Hallo,
Wir wollten am 10.03.24 folgende Reise antreten:
TK209 um 10:20 von SIN nach IST.
Geplante Landung in IST 17:05
Anschlussflug TK1727 um 20:30 von IST nach BER.
Geplante Landung in BER 21:30 am 10.03.24.
Der Flug von SIN nach IST ist mit einer Verspätung von 4h um 14:20 gestartet und um 21:17 gelandet.
Im Flugzeug wurde als Grund „technische Probleme“ genannt.
In der Mail, die ich von TK bekommen habe, stand jedoch „aufgrund von Betriebsgründen/ungünstigen Wetterbedingungen“.
Wir haben den Anschlussflug verpasst und wurden umgebucht auf TK1721.
Abflug IST 08:50 und Ankunft 09:45 in BERlin (11.03.24 - einen Tag später)
Also letztlich Ankunft 09:45 am 11.03.24 anstelle von 21:30 am 10.03.24.
Ich habe den Fall bei TK auf deutsch eingereicht und um eine Entschädigung iHv 2x 600 EUR gebeten.
Als Antwort von TK habe ich auf deutsch erhalten:
„Die der geltend gemachten Flugunregelmäßigkeit zugrundeliegenden Flüge, abgehend von Singapur über Istanbul nach Berlin, fallen unstrittig nicht in den Anwendungsbereich der VO (EG)261/2004. Aus diesem Grund ist Ihrer Forderung nach Ausgleichsleistung nicht Folge zu leisten.“
Nun habe ich recherchiert und gelesen, dass die Fluggastrecht Verordnung nur greift, wenn der Zielflughafen innerhalb der EU liegt UND die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Und letzteres trifft ja nicht zu auf Turkish Airlines, oder? Wie sind eure Erfahrungen?
Ich bin im Februar 2019 mit TK von Ägypten über Istanbul nach Berlin geflogen. Auch damals hatte der erste Flug Verspätung und ich habe meinen Anschlussflug verpasst. Habe damals eine Mail geschrieben, 2 Tage später Antwort erhalten - ich sollte Kopie vom Reisepass schicken.
Wieder 3 Tage später war die Entschädigung auf dem Konto.