Wizz Air, erstattbare Steuern und ein absurdes Beweisproblem

Hi zusammen,

ich habe Anfang 2026 zwei Wizz-Air-Flüge bewusst nicht angetreten, wir waren je 3 Pax:

  • Sofia (SOF) → Bergamo (BGY)

  • Turin (TRN) → Sofia (SOF)

Mir war von Anfang an klar, dass die Tickets selbst nicht erstattbar sind. Ich habe daher nie den Flugpreis zurückgefordert.

Mein Anspruch bezog sich ausschließlich auf die Steuern, Flughafenabgaben und sonstigen öffentlichen Gebühren, die bei Nichtantritt eines Fluges nach EU-Recht grundsätzlich erstattbar bleiben.

Zunächst habe ich versucht, Wizz Air direkt zu kontaktieren. Dazu habe ich unter anderem die im Impressum genannten E-Mail-Adressen sowie die ODR-Adresse angeschrieben.

Auf meine Anfragen erhielt ich entweder überhaupt keine Antwort oder sogar einen Mailer-Daemon mit dem Hinweis, dass ein Postfach voll sei. Später teilte mir Wizz Air mit, dass dies angeblich nicht der richtige Weg sei, das Unternehmen zu kontaktieren.

Für mich war das bereits schwer nachvollziehbar, da es sich um offizielle Kontaktadressen des Unternehmens handelte.

Da Wizz Air auf meine Erstattungsanfrage nicht sinnvoll einging, habe ich den Fall nach Ablauf meiner Frist an die zuständige Schlichtungsstelle in Budapest weitergegeben, die mir bei einem anderen Wizzair-Fall schon mal recht gegeben hatten.

Dort wurde der Grundgedanke meines Anspruchs nicht bestritten. Das eigentliche Problem war ein anderes:

Die Schlichtungsstelle erwartete von mir, die genaue Höhe der erstattbaren Steuern und Gebühren zu beziffern.

Genau das kann ich aber nicht.

Denn Wizz Air weist diese Beträge nicht transparent aus, obwohl Flugpreis, Steuern und Gebühren nach EU-Recht getrennt dargestellt werden sollen.

Dadurch entsteht ein absurdes Beweisproblem:

  • Der Verbraucher soll nachweisen, wie viel ihm zusteht.

  • Die Airline besitzt die Daten.

  • Die Airline veröffentlicht die Daten nicht.

  • Und genau deshalb scheitert am Ende die Durchsetzung des Anspruchs.

Mit anderen Worten:

Man hat möglicherweise ein Recht auf Erstattung, kann dieses Recht aber nicht effektiv durchsetzen, weil die Airline die erforderlichen Informationen nicht offenlegt.

Ich habe den Fall inzwischen zusätzlich an die zuständigen Stellen in Bulgarien und Italien sowie an übergeordnete EU-Institutionen gemeldet.

Realistisch betrachtet können diese Behörden Wizz Air vermutlich ebenfalls nicht direkt zur Zahlung zwingen. Ich hoffe aber, dass durch die Beschwerden regulatorischer Druck entsteht und die Praxis der Airline überprüft wird.

Das ganze über einen Anwalt lösen ist aufgrund der Summe von vielleicht 100-200€ unnötig.

Aktuell überlege ich als letzten Schritt sogar einen Chargeback bei meiner Bank.

Allerdings stehe ich dort vor demselben Problem:

Wie soll ich gegenüber der Bank die Höhe der erstattbaren Steuern und Gebühren beziffern, wenn genau diese Beträge von Wizz Air nicht offengelegt werden?

Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen oder Ideen, wie man die Höhe der erstattbaren Steuern und Flughafenabgaben bei Wizz Air nachvollziehbar bestimmen kann?
Weder in der Bestätigung noch in der Rechnung tauchen Steuern & Gebühren auf. Es steht nur der Ticketpreis und die Bearbeitungsgebühr jeweils da.
Ich freu mich auf eure Einschätzung.

Vielen Dank

Daniel

Ich weiß nicht ob es einen Weg gibt an die Höhe der S&G zu kommen. Nur falls es nicht klappt würde ich da fast frech ran gehen (andere Wahl hast du ja nicht). Fordere Wizzair über den Kanal wo du schonmal eine Antwort bekommen hast mit einer Vernünftigen Frist auf, dir eine Korrekte Rechnung mit allen Steuern und Gebühren abgebildet zukommen zu lassen, da du diese für die Bezifferung in der weiteren rechtlichen Prüfung benötigst. Sollte keine Antwort kommen, gib an mit dem ganzen Flugpreis rechnen zu müssen.

Viel Glück bei Wizzair :slight_smile:

Die Frage ist ob sich der Aufwand lohnt. Es handelt sich wahrscheinlich um einen einstelligen Eurobetrag pro pax… z.B. Rynair gibt bei Sofia-Bergamo eine Flughafengebühr von 0€ an.

Wobei die Flughafengebühr nicht der einzige erstattbare Posten ist. Ich bin da kein Fachmann, meine aber dass das üblicherweise so drei unterschiedliche Positionen sind. Wird aber trotzdem nicht viel bei rauskommen.

Ryanair lügt aber auch. In echt werden das um die 20-30€ sein, schätze ich

Wenn das Ticket gesamt 17€ kostet?

Dann würde die Rechnung nicht passen. Wie soll das gehen? Sie können nicht 20€ Gebühren auflisten und dann Gesamtpreis weniger als die Einzelposten oder rechnen die dann einfach x € Rabatt damit die Summe wieder stimmt? In dem Fall wäre es auch fraglich ob man überhaubt etwas zurückbekommt sonst würde man eine höhere Erstattung erhalten als man usprünglich gezahlt hat, gibt es da Urteile dazu?

Du bekommst maximal den gezahlten Preis zurück. LCC in Europa verkaufen Tickets oft als Minus-Geschäft. Das ist nicht unüblich.

Bei 17€ muss man aber wirklich Spaß am Streiten haben. Anders kann ich mir das nicht erklären.

Spaß am Streiten braucht man bestimmt schon. Aber bei solchen Situationen würde ich mich persönlich sogar herausgefordert fühlen. Letztlich geht es hier ja nicht nur um eine Summe X (wie hoch oder gering auch immer), sondern auch um die Rechenschaftspflicht der Airlines. Und die gibt es nicht nur bei dreistelligen Beträgen, sondern auch bei einem Cent.

Wenn die Standardmasche von Wizzair (und anderen) schon bei vermeintlichen Kleinbeträgen Abwimmeln ist, dann wird das bei höheren wohl noch viel krasser sein. Dem kann man nur entgegenwirken, indem man konsequent dran bleibt und das Fehlverhalten der Airlines wie hier beschrieben bei den Behörden meldet, damit hoffentlich auch Mal von deren Seite mehr Feuer gemacht wird.

Find die Sache ein Unding und das riecht für mich nach bewusster Firmenentscheidung, um solche Rückerstattungen zu erschweren. Würde da jetzt entweder auch den Komplettbetrag mangels konkreter Angaben zurückfordern und ebenso dreist zurückschießen oder versuchen einen Schätzungswert basierend auf Dummy-Buchungen mit anderen Airlines zu ermitteln, mit dem ich dann arbeiten würde.

2024 hatte ich einen Fall mit einem nicht genutzten Condor Flug, mit 30,50€ Ticketpreis pro Person, wovon wir aber 36€ pro Person zurückbekommen haben, weil das der Steuer-/Gebührenanteil war. :thinking:

Erstens das und zweitesn geht es je um 3 pax :slight_smile:

Wegen den Flughafensteuern: An sich kann man zur Ermittlung hier den (etwas aufwendigen) Weg der manuellen Recherche gehen. Als Grundlage für die nachfolgende Aufstellung habe ich diese Tax-Code-List der IATA genommen (veröffentlicht von Cathay Pacific): Tax List

Mein Post gilt hier aber ausdrücklich nur als unverbindliche Empfehlung ohne Gewähr.

Ermittlung der Abflugsteuern für SOF: Da es keinen Direktflug SOF-BGY mit einer Airline gibt, die die Steuern transparent ausweist, habe ich mir eines kleinen Tricks beholfen. Ich habe einen LH-Flug SOF-FRA in Economy gesucht (LH, weil dort die Steuern ausgewiesen werden). Die Aufschlüsselung ergibt zwei Steuern, “Abfertigungsgebühr" und “Sicherheitsgebühr”. Diese Steuern haben aber immer zweistellige IATA-Codes, daher fragt man hier Google oder die KI seines Vertrauens (z.B. “welchen IATA-Code hat die Abfertigungsgebühr für internationale Flüge ab Bulgarien?”). Diesen zweistelligen Code sucht man dann in oben verlinkter Liste und somit erhalten wir folgende zwei Steuern:

BG - Passenger Charge (International) (Bulgaria) - EUR 11,37

ZF - Security Charge (International) (Bulgaria) - EUR 6,80

Nun brauchen wir etwaige Steuern, die durch eine Landung in BGY entstehen (unwahrscheinlich). Da keine Steuern transparent ausweisende Airline nach BGY fliegt, habe ich auch hier wieder einen LH-Flug FRA-MXP gesucht, um zu schauen, ob in Italien überhaupt eine Steuer für ankommende Passagiere anfällt. In der Aufschlüsselung sind aber nur die Steuern DE, OY, RA enthalten, welche alle auf Abflüge in Deutschland anfallen. Somit ist davon auszugehen, dass für die Landung in BGY keine weiteren Steuern anfallen. Gut zu wissen: Bei einigen Ländern, darunter USA, fallen auch für ankommende Passagiere Steuern an. In den USA sind es u.a. US, XA, XY, YC.

Ich würde also die beiden obigen Steuern von insg. 18,17€ für den SOF-BGY Flug bei Wizzair geltend machen, da du deren Existenz zweifelsfrei nachweisen kannst (Eine Wizzair hat diese nämlich genauso zu zahlen wie eine LH oder Emirates).

Für den anderen Flug TRN-SOF kannst du den gleichen Weg gehen. Da wirst du wahrscheinlich wieder LH-Flüge suchen müssen.

Erbsenzählerei und sinnlos sowas bei den LCC speziell den Ungarn versuchen zu verstehen. Letzlich werden diese Gebühren - selbst wenn sie erkenntlich wären - durch “Erstattunsggebühren” übertroffen also du müsstest für die Erstattung der 18,36€ eben pauschal 50€ Gebühren bezahlen, was keiner machen dürfte…

Da bist Du etwas hinterher. Das war vielleicht früher so. Heutzutage darf von dem erstattungsfähigen Betrag keine Bearbeitungsgebühr abgezogen werden. Da hält sich inzwischen sogar FR dran…

auf welcher EU-Regel basiert das denn? Erstattunsgebühren unzulässig? Bitte Beweise posten!

in Deutschland!!! Hier geht’s um Bulgarien und Italien - dort juckt die nicht was die EU so alles sagt und die Ungarn (Wizz) gleich doppelt nicht!

Deine Meinung in allen Ehren. Aber @CapitalMike hat m.M.n. absolut recht. Und auch Wizz würde da vor Gericht einknicken. Probieren tun sie es trotzdem erstmal. Und ein 10 Jahre altes Urteil in einem so volatilen und komplizierten Unterfangen wie Fluggastrechte heranzuziehen finde ich echt komisch. Manchmal haben eben auch mal die anderen recht.

Gebühren von 15-25€ einklagen - bist du deppert? das macht halt keiner - wie imme öfter sagt sich Wizz: wo kein Kläger da kein Richter - ich finde das bedauerlich aber leider Realität

Ich muss hier leider mitteilen dass Vueling mir erst vor Kurzem auf Klage hin 15€ an ersparten Aufwendungen überwiesen hat.

Super :+1:

Und hier gerne nochmal der Hinweis. Nur weil Du es nicht machst, heisst es nicht, dass es andere nicht tun.