Na klar, aber nicht, wenn vorher Erstattung des W6-Tickets verlangt wurde.
Muster: Musterschreiben - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Die 14 Tage sind ausschließlich für die Ausgleichszahlung relevant.
Na klar, aber nicht, wenn vorher Erstattung des W6-Tickets verlangt wurde.
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Die 14 Tage sind ausschließlich für die Ausgleichszahlung relevant.