Es bahnt sich ein Rechtsstreit zwischen mir und Vueling an, den ich, wenn es sein muss, auch bis zum bitteren Ende mitmachen werde. Manch einer mag über den Betrag um den es geht lachen, aber um die Summe geht es mir gar nicht primär, sondern einfach um das Prinzip und dass ich es hasse, wenn Airlines ihre Kunden für dumm verkaufen wollen. Es geht hier um 17,90 EUR.
Da ich aber auch selber irgendwas übersehen oder falsch verstehen kann, frage ich nochmal in die Runde. Vielleicht kennt sich jemand in diesem Bereich besonders gut aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Zunächst zur Story:
Anfang September wollte ich mit Vueling BCN-HAM fliegen. Der Flug kostete um die ~34 EUR. Der personenbezogene und damit erstattungsfähige Steueranteil ist 17,90 EUR.
Da ich den Flug nicht genutzt habe, habe ich mich letzte Woche an die Rückerstattung gemacht, was bei Vueling nur über einen Chatbot geht.
Dieser sagte dann, von der Rückerstattung wird eine „Handling Fee“ von 15 EUR entsprechend der „Terms of Carriage“ von Vueling abgezogen.
Da ist das Problem.
Und nun kommt meine Herleitung, warum ich davon ausgehe, dass ich hier im Recht stehe und Vueling mir ohne Abzüge die 17,90 EUR zu erstatten hat.
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Die Airline muss personenbezogene Steuern und Gebühren nur bezahlen, wenn der Passagier wirklich geflogen ist. Verweigert die Fluggesellschaft die Erstattung, bereichert sie sich ungerechtfertigt:
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt. (BGB § 812 Herausgabeanspruch)
Quelle: [Ratgeber: Steuern & Gebühren zurückfordern bei Flügen] - auf travel-dealz.de erschienen -
Nach deutschem Recht darf die Airline auf diese Rückerstattung keine Bearbeitungsgebühr erheben. Dieses BGH-Urteil wurde dem EuGH vorgelegt und auch dieser stimmte diesem zu. Damit gilt das Urteil EU-weit.
Urteil: Urteil vom 6. Juli 2017 in der Rechtssache C‑290/16
Quelle: [Ratgeber: Steuern & Gebühren zurückfordern bei Flügen]
Und selbst wenn dies doch nicht EU-weit gelten sollte, so gilt es in jedem Falle im deutschen Recht und da sind wir auch schon bei Punkt 3:
- Fluggäste mit Wohnsitz in Deutschland, die zu einem deutschen Flughafen fliegen, können sich auch auf deutsches Recht berufen.
Urteil: Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 05.12.2013 (Az.: 9 C 337/13)
Quelle: [Bei Flügen nach Deutschland gilt in der Regel deutsches Recht - airliners.de]
Falls es dazu Ergänzungen, Einwände, oder Korrekturen geben sollte, sind diese herzlich willkommen, aber wenn nichts gegen meine Ansicht spricht, werde ich demnächst den Gang zum Gericht machen.
Vueling darf im Falle einer Niederlage übrigens die gesamten Gerichtskosten tragen und das habe ich denen in meiner E-Mail auch angedroht, aber dennoch ist Vueling weiterhin fest davon überzeugt, dass sie voll und ganz nach EU-Recht handeln und mir da leider nicht helfen können.
Vielen Dank für eure Beiträge schonmal!