Ungenutzter Flug - Vueling will keine Steuern erstatten

Es bahnt sich ein Rechtsstreit zwischen mir und Vueling an, den ich, wenn es sein muss, auch bis zum bitteren Ende mitmachen werde. Manch einer mag über den Betrag um den es geht lachen, aber um die Summe geht es mir gar nicht primär, sondern einfach um das Prinzip und dass ich es hasse, wenn Airlines ihre Kunden für dumm verkaufen wollen. Es geht hier um 17,90 EUR.

Da ich aber auch selber irgendwas übersehen oder falsch verstehen kann, frage ich nochmal in die Runde. Vielleicht kennt sich jemand in diesem Bereich besonders gut aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht.

Zunächst zur Story:
Anfang September wollte ich mit Vueling BCN-HAM fliegen. Der Flug kostete um die ~34 EUR. Der personenbezogene und damit erstattungsfähige Steueranteil ist 17,90 EUR.
Da ich den Flug nicht genutzt habe, habe ich mich letzte Woche an die Rückerstattung gemacht, was bei Vueling nur über einen Chatbot geht.
Dieser sagte dann, von der Rückerstattung wird eine „Handling Fee“ von 15 EUR entsprechend der „Terms of Carriage“ von Vueling abgezogen.

Da ist das Problem.
Und nun kommt meine Herleitung, warum ich davon ausgehe, dass ich hier im Recht stehe und Vueling mir ohne Abzüge die 17,90 EUR zu erstatten hat.

  1. Die Airline muss personenbezogene Steuern und Gebühren nur bezahlen, wenn der Passagier wirklich geflogen ist. Verweigert die Fluggesellschaft die Erstattung, bereichert sie sich ungerechtfertigt:
    (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt. (BGB § 812 Herausgabeanspruch)
    Quelle: [Ratgeber: Steuern & Gebühren zurückfordern bei Flügen] - auf travel-dealz.de erschienen :slight_smile:

  2. Nach deutschem Recht darf die Airline auf diese Rückerstattung keine Bearbeitungsgebühr erheben. Dieses BGH-Urteil wurde dem EuGH vorgelegt und auch dieser stimmte diesem zu. Damit gilt das Urteil EU-weit.
    Urteil: Urteil vom 6. Juli 2017 in der Rechtssache C‑290/16
    Quelle: [Ratgeber: Steuern & Gebühren zurückfordern bei Flügen]

Und selbst wenn dies doch nicht EU-weit gelten sollte, so gilt es in jedem Falle im deutschen Recht und da sind wir auch schon bei Punkt 3:

  1. Fluggäste mit Wohnsitz in Deutschland, die zu einem deutschen Flughafen fliegen, können sich auch auf deutsches Recht berufen.
    Urteil: Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 05.12.2013 (Az.: 9 C 337/13)
    Quelle: [Bei Flügen nach Deutschland gilt in der Regel deutsches Recht - airliners.de]

Falls es dazu Ergänzungen, Einwände, oder Korrekturen geben sollte, sind diese herzlich willkommen, aber wenn nichts gegen meine Ansicht spricht, werde ich demnächst den Gang zum Gericht machen.
Vueling darf im Falle einer Niederlage übrigens die gesamten Gerichtskosten tragen und das habe ich denen in meiner E-Mail auch angedroht, aber dennoch ist Vueling weiterhin fest davon überzeugt, dass sie voll und ganz nach EU-Recht handeln und mir da leider nicht helfen können.

Vielen Dank für eure Beiträge schonmal! :slight_smile:

6 „Gefällt mir“

Du liegst vollkommen richtig.

Bei Steuern& Gebühren verstehe ich inzwischen auch keinen Spaß mehr. Das ist eine geklärte Rechtsfrage und die Airline hat dadurch auch keinen Schaden. Das Geld hätte sie ja sowieso abführen müssen.

Hier übrigens ein Auszug aus einem Kostenfestsetzungsantrag zur Rückforderung von Steuern und Gebühren durch mich. Kein Streitwert ist zu gering. Dazu gibt es den Rechtsstaat.

So schnell werden 20€ zu 1800€. Es muss den Airlines wehtun, damit sie handeln.

7 „Gefällt mir“

Ja, mehr als ärgerlich, dass man für solch eigentlich klaren Dinge noch Zeit für die Reklamation investieren muss.
Übrigens hat LH gefunden, wie die Fluglinie die „Bearbeitungsgebühr“ dennoch - vermutlich sogar legal - einbehält. Ich habe gerade MAD FRA storiniert und über Check24 alle Steuern und Abgaben (außer dem Flugpreis des NON REF Tickets natürlich) problemlos zurück erhalten - allerdings für 2 Personen abzüglich 10 € mit dem ungeschickt formulierten Buchungstext „Steuern der Fluggesellschaft“.
Auf der Homepage der LH wird tatsächlich unter „Steuern, Gebühren und Abgaben“ eine „Ticketausstellungsgebühr“ von 5 € je Passagier aufgeführt. Und das Ticket hatte die Fluglinie ja in der Tat ausgestellt, so dass es schwer ist, dagegen zu argumentieren.

In der Tat könnte die „Ticketausstellungsgebühr“ ein Schlupfloch sein, allerdings

a) hat Vueling diese nirgends gesondert ausgewiesen
b) handelt es sich bei den 17,90 EUR tatsächlich um staatliche Steuern.

Das kann man ganz einfach belegen wenn man einen EW Flug BCN-HAM bei Lufthansa bucht und sich die Steuern aufschlüsseln lässt. Wir finden dort folgende drei Steuern wieder:

a) Abfluggebühr 13,67 EUR (JD)
b) Luftfahrtssicherheitsgebühr 0,63 EUR (OG)
c) Sicherheitssteuer 3,54 EUR (QV)

In Summe kommen wir auf 17,84 EUR. Warum das 6 Cent weniger sind, keine Ahnung, vielleicht war der Steuersatz zum Buchungszeitpunkt leicht anders, aber so kann man auf jeden Fall belegen dass es sich hier definitiv um staatliche Abgaben handelt.

1 „Gefällt mir“

Ich mache mich gern unbeliebt: für 17,84 würde ich nicht den geringsten Aufwand investieren. Vielleicht geht es aber hier um das Prinzip.
Ich verstehe, dass bei @HejBjarne zum Beruf dazu gehört, sich juristisch mit den Airlines rumzuschlagen, aber bei Hobbyreisender, und bei einmaligen Vorgängen würde ich das nicht als Vorbild nehmen.

3 „Gefällt mir“

Ich mache mir für sowas auch keinen Aufwand - außer ich werde dafür bezahlt.

In meinem Fall ist das eine vorgefertigte E-Mail. Zeitaufwand 30 Sekunden.

Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, kann ich selbst entscheiden ob ich anreisen will oder nur mein Rechtsanwalt erscheint. Falls ich selbst anreise, muss die Airline mir hinterher den Verdienstausfall ausgleichen. Also bin ich „bezahlt“ dort.

1 „Gefällt mir“

Sorry, aber alleine, dass Du eine vorgefertigte E-Mail hast und dass Gerichtgänge und -Klagen zu deiner Routine gehört, zeugt, dass damit ein professioneller Hintergrund einhergeht.
Vielleicht klärst Du die Forenteilenehmer auf, was Du beruflich machst, damit man das einordnen kann, sonst würde jeder denken, man kann sich auch als Klage-Rambo aufführen.

Es zeigt für mich viel mehr, dass die Airlines geltendes Recht mit Füßen treten.

Und wenn sich niemand wehrt, machen sie immer so weiter. Weil sie genau wissen, dass 90% der Passagiere ihre Ansprüche nicht weiter verfolgen werden. Von daher unterschreibe ich die Aussage von @HejBjarne zu 100 Prozent:

Es muss den Airlines wehtun, damit sie handeln.

Ich sehe auch ehrlich gesagt nicht, was es für einen Unterschied macht, ob die Reisen privat oder beruflich erfolgen. Die gesetzlichen Ansprüche sind davon unberührt.

8 „Gefällt mir“

Die 20€ waren für einen privaten Flug von BER nach MAN. Dorthin wollte ich, um das 400€-Ticket von Finnair in der Business class nach Delhi abzuflliegen.

Wie das geendet ist, wissen vermutlich einige: Die Error fare wurde nachträglich storniert. Dementsprechend hatte die private Reise keinen Sinn mehr.

Beruflich bin ich On-Board-Kurier und Softwareentwickler. Ich habe also eine gewisse Ahnung von der Prozessautomatisierung. Das macht es mir sicher einfacher. Dennoch sehe ich mich nicht in einer Position, in der ich mich für meine persönliche Zeiteinteilung rechtfertigen müsste.

Trotzdem erkläre ich es gerne:
Bei mir steckt sicher auch ein Stück „Prinzip“ dahinter. Die potenziell verlorenen 20€ machen mich nicht arm, jedoch würde ich an der Supermarktkasse doch auch auf mein Wechselgeld achten. Passend zur Analogie ist ein Lowcost-flug ein ahnlich glamouröseres Erlebnis wie ein Einkauf bei Lidl.

Inzwischen gibt es gegen Ryanair Urteile vom BGH, dass Steuern selbstverständlich zurückgezahlt werden müssen (übrigens ist Ryanair durch alle Instanzen gezogen, nicht der Kläger). Die Airlines wollen nur Zeit verschwenden und Kunden mürbe machen. Weil es sich lohnt. Wenn ich diese unmoralische Rechnung ein Stück weit verderben kann, tue ich das gerne.

Vor Gericht ist die Airline in meinem Fall übrigens gar nicht erst erschienen. Das ist auch typisch.

Meine vorgefertigte E-Mail ist übrigens ein Zweizeiler. So kompliziert ist das nicht:

Guten Tag,
betreffend der Buchung XYZ verlange ich die Rückerstattung der ersparten Aufwendungen in Höhe von XYZ bis zum Ablauf des (Tag in 14 Tagen).
IBAN, BIC
Mit freundlichen Grüßen

4 „Gefällt mir“

Ich behaupte ja nicht, dass Du oder Bjarne grundsätzlich falsch liegt. Und wenn man das aus Prinzip tut, so bitte schön. Es ist ein freies Land.

Meine Position ist, dass sich der Aufwand für eine gerichtliche Auseinandersetzung sich ja lohnen muss und dass ich als Person für 17€ nicht mal mit den Achseln zucken werde, und Zeit versemmle um 17€ anzuklagen. Wenn ich diese Zeit in meiner Arbeit investiere, kriege ich die 17€ innerhalb von Minuten wieder rein.

Dann hast Du meinen Argument nicht verstanden. Wenn man beruflich (aber auch privat) oft fliegt, so werden solche Situationen öfter vorkommen, und dann lohnt sich dann doch, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Zeit zu investieren. Aber für einmalige Gelegenheiten oder für Hobbyflieger, der einmal alle Jahre sowas erleben, erachte ich den Aufwand für kleine Beträge ja nicht für lohnenswert (siehe meine Kommentare zu Bjare unten). Ich betone nochmal meine Argumentation: Aufwand gegen Nutzen.

Gruß
E.

Darf ich dann fragen, wie oft du durchschnittlich im Jahr fliegst und wie oft bist du mit Stornierungen/Verspätungen betroffen?

Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Ich sage ja nicht, dass Du nicht auf dein Wechselgeld achten musst. Bei der Kasse, kannst Du es ja unmittelbar reklamieren und du musst ja nicht einen Anwalt einschalten und dich mit der Flugveordnung auseinandersetzen.
Ich verwende deine Supermaktkasse-Analogie für ein Gegenargument. du bezahlst bei Lidl an der Kasse, deinen Einkauf frür 100€, dann fährst du nach Hause (5km entfernt), schaust Du noch mal die Kassenbelege an und stellst fest, es ist darin ein offensichtlicher Fehler und man hat dir 2€ zu viel abgerechnet. Fährst Du dann wieder zurück, um das zu reklamieren? Du würdest eventuell aus Prinzip machen. Ich würde es nicht, da Aufwand-Nutzen.

Ist das alles, was Du gemacht hast, oder hast du einen Anwalt eingeschaltet und doch mehr investiert als diese E-Mail zu copy-pasten? Bist du zum Gericht nicht erschienen, sogar 1131 Km gefahren?

Nimm es bitte nicht persönlich, aber ich halte deine Aussagen teilweise für Augenwischerei, denn ich zweifele, dass der eingesteckte Aufwand für solche rechtlichen Auseinandersetzungen so gering ist, wie du es suggeriert. Das erinnert mich an jene, die großspurig behaupten, wie einfach und wie viel sie Meilen sammeln und Prämienflüge dafür einlösen, ohne den richtigen/echten Aufwand dafür darzustellen.

viele Grüße
E.

In meinem Fall jucken mich die 17€ nicht.
Mir geht es nur ums Prinzip und der Airline eins auszuwischen.
Auszuwischen deshalb, weil die, nachdem ich denen für jeden Grundschüler verständlich die Rechtslage erklärt habe, „nach sorgfältiger Prüfung“ immer noch der Meinung sind, dass die voll und ganz nach geltendem Recht handeln.
Eigentlich schade dass ich keinen YouTube Kanal mit so extremer Reichweite habe wie die beiden von YourTravelTV, ansonsten würde ich auch dort Vueling für deren rechtswidriges Verhalten öffentlich dermaßen auseinandernehmen.

1 „Gefällt mir“

Im Durchschnitt für 2024 habe ich ungefähr 2 Flug-Segmente pro Woche.
Ich kaufe auch ein paar Flugtickets spekulativ, falls der Ticketpreis die Steuern nicht übersteigt. Zum Beispiel, wenn ein Geburtstag ansteht und ich noch nicht weiß, ob ich erscheinen werde.

Verspätungen gibt’s eigentlich immer ein bisschen. EU261-Fälle ungefähr alle zwei Monate mal. Das hat aber nichts mit Steuern&Gebühren zu tun. Dass du EU261 für überflüssig hältst, weiß ich.

Ja, ich habe einen Anwalt eingeschaltet. Der ist hier auf Travel-Dealz auch bekannt und wird selbstverständlich dafür bezahlt. Nämlich von der unterliegenden Gegenseite. Ich leite ihm die Mail weiter und er weiß, was zu tun ist. Steht ja alles drin.

Ja, ich bin zum Gericht gefahren. Die Fahrtkosten werden pauschal erstattet und mein Zeitaufwand entsprechend des Verdienstausfalles vergütet. Darin sehe ich kein Problem. Müsste ich die Zeit ohne Ausgleich aufwenden, würde ich das nicht tun.
Übrigens war ich nicht verpflichtet vor Gericht zu erscheinen.

Das hier ist jedoch der erste Fall, in dem ich wegen Steuern&Gebühren persönlich vor Gericht erschienen bin. Ich wollte es mir einfach mal ansehen im „Sendung mit der Maus, wie funktioniert ein Gericht“-Stil

6 „Gefällt mir“

Für mich klingt das fast nach einem Teil des Business Modells. Als OBC fliegt man viel, da verdient man sich gerne was dazu- EU 261 machts möglich.
Und wo die Airline sich sträubt hat man ja die Rechtschutzversicherung und den netten Anwalt, der gerne mitverdient.
Wie @Emmanuel sagt, ist ein freies Land und jeder kann im Rahmen der Möglichkeiten sein Glück machen.
@Barrakuda sagt ja klar, es geht ihm ums Prinzip. Same here: go for it. Muss ja jeder selber wissen, womit er seine Zeit verbringt, egal ob es jetzt ein Zweizeiler ist mit oder ohne über 1000km Fahrtkostenpauschale (lohnt sich ja auch immer).
Was leider oft vergessen wird, am Ende des Tages zahlen alle Kunden die Zeche für die Prinzipienreiterei.

Mir gefiel die LIDL Analogie wie @Emmanuel es aufgegriffen hat. Wer würde für 2 € Wechselgeld zurück fahren- wohl niemand, aber wenn ich einen finde der für mich fährt (analog der Anwalt) und/ oder Mutti mir Spritgeld gibt (analog die RSV) und der große Bruder die Kassiererin überzeugt die 2€ rauszurücken (analog das Gericht) und es mir darüberhinaus egal ist, dass andere in der Schlange warten müssen (analog Kostenumlage auf andere Kunden), während ich von hinten meine 2€ reklamiere, sieht es vielleicht anders aus.

Leider erlauben die herrschenden Regeln und Gesetze diese Prinzipienreiterei,und leisten dem Vorschub.
Dennoch ist es schon ein zweischneidiges Schwert- auf der anderen Seite verhalten sich auch die Airlines nicht korrekt, was auch nicht sein darf und dann muss die Frage erlaubt sein, welchen Unterschied es macht, ob es 1000 € sind oder 2 €.
Was dazu führt, was man eigentlich will.
Meiner Meinung nach würde ein weniger regulierter Markt langfristig eher dazu führen, dass Airlines sich korrekter verhalten.
Denn wenn mich eine Airline versucht um eine Summe x zu betuppen, dann würde ich damit in Zukunft wohl eher nicht mehr fliegen und irgendwann wäre die Summe des Kundendrucks sicherlich größer als jede Regulierung von ausserhalb des Marktes.

3 „Gefällt mir“

Ich bin durchaus ein Freund der freien Marktwirtschaft, aber inwiefern steht denn die EU Regulierung dem entgegen?
Wenn ich jetzt zum dritten Mal von Airline xy betuppt werde, hätte ich keine Lust mehr mit denen zu fliegen. Unabhängig davon, ob ich jetzt mit einer EU Regulierung was zurückbekäme oder nicht. Wenn ich nur Ärger mit einer Airline habe, verspätete Flüge, nicht akzeptable Umbuchungen, schlechte Services etc, buche ich persönlich die nicht mehr.
Dass sich sowas auf die Gemeinkosten und somit die Kosten aller Kunden umlegen lässt, das Argument kann ich verstehen. Aber es hindert mich als Gast doch nicht einen anderen Anbieter zu nutzen, der es ggf. besser macht.

Zumindest als normaler Kunde. Wenn man sich das natürlich zum Geschäftsmodell macht, ist das was anderes, aber ich würde behaupten, das ist nur ein kleiner Teil der betroffenen Fluggäste.

1 „Gefällt mir“

Danke für deine Offenheit.
Das bestätigt mich in meinem Punkt, dass gerichtliche Auseinandersetzungen erst durch die persönlichen und beruflichen Situation Sinn machen. Für Dich gehört es ja quasi zur Jobroutine. Für andere ist es selten und ggf. einmalig. In deinen Beiträgen kritisiere ich nicht deine Haltung sondern deine Darstellung, welche den Eindruck vermittelt, dass Klagen einfache und lukrative Gelegenheiten sind.

1 „Gefällt mir“

Na ja. so ganz kann ich dir nicht zustimmen. Man sieht hier in den Forum, welche Auswüchse das annimmt. Ein Großteil der Beiträge im Forum sind solche Fragen „wie mann sich eine Entschädigung abgreifen kann“. Wir hatten hier sogar ein Paar Spezl, die gezielt Strategien suchen, um eine Entschädigung zu verursachen.

1 „Gefällt mir“

Ich hab mal bei EDEKA für EUR 2,50 verschimmelte Himbeeren bekommen, was ich erst zu Hause bemerkt habe. Ich hab mich so aufgeregt, dass ich tatsächlich zurückgefahren bin, um die auszutauschen….

10 „Gefällt mir“

Viele Airlines haben aber gar keine öffentlich bekannte email an die man sich wenden könnte, sondern nur noch dämlich chatbots oder kostenpflichtige hotlines.

Wenn man es an irgendeine email sendet die man über 3 ecken im internet findet, kommt keine Antwort und sie behaupten einfach es wäre nie was angekommen.

Lasst man dann den Anwalt einen Brief schreiben, überweisen sie dir die kohle vielleicht aber du bleibst auf den Anwaltskosten sitzen.

Halte ich also für keine gute Strategie.

Ich hatte es schon ab und zu, dass Airlines (oder die Bahn) einlenken und zahlen, nachdem ich meinen Rechtsanwalt. Trotzdem müssen sie dann die Anwaltskosten tragen, da sie in Verzug sind.
Wenn sie dies nicht tun, werden die vorgerichtlichen Kosten ohne Probleme eingeklagt.

Airlines kann man zur Not auch gut per Twitter, Facebook und co anschreiben. Meist gibt es auch eine E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten in der Datenschutzerklärung. Das reicht aus.
Oder aber man packt einen Freund in CC der Email. Das hat bisher immer ausgereicht. Solange der Freund als Zeuge behaupten kann, dass die Mail bei ihm angekommen ist, reicht das aus.

3 „Gefällt mir“