Hallo liebe Fluggastrecht-Experten,
kann jemand die folgende Situation einschätzen?
Geplante Route:
4.11. KL1518 BCN-AMS geplanter Abflug 17:25
4.11. KL1793 AMS-HAJ geplante Ankunft 22:05
Am 4.11. gab es morgens heftige Regenfälle in Barcelona (so stark, dass sogar per Cell Broadcasting am Handy Alarm ausgelöst wurde), was auch den Flugverkehr beeinträchtigt hat. Dies hat Verspätungen verursacht, die sich dann wohl durch den ganzen Tag zogen. Das schlechte Wetter war aber nach kurzer Zeit wieder passé.
Mein Flug BCN-AMS war ca. 3,5 Stunden verspätet (da das Flugzeug wegen der vorausgegangenen Verspätungen zu spät in Barcelona bereit stand). Dadurch wurde in AMS der Anschlussflug verpasst und ich konnte erst am nächsten Morgen weiterfliegen, somit war die Ankunft ca. 12 Stunden nach der eigentlichen geplanten. Hotel und Verpflegung wurden mir von KLM gestellt.
KLM lehnt eine Entschädigung gemäß Fluggastrechtverordnung jedoch ab mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände („Air Traffic Control restrictions“).
Ist das hier so in Ordnung oder besteht eurer Meinung nach ein Anspruch auf Entschädigung gemäß Fluggastrechtverordnung?
Danke im Voraus und viele Grüße
Anton1