt sich um ein spezielles Insolvenzverfahren nach Chapter 11 in den USA mit dem Ziel, die Ansprüche der Gläubiger über kurz oder lang zu erfüllen. Laut meinen Recherchen kann es eine Weile dauern. Die Entschädigung erfolgt wohl z. T. durch Ausgabe von Aktien an dem Unternehmen. Nun heißt es warten. Faxe eines Rechtsanwalts aus Deutschland wurde nicht beantwortet. Check24 als OTA ist jetzt „draußen“. Vielleicht wird man so unerwartet zum Aktionär einer Airline.
VG UweL

Dank für die Antwort , wie wurde das durch ein USA Gericht bestätigt ? Hast du über ein en Anwalt Klage eingereicht ? Wenn ja wäre ich über nähere Angaben dankbar . In meinem Fall hab zwar ichj selbst storniert aber bei Aeromexico war das ja laut Buchungsregeln möglich .
Lg Silvio