Verspätung über 3 Std TK Flug

Hatten einen Flug von Ist - Muc. mit der Flug Nr. TK 1635 die 185 min. zu spät in Muc. gelandet ist. Meine Frage ist nun bekomme ich laut Fluggastrechte eine Entschädigung von 400€ für diese Mittelstrecke?
Habe einen Feedback geschrieben wegen der Entschädigung.
Die Antwort war das sie wegen eines Gerichtsurteil von 2016 keine Zahlung mehr tätigen.
Hat da jemand eine andere Erfahrung die besagt von der EU in die Türkei Entschädigung bei über 150min aber in die andere Richtung (Türkei- in die EU) gibt es keine Zahlung. Vielen Dank für die Antwort im Voraus

Für Flüge mit Start außerhalb der EU gibt’s auf nicht-EU Airlines keine Entschädigung nach EU261, außer ggf. der Flug wurde als Codeshare für eine EU Airline durchgeführt (also z.B. mit LH Flugnummer). Allerdings: In der Türkei gibt es eine ähnliche Regelung, die muß aber dort durchgesetzt/eingeklagt werden. Such mal im Forum, der Punkt kam schon öfters auf…

Geh zur deutschen Luftfahrtbehörde und erstatte eine Anzeige gegen TK. Dann zahlen die schneller als du denkst :smiley:

Wieso sollten sie das, es gibt doch gar keine rechtliche Grundlage in D für eine Anklage.

EU261 greift weil diese in die EU fliegen.

Leider nein, EU261 greift nur bei Flügen die innerhalb der EU starten oder bei denen die Airline ihren Sitz innerhalb der EU hat, ist bei TK nicht der Fall.
Aber in der Türkei gibt es eine ähnliche Regelung.
Wie schon vor mir richtig dargestellt wurde.

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Vielen Dank an alle Rückmeldungen. Die Klage habe ich im Internet auf dieser Seite angegeben web.shgm.gov.tr/ ich warte auf eine RM. Übrigens gibt es die Seite auf Englisch auch.