Umbuchung Reise Expedia

Hallo zusammen,

ich war hier bisher immer eher der stille Mitleser und habe mir viele hilfreiche Tipps aus euren Beiträgen gezogen. Dafür erstmal danke an alle, die hier so offen ihre Erfahrungen teilen.

Jetzt bin ich allerdings an einem Punkt, an dem ich selbst nicht mehr weiterweiß und hoffe, dass mir jemand von euch vielleicht einen Rat geben kann.

Wir haben über Expedia Flug und Hotel als Paket gebucht. Es war eine Buchung und wurde auch als Komplettpreis bezahlt.

Es soll mit Freunden für ein verlängertes Wochenende nach Antalya gehen. Flüge extra so gebucht, dass man möglichst viel Zeit vor Ort hat.

Ursprüngliche haben wir am 05.01.2026 den Flug XQ157, Abflug um 07:40 und Ankunft um 11:55 gebucht.

Am 18.03.2026 kam die Umbuchung seitens SunExpress auf Flug XQ151 mit Abflug um 07:55 und Ankunft um 12:10.

Heute kam eine weitere Umbuchung aufgrund unvorhergesehener Umstände auf den Flug XQ153 mit Abflug um 16:30 und Ankunft um 20:45, was bei einem verlängerten Wochenende echt nicht so toll ist.

SunExpress kann keine Alternative anbieten und Expedia ebenfalls nicht, da Sie nicht zuständig sind und das Hotel auch nicht stornierbar sei.

Wir Reisen vom 17. bis 20. April, also in 22 Tagen. Ist das wirklich so korrekt, dass man das alles so akzeptieren muss?

Ich drehe mich irgendwie im Kreis und komme alleine nicht mehr wirklich voran. Vielleicht hat ja jemand von euch etwas Ähnliches erlebt oder eine Idee, wie ich weitermachen könnte.

Danke euch schon mal fürs Lesen und jede Hilfe!

Viele Grüße, Marc

Bei gemeinsamer Buchung von Flug+Hotel hast du eine „Pauschalreise“ gebucht. Eine „erhebliche Änderung“ (>4h) der Flugzeiten gilt hierbei als Reisemangel. Hast du den Artikel hierzu im Blog schon gesehen?

Danke für Deine Antwort.

Den Artikel hatte ich auch schon gelesen, allerdings war ich echt verunsichert, weil sich Expedia nicht zuständig fühlt. Aber danke fürs bestärken :+1:t3:

Aus meiner Sicht greift hier aber Punkt 2. aus dem roten Kasten des verlinkten Blogartikels, somit wäre die Fluggesellschaft in der Verantwortung. Im Blogartikel ziemlich weit unten unter Fluggastrechte beschrieben …

Hier noch, was KI dazu meint:

Die Frage, ob SunExpress als EU-Fluggesellschaft gilt, lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten, da dies von der operierenden Tochtergesellschaft abhängt. Für Ihre Fluggastrechte nach der EU-Verordnung 261/2004 ist die Unterscheidung jedoch entscheidend: [1, 2]

  • SunExpress (Türkei) - Kürzel: XQ: Dies ist eine Nicht-EU-Airline mit Sitz in Antalya (ein Joint Venture von Lufthansa und Turkish Airlines).

  • SunExpress Deutschland - Kürzel: XG: Dies war eine deutsche Airline, deren Flugbetrieb jedoch im Jahr 2020 eingestellt wurde. Die meisten aktuellen Flüge werden unter der türkischen XQ-Nummer durchgeführt. [3, 4, 5, 6, 7]

Geltung der EU-Fluggastrechte bei SunExpress (XQ) [8]

Da SunExpress (XQ) ihren Sitz in der Türkei hat, gelten die EU-Rechte nur eingeschränkt: [1, 9, 10]

  • Abflug von einem EU-Flughafen: Die EU-Fluggastrechte gelten vollumfänglich (z. B. Flug von Frankfurt nach Antalya). Sie haben bei Verspätungen über 3 Stunden oder Annullierungen Anspruch auf Entschädigung (250 € bis 600 €).

  • Abflug von einem Nicht-EU-Flughafen (z. B. Türkei): Fliegen Sie mit SunExpress (XQ) von der Türkei in die EU (z. B. Izmir nach München), greift die EU-Verordnung nicht, da die Airline ihren Sitz außerhalb der EU hat. [1, 11, 12, 13, 14]

Alternative: Türkisches Recht (SHY-PASSENGER)

Sollte die EU-Verordnung bei einem Flug aus der Türkei nicht greifen, bietet das türkische Recht (SHY-PASSENGER) ähnliche Schutzbestimmungen. SunExpress informiert darüber in ihrer Broschüre zu Passagierrechten. [15, 16]


Empfohlener nächster Schritt

Prüfen Sie Ihre Flugnummer: Beginnt sie mit XQ? Falls ja, und Sie fliegen aus der Türkei nach Deutschland, müssten Sie Ihre Ansprüche nach türkischem Recht prüfen. Bei einem Abflug aus Deutschland können Sie sich direkt auf die EU-Verordnung berufen. Benötigen Sie Hilfe bei der Formulierung einer Beschwerde?

[1] https://www.lba.de

[2] https://sos-flugverspaetung.de

[3] https://www.sunexpress.com

[4] https://www.handelsblatt.com

[5] https://www.holidaycheck.de

[6] https://www.billig-flug.de

[7] https://www.holidaycheck.de

[8] https://www.flightright.at

[9] https://myflyright.com

[10] https://www.countervor9.de

[11] https://www.flightright.de

[12] https://claimflights.de

[13] https://www.ra-kotz.de

[14] https://flug.idealo.de

[15] https://www.sunexpress.com

[16] https://static.sunexpress.com

Für euren Hinflug, um den es ja geht, gelten die EU-Fluggastrechte, obwohl es sich bei GQ um eine türkische Airline handelt, wegen des Abflugortes.

Sollte es auf dem Rückflug zu ähnlichem Theater kommen, müsstet ihr versuchen türkische Fluggastrechte in Anspruch zu nehemen.

Der rote Kasten ist mir leider ganz entgangen :roll_eyes:

Aber jetzt auf den zweiten Blick, befürchte ich, dass @alpha_zulu zumindest dem Artikel folgend Recht hat. Ich bin immer davon ausgegangen, dass bei einer Pauschalreise der Veranstalter grundsätzlich mit im Boot hängt, wozu bräuchte ich den sonst.

Problem bei den Fluggastrechten ist, dass bei einer Annulierung >14 Tage im Voraus (und das ist ja der Fall) keine Entschädigungszahlung ansteht, nur die schnellstmögliche Ersatzbeförderung verlangt werden kann (alternativ Rücktritt, aber was dann mit dem Hotel ist - gute Frage)… Wie das eine oder andere erfolgreich ohne Anwalt durchgesetzt werden könnte, wenn die auf stur schalten oder Ping Pong spielen, keine Ahnung. Blöde Situation.

Danke für eure Hilfe und Unterstützung.

Das mit den Zuständigkeiten bei so einem Fall ist wohl deutlich komplexer als gedacht, da sich weder Expedia, noch SunExpress zuständig fühlen. Ich hatte heute nochmal beide schriftlich kontaktiert um Alternativen zu prüfen und gleichzeitig mein missfallen über die Situation geäußert das sich keiner für zuständig hält.

Vor einer halben Stunde kam eine Mail von SunExpress, dass Sie die Reise wieder auf den ursprünglichen Zustand umgebucht haben. Verstehen tue ich es nicht, aber hat sich zumindest zum Guten gewendet.

Nochmals Danke an euch!

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Da geht es weniger um Zuständigkeiten als um „Recht haben“ vs. „Recht bekommen“.

Freut mich, dass es (erst mal) gut für euch ausgegangen ist.

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Auch wenn es zum positiven gelaufen ist hänge ich mich mal mit rein.

Habe aktuell 2x Flug und Hotel Reisen bei Expedia. Da ich immer das Hotel als vollständig stornierbar buche und der Flug getrennt davon ist, ist es trotzdem eine Pauschalreise?

Ich bin bei Pauschalreisen absolut kein Profi (wie sich gezeigt hat), aber mein Verständnis war: sobald du mehrere Bausteine einer Reise gleichzeitig zusammen buchst, gilt das als Pauschalreise, theoretisch kommen da auch andere Kombinationen als Flug+Hotel in Frage, z.B. Flug+Mietwagen. Aber wie gesagt, verlass dich besser nicht drauf, was ich hier behaupte… Vielleicht kann jemand mit fundiertem Wissen das so bestätigen?

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Was ich noch vergessen hatte:

Wenn ich so eine Reise über Expedia buche gibt es immer 2 Abbuchungen von der Kreditkarte 1x direkt von der Airline für das Ticket und 1x von Expedia selber für die Unterkunft.

Also habe ich 2x Vertragspartner 1x Airline und 1x Expedia.

Spricht dann für mich gegen eine Pauschalreise, da hier zwei getrennte Leistungen halt nur mit einem Klick verkauft werden.

Gab es den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein?

Falls ja, dann war es eine Pauschalreise, falls nicht….

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Tatsächlich gibt es diesen, sogar ziemlich am Anfang der Bestätigung mit einem Link. Ist mir noch nie aufgefallen, da immer überflogen. Danke :+1: wieder was gelernt.

Spannend ist das es immer 2 Abbuchungen bisher gab und somit für mich der Gedanke an eine Pauschalreise nie aufkam.

Es gibt irgendeine Klausel in dieser Regelung, dass es auch bei Bausteinbuchung eine Pauschalreise wird, wenn einzelne Bausteine in gewisser zeitlicher Nähe zueinander beim selben Anbieter gebucht werden.
Wenn Du zuerst den Flug buchst und erst Wochen später die Unterkunft, gilt das dann so nicht mehr (nach meinem Laienverständnis).