Wer ist für Erstattung zuständig?

Ein liebes Hallo an das Forum,

nachdem ich nun überall geschlossene Türen vorfinde hoffe ich, bei euch etwas erhellendes zu erfahren.
Dafür wäre ich sehr dankbar.

Ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Flugreise BER-FRA-SIN-SYD (Business-Class Singapore Airlines) bei Booking(.com) gebucht.

Der Flug BER-FRA (durchgeführt von Lufthansa) wurde kurzfristig abgesagt. (wir waren eingecheckt, Koffer schon abgegeben)
Wir wurden am Service-Schalter in der Lufthansa-Lounge umgebucht.
Es gab nur eine mögliche Verbindung, aber mit Downgrade.
Wir sind dann BER-CDG-SIN-SYD geflogen.
Der Flug SDG-SIN (ebenfalls mit Singapore Airlines) fand in der Premium Economy statt.

Nun wollen wir Erstattung beantragen. (VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 Art. 10 Punkt 2c)
Booking(.com) sagt: haben wir nicht umgebucht, bitte an die Fluggesellschaft wenden
Singapore sagt: ist bei Reisebüro gebucht, bitte dahin wenden
Lufthansa fühlt sich garnicht zuständig.

Könnt ihr mir sagen, wer da unrecht hat bzw. wer mein Ansprechpartner sein muss?

Nochmals lieben Dank für eure Hilfe

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M.E. ist die Lufthansa als ausführende Airline klar in der Verantwortung. Es sollte dabei keine Rolle spielen wo und wie Du das gebucht hast. Forderung nach EU261/2004 an die Lufthansa stellen. Punkt.

Mich würde jetzt allerdings interessieren wieso und inwiefern sich die LH nicht verantwortlich fühlt? Hast Du die Forderung schon gestellt und sie wurde abgelehnt?

@axeljf
Danke für die fixe Antwort,

ich hatte als erstes bei Booking(.com) angefragt.
Die verweisen auf Airline (welche der beiden, wurde nicht erwähnt)

Singapore Airlines hatte ich online einen Antrag stellen wollen. Das Senden ging nicht mit dem Verweis das Reisebüro sei verantwortlich.

Lufthansa hatte ich direkt bei der Umbuchung gefragt, die Aussage der Nichtzuständigkeit habe ich daher nur mündlich.
Meine Flüge waren alle mit SQ, also Singapore-Flüge. Daher fand ich diese Aussage plausibel.

Nun werde ich versuchen, diesen Antrag bei Lufthansa zu stellen. Hoffentlich bekomme ich nicht wieder einen Verweis auf das Reisebüro.

Von welcher Airline hast du die Buchungsnummer bekommen? Diese würde ich zuerst mit deinem Antrag anschreiben… idealerweise ist das LH als operating carrier gewesen.

Also wie gesagt: die ausführende Airline ist verantwortlich. Ihr hattet BER-FRA mit Lufthansa, richtig? Die LH hat euch den Flug gestrichen. D.h. LH ist zuständig. Selbst wenn mit SQ gebucht und unter SQ Flugnummer.
Aber Du sagst alle Flüge waren mit SQ? Das kann ich mir aber nicht vorstellen… Die fliegen doch BER-FRA gar nicht… Aber wie dem auch sei.

Was auch immer Dir die mündlich sagen, ist Schall und Rauch. Relevant ist EU261 und vor allem warum der Flug abgesagt worden ist. Die Frage ist noch, ob ihr zu spät am Ziel eingetroffen seid. Dann gibts ja noch 600EUR dafür!

In Sachen Downgrade sehe ich auch LH als verantwortlich. Die hat euch ja umgebucht… Und damit auch gedowngradet… Insofern sind die auch für die Rückerstattung von 50%(?) dran…aber da könnten sie schon auf SQ hinweisen, einfach weil sie es versuchen werden. Keine Ahnung.

Es sollte aber klar sein, dass booking damit gar nichts am Hut hat.

  1. LH drannehmen, Frist setzen
  2. Eventuell Schlichtungsstelle einschalten, falls LH blockt
  3. Anwalt / ersatzpilot o.ä.

@shakingstevens
Wie ich schon geschrieben habe, der Flug ist komplett von Singapore Airlines mit SQ Nummern.
Die Buchungsnummer ist auch von Singapore Airlines.
Nur die erste Teilstrecke BER-FRA sollte von Lufthansa durchgeführt werden.
Die wurde ja abgesagt.
Wir sind dann von Berlin nach Paris mit Air France.
Ab Paris mit Singapore Airlines nach Singapur, aber halt in Premium Economy.

@axeljf
der Flug BER-FRA mit Lufthansa ist ein Code-Share.
in unserer Buchung SQ2051. Ist aber auch LH201.

In Singapur haben wir unseren originalen Flug nach Sydney bekommen.
Verspätung hatten wir keine.

Laut VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 Art. 10 Punkt 2c sollten es sogar 75% sein!

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Correct, 75% gibt es für Downgrades wieder.

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Lufthansa hat schon geantwortet:
vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben.
Dieser fällt in den Geltungsbereich der EU-Verordnung 261/04. Die jeweils ausführende Fluggesellschaft hat Zugriff auf sämtliche Daten zu diesem Flug.
Ihr Anliegen kann daher am schnellsten und genauesten von der ausführenden Fluggesellschaft Singapur Airline beantwortet werden. Wir haben es für Sie direkt dorthin weitergeleitet. Singapur Airline wird Sie so schnell wie möglich kontaktieren.

Mal sehen was die schreiben.

Die Sprüche kenne ich - bei mir vor allem bei Flügen von Air Dolomiti.
Allerdings kam da nie eine Antwort. Wenn das schon LH Group intern nicht klappt, wie wird es da erst extern aussehen. Ich bin gespannt - gib doch mal Bericht, wenn sich was tut.
Danke und trotzdem viel Glück

Danke, bin auch gespannt
Ich melde mich …

Aber Moment mal, ausführend war doch LH.
Oder betrachten die Codeshare wie einen Wetlease?
So oder so ein Widerspruch.
Das Ticket wurde bei Singapur Airlines gekauft als Codeshare, aber ist doch „operated by“ Lufthansa?
Andererseits, ich habe oft auf meiner Stammstrecke DUS-ZRH operated by airbaltic, Edelweiß oder Helvetic, aber dennoch LX Flugnummer, also schlicht Wetlease.
Da würde ich mich ja dennoch an die LX wenden wenn was wäre.
Bin auch gespannt wie das weitergeht

Die Tickets wurden übers Reisebüro bei Singapur Airlines gekauft
Nur der Flug Ber-Fra wurde operated by Lufthansa im Auftrag Singapur Airlines (codeshare) durchgeführt

Mmh, also ist operated by als „durchgeführt“ zu verstehen und eben nicht als „ausgeführt“
Ich kriege einfach nicht in meine Birne, wieso ein Flug auf LH Blech, mit LH Personal auf LH Linie nicht in der Verantwortung der LH sein soll und vor allem warum.
Nur weil du den Flug als Codeshare gekauft hast ändert das meiner Meinung nach nichts an der Verantwortung der LH für eben dieses Flugsegment.
Könnte aber natürlich sein, das im Rahmen des Codeshare du dich mit Singapur Airlines auseinandersetzen musst und die dann mit LH abrechnen.
Halt uns mal auf dem Laufenden

Viel Glück!!
Kurz vor CoVid hatte ich einen Rückflug PTY-MUC der LH, der storniert wurde. Ich wurde auf UA über NEW umgebucht, dort war aber der Flieger defekt inkl. Übernachtung mit CDP Bewachung in NEW am Flughafen da die Einreise schon zu war. Fazit: 26h Verspätung in MUC. LH wo ich gebucht hatte hat sich nicht zuständig gefülhlt, UA hat 50 USD angeboten, vor 1/2 Jahr nach einer Gesetzesänderung in den USA habe ich einen 200USD Fluggutschein bekommen…
Soviel zum Thema EU Recht im Ausland…Flightright hat den Fall abgelehnt da zu kompliziert.

Habe einen ähnlich fall mit einem Downgrade…ist gerade bei https://www.apf.gv.at/

(kforab) Ich hätte def. die Lufthansa verklagt. Andere Sprache verstehen die nicht. LH ist EU Airline und die haften nach EU261…UA haftet NICHT , da Rückflug und UA KEINE EU Airline.

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Kurz gesagt LUFTHANSA haftet intern im Innenverhältnis, weil LUFTHANSA ist die ausführende Gesellschaft, welche die operative Verantwortung für den Flug ( der storniert wurde ) trägt! Im Außenverhältnis zum Kunden haftet wohl die SQ, weil SQ Ticket UND SQ Flugnummer. Hier bedient SQ sich der Lufthansa als Erfüllungsgehilfe für die nicht selbst bediente Strecke BER-FRA. Beim Hinflug ist dies nicht so von Bedeutung, weil laut EU261 eh eine von beiden haftet und SQ sich von LH pro Rata einen Teil zurück holt. Ist aber nicht dein Problem. Auf dem Rückflug ist es etwas kniffliger. Da kommt es auf den issuing/marketing carrier an, ob du überhaupt einen Anspruch hast.
Ich hatte das mal bei nem Rückflug von Phuket (PG)HKT-BKK(LH)-MUC(LH)-DUS ausgestellt auf LH220 Dokument. PG hat gecancelt. Keine Möglichkeit den LH Abflug in BKK zu erreichen ! LH hat natürlich alle Verantwortung von sich gewiesen, weil PG hätte ja storniert. Die wollten noch nicht mal die Umbuchen übernehmen. 5 Tage/8 erfolglose Anrufe, dann mit deutschem Fachanwalt Frist gesetzt und 10 Minuten vor Ende der Frist, hat LH neue Tickets ausgestellt. Jetzt (SQ)HKT-SIN(LH)-FRA-(LH)-DUS ca. 28 Std. vor original Rückflug UND wir mussten einen teuren PCR Test in Phuket machen p.p. 100 Euro, weil sonst kein Transit in SIN möglich ! Diese 500 Euro + 3000 Euro nach EU261 ( für 5 Personen ) habe ich eingeklagt, weil LH natürlich freiwillig NICHT zahlt. Wie zu erwarten, ist der PG Zubringer auf einem HKT-DUS Tarif der LH, eine Ausführung als Erfüllungsgehilfe der LUFTHANSA, die diese Strecke ja nicht selber fliegt. Somit haftet Lufthansa für die Ausführung des Erfüllungsgehilfen. LUFTHANSA hat verloren und mußte alle Kosten tragen.
*Du stellst deinen Antrag also bei SQ !

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Wenn Flightright und co den Fall nicht übernehmen und man keine Rechtschutzversicherung hat…

Nachdem ich nun keine Reaktion von Singapore Airlines erhalten habe, bin ich nun doch den Weg über einen Rechtsanwalt gegangen.
Mein Anwalt ist der Ansicht, das Singapore Airlines Schadenersatzpflichtig ist. Inwieweit die sich dann mit Lufthansa ausgleichen ist deren Sache.
Zumindest ist nun eine Schadenersatzforderung an Singapore Airlines rausgegangen.
Es scheint ziemlich wahrscheinlich, das darauf keine Reaktion erfolgt.
Nach einer gewissen Wartezeit wird dann Klage erhoben.

Mal sehen…