Hallo, welche Rechte stehen einem zu, wenn Flightnetwork einem während des Urlaubs mitteilt, dass der Rückflug gestrichen wurde (angeblich lt. Turkish Airlines). Es wurde kein Alternativflug angeboten. Dabei hat sich nur die Flugnummer geändert. Flightnetwork hat jegliche Unterstützung verweigert. Wir mussten uns selbst neue Flüge buchen.
Vorab: ich bin kein Anwalt, dies ist keine rechtliche Beratung. Die mitgeteilte Faktenlage ist zudem sehr dünn.
Flightnetwork ist offenbar ein OTA, also nur ein Vermittler, die werden sich zurücklehnen und behaupten, dass sie ja nur die ursprüngliche Buchung vermittelt haben. Vermutlich hast du gegenüber denen keine Ansprüche, zumal sie auch noch in Finnland sitzen.
Zwischen den Zeilen lese ich raus, dass die ausführende Airline TK (Turkish Airlines) war. Und ich gehe davon aus, die Tickets waren auch mit TK Flugnummer und die Ticketnummern beginnen mit 235 (TK Ticketstock), und dass die Annulierung den Rückflug startend in einem Nicht-EU Land betraf (sonst wäre in den meisten Fällen TK ja ein ziemlicher Umweg). In dem Fall wäre dann auch hier gemäß EU-Fluggastrechten nix zu holen, da nicht EU-Airline mit Abflug außerhalb der EU.
Ansprüche könntest du in der Türkei gemäß SHY Verordnung geltend machen (siehe Fluggastrechte | Rechtliche Hinweise | Turkish Airlines), ich meine, einige hier haben das auch schon mal gemacht, weiß aber nicht mehr inweit das erfolgreich war. @HejBjarne nehme ich an?
Dafür ist es jetzt zwar zu spät, aber habt ihr während des Urlaubs TK direkt kontaktiert? Das hätte ich erst mal getan, wenn seitens des OTA nix kommt. Andernfalls wäre ich vermutlich einfach am Flughafen zum ursprünglich geplanten Abflugtermin aufgeschlagen. Aber wie gesagt, darüber zu diskutieren, was man hätte tun können, ist jetzt müßig.
Hi,
würde in diesem Fall auch erst einmal Turkish Airlines und nochmals das OTA (Flightnetwork) kontaktieren.
Kannst Du ausführen, was Du mit „Unterstützung verweigert“ meinst?
Normalerweise kann man bei Etraveli sich auf einen anderen Flug umbuchen lassen, wenn kurzfristig storniert wurde. Meiner Erfahrung nach dauert das zwar immer etwas, aber mit genug Zeit und 13 Mal „Thank Your for Waiting Sir“ bekommen sie es hin.
Gruß
BarrowFlyer
Seid ihr denn schon zurück geflogen? Ich denke auch die besten Chancen stehen bei TK direkt am besten (hab da kürzlich [eigener Thread] bei einem ähnlichen Fall sehr gute Erfahrungen gemacht).
Solltet Ihr schon geflogen sein, würde ich eher versuchen bei TK die Flugkosten erstattet zu bekommen. Verweisen die auf OTA, gehe zu diesen. Im Zweifel drohe mit Chargeback und setze Frist. Das Chargeback trifft erstmal nur die OTA und die bekommen Druck. Dann natürlich nicht einschüchtern lassen.
Durchsetzung der SHY wird wohl einen türkischen Anwalt brauchen. Your Air Passenger Rights in Turkey: SHY Regulation wirbt damit deine Rechte durchsetzen zu können. Aber ob es da nur um Kompensation (wurde die Änderung 14d oder weniger vorher angekündigt?) oder auch um Ansprüche für Ersatzbeförderung geht, weiß ich nicht.
Sind Anwälte in der Türkei Teuer?
Ansonsten mal (wenn es Zeit hat) BfJ Schlichtungsantrag stellen. Das Verfahren hemmt die Anspruchsverjährung.
Sollten meine Annahmen zutreffen, verlange unbedingt die 600€ und zusätzlichen Flugkosten von TK und OTA (600€ bei TK).
Braucht man nicht. Die Schlichtung bei SHGM ist kostenlos, schnell und äußerst Passagierfreundlich