Volotea Insolvenz

Die Fluggesellschaft Volotea hat sich in Insolvenz begeben und unseren Rückfluck von Calvie/Korsika nach Straßburg am 01.10.2026 storniert. Lt. der EU-Richtinie 261/2004 hat der Passagier einen Anspruch darauf, dass die verantwortliche Fluglinie für den Passagier, den sie nicht mehr befördern kann oder will, sicherstellt, dass der Passagier durch eine andere Fluggesellschaft an sein Ziel befördert wird. Volotea stellt sich jedoch dumm und behauptet, ich müsse mich selbst darum kümmern und im Anschluß die entsprechenden Rechnungen zur Erstattung einreichen. M.E. verstößt Volotea gegen geltendes EU-Recht. Aufgrund der Insolvenz gehe ich auch davon aus, dass ich meine eingereichten Rechnungen nicht mehr erstattet bekomme und auf den gesamten Kosten sitzen bleiben werde. Kann ich die Kreditkartenbelastung mitttes Charge-Back rückgängig machen, auch wenn die Buchung und Bezahlung Anfang diesen Jahres stattfand?

Bei Visa und MC stehen die Chancen gut, Chargeback ist bis X Tage nach Leistungsdatum möglich, welches erst 3 Tage in der Vergangenheit liegt. Bei Amex sieht es bei Insolvenz eher schlecht aus, weil Amex dann auf dem Schaden sitzen würde, während es bei Visa und MC die Acquirer-Bank trifft.

Das ist in diesem Fall tatsächlich nicht so. Wenn sich die Fluggesellschaft in ein Insolvenzverfahren begibt, ist sie pleite. Sie kann also gar kein Geld ausgeben, um gestrandete Passagiere nach Hause zu holen und sie werden ja kaum eine andere Airline finden, die ihre Paxe kostenlos übernimmt.

Ich dachte es gäbe irgendwelche Fonds, die dann greifen sollen, wenn eine Airline Insolvenz anmeldet, um eben zu vermeiden dass Passagiere irgendwo stranden, aber genau kenne ich mich damit nicht aus.

Grundsätzlich ist es aber richtig, dass man sich in die Reihe der Gläubiger einreihen muss, wenn man (noch) Forderungen gegenüber der Airline hat, da im Insolvenzverfahren festgelegt wird, wer in welcher Reihenfolge mit welchem Prozentsatz seiner Forderungen bedient wird.

Zu fordern, dass eine insolvente Airline Deinen Rückflug nach Deutschland organisieren soll, halte ich für äußerst blauäugig. Wahrscheinlich gibt’s auch gar kein (bezahltes) Personal mehr, das irgendetwas organisieren könnte…

Lt. KI ist Volotea zwar in einer finanziellen Krise, aber nicht insolvent. Es gibt auch kein generelles Grounding und es werden weiterhin Tickets verkauft (hab gerade auf der Website nachgesehen). Insofern sollten auch die EU Fluggastrechte weiterhin gelten. Wie immer aber eine Frage der Durchsetzbarkeit, notfalls vor Gericht, und bis dahin kann natürlich noch eine tatsächliche Insolvenz eintreten.