Moin an alle,
erfreulicherweise habe ich seit 08/2024 den SEN (privat erflogen). Beruflich absolviere ich ca. 10 Flüge im Jahr, die mein Arbeitgeber stets in ECO bei LH-Group bucht. Dabei darf meine Vielfliegernummer nicht verwendet werden, da es untersagt ist, dienstlich erflogene Meilen/Points privat zu nutzen (Öffentlicher Dienst ). Somit kann ich es auch nicht nachträglich in der APP verknüpfen (kann schon, darf nicht und mache ich auch nicht, bin halt ein treuer Staatsdiener ).
Jetzt möchte ich natürlich die SEN Privilegien trotzdem auf den dienstlichen Flügen nutzen . Der Lounge-Zugang scheint kein Problem zu sein. Offensichtlich kann ich beim Betreten der Lounge erst den SEN-Status scannen und anschließend die „nackte“ Bordkarte; hatte jedenfalls mit meinem vorherigen Frequentflyer-Status in MUC in der Vergangenheit schon mal geklappt.
Jetzt wäre es für mich natürlich noch interessant, was mit der Nutzung der großzügigeren Handgepäckregeln als SEN oder Nutzung der Fast-Lane wäre; ausprobiert habe ich es noch nicht.
Hat jemand Erfahrung oder Kenntnisse, wie das geregelt ist oder funktioniert; wie gesagt „nackte“ Bordkarte in ECO ohne Vielfliegerstatus drauf aber trotzdem als SEN ?
Den privat erflogenen SEN dienstlich zu nutzen erscheint mir doch aber selbst im öffentlichen Dienst unproblematisch.
Dienstlich erflogenen Status nicht privat nutzen zu dürfen, verstehe ich ja noch…
Hab ein ähnliches Problem. Ich habe eine Art Buchführung für mich entwickelt. Auf gut Deutsch nur ne Excel Liste, in der ich festhalte, wie viele Meilen ich dienstlich sammel. Diese darf ich dann in der Praxis halt nicht privat einlösen
Wenn mir also jemand kommt, könnte ich auf die Meile genau sagen, wie viele Meilen ich beruflich gesammelt habe und solange ich mehr als die auf dem gemeinsam genutzten Konto habe, sollte ja alles gut sein.
Keine Ahnung, obs erlaubt ist das so zu machen, aber ich hätte zumindest etwas in der Hand.
…bei uns gibt es eine offizielle Weisung, dass der private Erwerb von Meilen aus dienstlichen Flügen nicht erlaubt ist; also ziemlich eindeutig. Insofern ist deine Idee mit der Excel-Liste für mich nicht anwendbar…
Naja, die Mitgliedschaft in einem Vielfliegerprogramm ist immer „persönlich“, also personengebunden. Von privat oder dienstlich ist da erst einmal gar nicht die Rede.
Darüber hinaus ließen sich ja u.U. auf Dienstreisen gesammelte Meilen wieder für Dienstreisen verwenden.
Das mit dem „geldwerten Vorteil“ kann so auch nicht stimmen, denn dann müsste ja jedes Miles & More Mitglied seine erworbenen Gutschriften entsprechend versteuern.
Wenn denn dienstlich erworbene Meilen privat genutzt werden sollten, gäbe es ja dann wohl auch noch eine Pauschalversteuerung, die von LH übernommen wird.
Danke für den Hinweis und den Link, das kannte ich nicht. Ob ich aber diese Diskussion mit meinem Arbeitgeber führen möchte, weiß ich nicht nicht, zumal es ja einen eindeutigen Erlass „…ist untersagt…“ gibt.
Insofern wäre ich dankbar, wenn es noch andere Hinweise geben würde.
Dass das untersagt ist,finde ich ja schon krass. Buch drüber führen lassen wäre ja zumindest eine Alternative. Vorallem, wenn man bedenkt, dass es durchaus möglich ist, dass man Dir die Meilen gutschreibt, ohne dass Du es überhaupt mitbekommst. Z.B. beim einchecken in der Lounge. Status und Boardkart gescannt, und ein übereifriger Mitarbeiter fügt es einfach in Deine Buchung hinzu. Passiert ja durchaus hin und wieder. Was machst Du dann. Bzw. anders gefragt: Wie soll denn der Arbeitgeber rausfinden, dass Du Meilen sammelst, wenn Du sie bspw nachträglich gutschreiben lässt?
Für welches Amt arbeitest Du denn, wo es solche Weisung gibt? Interessiert mich mal, bin auch öffentlicher Dienst.
Online einchecken > Screenshot Bordkarte für spätere Reisekostenabrechnung > Check in Schalter am Airport: Status nachtragen lassen und papierbordkarte > Vorteile nutzen moglich. Beruflich gesammelte Meilen im Zweifel ungenutzt liegen lassen. Wenn das mit dem eigenen Gewissen nicht vereinbar ist, dann fliege besser konventionell ohne Status.
Seit der Bonusmeilenaffäre vor über 20 Jahren ist das nicht nur bei Ämtern, sondern auch bei so ziemlich jedem Konzern untersagt. Compliance steht ja auch seit Jahren im Fokus.
Kann ich so nicht bestätigen. Wir hatten im Konzern (der ansonsten Compliance gaaaanz hoch gehängt hat) eine Travel Policy in der die private Nutzung von dienstlich angesammelten Meilen ausdrücklich gestattet war. Ich weiß nicht mehr genau, wie es formuliert war. Irgendwas mit „zusätzliche Entschädigung für den Reiseaufwand“ oder sowas und natürlich „bis auf Widerruf“.
Eine solche explizite Regelung steht „Compliance“ ja keineswegs im Wege. Ist ein bisschen so, wie ein „freiwillig“ gezahlter zusätzlicher Bonus für bestimmte Leistungen (in diesem Fall, dass man sich bereit erklärt hat, für die Firma zu reisen…).
Na da muss ich ja von Glück sagen, dass das bei meinem alten Arbeitgeber kein Problem war. Wie sich da Hunderte dienstlich die Goldstati erfliegen konnten und bei Buchung sogar aktiv nach Bonusprogrammnummern gefragt wurde
Und man hatte sich dann auch gewundert als ich einmal gefragt hab, wer denn eigentlich die EU261-Kompensation bekommt als es mal fällig war. Ich oder bezahlender Arbeitgeber (Der ja letztlich den Schaden hatte als ich verspätet ankam)? Ging jedenfalls auch an mich.
Mal in die Runde gefragt: Wie ist denn das bei den Firmen idR gehandhabt? Geht das an den Fliegenden oder Zahlenden?
Mit EU261 wird der Reisende für seine Unannehmlichkeiten entschädigt, die ihm während der Reise widerfahren sind.
Dabei ist es unerheblich, wer das Ticket bezahlt hat.
Ja schon klar, dass die VO das für den Reisenden schreibt. Aber wenn ein Arbeitgeber vorschreibt, dass keine Meilen auf dienstlichen Reisenden gesammelt werden können, dann kann ich mir ja gut vorstellen, dass einige Arbeitgeber dann auch sagen, dass aufkommende Kompensationsfälle dementsprechend ebenso über den Arbeitgeber gehandhabt werden sollen bzw. Auszahlungen an ihn gehen müssen, da ja dieser de facto den Schaden trägt, wenn der Reisende irgendwo strandet oder verspätet ankommt. Inwiefern, dass natürlich umsetzbar ist aus Perspektive eines Arbeitgebers sei dahingestellt (ebenso wie bei der Meilenthematik), mir geht es hier vielmehr darum, ob es Dienstvorschriften in der Richtung gibt. Ob sinnig und umsetzbar oder nicht.
Meilen und ein verbrieftes Passagierrecht sind ja nun zwei völlig getrennte Dinge.
Der Anspruch auf Entschädigung steht mir als Passagier qua EU Verordnung zu.
Diesen Anspruch kann der Arbeitgeber ja nicht einfach per Verordnung übernehmen.
Etwas geschickter könnte der AG allerdings regulieren, dass Reisezeit gar nicht oder nur bis zu einem bestimmten Deckel als Arbeitszeit anerkannt wird.
So müsste er die entschädigte Verspätung zumindest nicht auch noch als Arbeitszeit bezahlen.
Kannst du die beruflichen Meilen nicht direkt nach der Gutschrift direkt spenden ?
Somit is es doch kein Geldwerter Vorteil mehr, und du und dein Arbeitgeber tun such noch was Gutes…und beschenkt so nicht die Lufthansa.
Es geht ja nicht nur die Prämienmeilen, sondern auch um dienstlich erflogene Statusvorteile, wie Loungezugang, Priority lane etc., die Du -oh weh, oh Graus!- auch privat nutzen könntest. Diese Vorteile kann man nicht spenden…
Wirklich verständlich ist das nun dann nicht mehr…
Wie gut das ich freischaffender Künstler bin und das alles selbst entscheiden kann… Ich weiß nun warum ich Aufträge aus den öffentlichen Dienst immer ablehne
Das Sammeln und Nutzen der Meilen darf man nicht verwechseln.
Der Arbeitgeber, auch der von MV2023, verbietet ja nur das Nutzen auf Dienstreisen gesammelter Meilen. Nicht aber das Sammeln dieser Meilen. Wenn man die gesammelten und beanspruchten Meilen, wie es CapitalMike mit seiner Excel macht, trennt, sehe ich da kein verstoß gegen die Untersagung des Arbeitgebers.
Die damalige Bonusmeilenaffäre, die viel_unterwegs erwähnte, bezog sich ja auf die private Nutzung der gesammelten Meilen von Dienstreisen.
Bei der Nutzung der Statusvorteilen, die CapitalMike erwähnte, sollte man jedoch aufpassen. Der Arbeitgeber hat sowohl Anspruch auf Stausvorteile als auch auf die Meilen.
(BAG, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 §§ 667 ff. BGB)
Die Weisungslage meines Arbeitgebers ist in diesem Zusammenhang eindeutig "Die private Nutzung ist ausgeschlossen "; hoer steht der Compliance-Gedanke sehr im Vordergrund. Ich arbeite im Gesundheitswesen und man möchte in keinem Fall auch nur ansatzweise in die Nähe von unverechtigter „Vorteilsname im Amt“ kommen. Ob das sinnvoll ist, ob das in der heutigen Zeit attraktiv ist oder ob das verständlich ist, spielt keine Rolle.
Natürlich könnte ich nach der Buchung durch den Arbeitgeber in der App die Buchungsnummer mit meiner Viefliegernumner verknüpfen. Der Arbeitgeber bekommt dann davon nichts mit, steht auch auf keiner Rechnung und trptzdem könnte ich dann meine SEN Vorteile uneingeschränkt nutzen.
Das geht auch i.d.R. lange gut, bis die berühmten Zufälle zuschlagen und dann, wenn auch langsam aber stetig mahlen die Mühlen im öffentlichen Dienst. Es gab in der Vergangenheit den ein oder anderen Kollegen, der hier sehr schmerzhaft zur Rechenschaft gezogen wurde. Also lasse ich die Finger davon.
Für mich wäre es interessant, ob jemand Erfahrungen hat, mit „nackter“ Bordkarte und separater SEN Karte die Statusprivilegien nutzen zu können. Für den Lounge Zugang funktioniert es ja.