Hi zusammen,
ich habe Anfang 2026 zwei Wizz-Air-Flüge bewusst nicht angetreten, wir waren je 3 Pax:
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Sofia (SOF) → Bergamo (BGY)
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Turin (TRN) → Sofia (SOF)
Mir war von Anfang an klar, dass die Tickets selbst nicht erstattbar sind. Ich habe daher nie den Flugpreis zurückgefordert.
Mein Anspruch bezog sich ausschließlich auf die Steuern, Flughafenabgaben und sonstigen öffentlichen Gebühren, die bei Nichtantritt eines Fluges nach EU-Recht grundsätzlich erstattbar bleiben.
Zunächst habe ich versucht, Wizz Air direkt zu kontaktieren. Dazu habe ich unter anderem die im Impressum genannten E-Mail-Adressen sowie die ODR-Adresse angeschrieben.
Auf meine Anfragen erhielt ich entweder überhaupt keine Antwort oder sogar einen Mailer-Daemon mit dem Hinweis, dass ein Postfach voll sei. Später teilte mir Wizz Air mit, dass dies angeblich nicht der richtige Weg sei, das Unternehmen zu kontaktieren.
Für mich war das bereits schwer nachvollziehbar, da es sich um offizielle Kontaktadressen des Unternehmens handelte.
Da Wizz Air auf meine Erstattungsanfrage nicht sinnvoll einging, habe ich den Fall nach Ablauf meiner Frist an die zuständige Schlichtungsstelle in Budapest weitergegeben, die mir bei einem anderen Wizzair-Fall schon mal recht gegeben hatten.
Dort wurde der Grundgedanke meines Anspruchs nicht bestritten. Das eigentliche Problem war ein anderes:
Die Schlichtungsstelle erwartete von mir, die genaue Höhe der erstattbaren Steuern und Gebühren zu beziffern.
Genau das kann ich aber nicht.
Denn Wizz Air weist diese Beträge nicht transparent aus, obwohl Flugpreis, Steuern und Gebühren nach EU-Recht getrennt dargestellt werden sollen.
Dadurch entsteht ein absurdes Beweisproblem:
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Der Verbraucher soll nachweisen, wie viel ihm zusteht.
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Die Airline besitzt die Daten.
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Die Airline veröffentlicht die Daten nicht.
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Und genau deshalb scheitert am Ende die Durchsetzung des Anspruchs.
Mit anderen Worten:
Man hat möglicherweise ein Recht auf Erstattung, kann dieses Recht aber nicht effektiv durchsetzen, weil die Airline die erforderlichen Informationen nicht offenlegt.
Ich habe den Fall inzwischen zusätzlich an die zuständigen Stellen in Bulgarien und Italien sowie an übergeordnete EU-Institutionen gemeldet.
Realistisch betrachtet können diese Behörden Wizz Air vermutlich ebenfalls nicht direkt zur Zahlung zwingen. Ich hoffe aber, dass durch die Beschwerden regulatorischer Druck entsteht und die Praxis der Airline überprüft wird.
Das ganze über einen Anwalt lösen ist aufgrund der Summe von vielleicht 100-200€ unnötig.
Aktuell überlege ich als letzten Schritt sogar einen Chargeback bei meiner Bank.
Allerdings stehe ich dort vor demselben Problem:
Wie soll ich gegenüber der Bank die Höhe der erstattbaren Steuern und Gebühren beziffern, wenn genau diese Beträge von Wizz Air nicht offengelegt werden?
Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen oder Ideen, wie man die Höhe der erstattbaren Steuern und Flughafenabgaben bei Wizz Air nachvollziehbar bestimmen kann?
Weder in der Bestätigung noch in der Rechnung tauchen Steuern & Gebühren auf. Es steht nur der Ticketpreis und die Bearbeitungsgebühr jeweils da.
Ich freu mich auf eure Einschätzung.
Vielen Dank
Daniel