Zuständigkeit Lufthansa-SunExpress?

Hallo,

wir hatten vor knapp 10 Tagen einen sehr unangenehmen Rückflug aus Antalya.

Wir haben über die Lufthansa einen Business-Flug von Antalya nach Düsseldorf über Frankfurt gebucht. Da Lufthansa den Flug aus Antalya nach Frankfurt nicht selbst durchführt, erfolgte der Flug über SunExpress. Mit dem ICE hätten wir dann nach Düsseldorf fahren sollen.

Jetzt beginnt das Problem.

Der Flug startete in Antalya mit einer Stunde Verspätung um 11 Uhr. Nach ca. einer Stunde in der Luft, kam die Durchsage, dass man wegen einer technischen Störung zurück nach Antalya fliegen muss. Wieder zurück in Antalya flog der Flieger um 16 Uhr endlich in Antalya ab. Natürlich haben wir somit den ICE in Frankfurt verpasst.

Die Bahn konnte oder wollte uns in Frankfurt nicht helfen, weil wir kein offizielles Ticket der Bahn hatten. Wir könnten zwar mit dem nächsten ICE fahren, aber hätten kein Anrecht auf einen Sitzplatz. Die Hotline der Lufthansa hat gesagt, dass sie auch nichts machen könnte. So sind wir mit 2 weinenden Kinder auf dem Fußboden des ICE gefahren Definitiv kein Business

Zuhause angekommen, haben wir eine Entschädigung für den Flug und eine Teilrückerstattung für die Bahnverbindung beantragt.

Die Lufthansa ist aber der Meinung, dass wir die Entschädigung bei der SunExpress beantragen müssen, weil mit mit denen geflogen sind. Und für die Bahnverbindung sollen wir die DB kontaktieren.

Ich habe doch einen gültigen Vertrag mit der Lufthansa abgeschlossen und die haben mein Geld bekommen. Also müsste doch der Vertrag von denen erfüllt werden? Was haben die anderen beiden damit zu tun? Sehe ich falsch und wie würdet ihr reagieren?

Entschädigszahlungen sind immer grundsätzlich bei der durchführenden Airline zu beantragen.

Meiner Einschätzung nach besteht auch kein Anspruch auf Kompensation nach EU Recht, da es sich einem Flug mit einer nicht-europäische Airline (SunExpress) ab einem Drittland (Türkei) handelt.

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Was heißt das genau?
Wie lautet die Ticketnummer (beginnt diese mit 220- ?) und auf welche Flugnummer war dies gebucht (LH oder XQ?)

Unter Umständen ist LH tatsächlich nicht zuständig, aber um das beurteilen zu können fehlen Informationen zur Buchung.

Mir ist z.B. auch völlig neu, dass Sun Express eine Business Class anbietet.
Aber das hat mit der Fragestellung nichts zu tun.

Danke für die schnellen Antworten.

Wir haben einen Business -Saver Tarif über die Homepage von Lufthansa gebucht.

Economy aus Antalya und Business von Frankfurt mit dem ICE.

Der Flug hatte die Flugnummer LH9421 und die Bahnverbindung LH3616.

Und ja, die Tickets fingen alle mit 220 an.

Interessant. Also eigentlich ein LCC Flug mit 1. Klasse Bahn Abbringer.
Hoffentlich war es wenigstens günstig…

Ich würde bei den geschilderten Eckdaten Lufthansa zuständig und EC261 anwendbar sehen.

Bei normaler Buchung über XQ wäre das korrekt (aber es gibt nichtsdestotrotz eine ähnliche türkische Verordnung, die anwendbar wäre).
Hier hat aber Lufthansa den Flug als Codeshare unter eigener Flugnummer verkauft und das ändert die Sachlage.

Das kam heute wieder auf meine Beschwerde:

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Nach erneuter Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass für den betreffenden Flug SunExpress als ausführende Fluggesellschaft zuständig war. Daher bitten wir Sie, sich direkt an die Kolleginnen und Kollegen von SunExpress zu wenden, wenn es um einen möglichen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung geht.

Bezüglich der Unannehmlichkeiten während Ihrer Zugreise empfehlen wir Ihnen, sich an die Deutsche Bahn zu wenden, da diese für die Durchführung und etwaige Entschädigungen im Rahmen der Zugbeförderung verantwortlich ist.

Wir bedauern die entstandenen Umstände und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Soll ich es jetzt akzeptieren und bei SunExpress meinen Anspruch geltend machen?

Eigentlich bin ich immer noch der festen Überzeugung, dass die Lufthansa mein Ansprechpartner ist.

Oder soll ich es einem Anwalt übergeben?

Ich denke, es wird hier sehr schwierig, überhaupt Ansprüche im Rahmen der Fluggastrechte geltend zu machen.

Grundsätzlich ist laut EU-Verordnung die ausführende Airline für die Fluggastrechte verantwortlich. Das wäre SunExpress und dann würde EU261 nicht greifen. Nun gab es Urteile, die Codeshares mit Umstieg als eine „Gesamtheit“ sehen und die Entschädigung bejahen. Allerdings war in dem Fall Czech Airlines ausführende Airline mindestens eines Fluges und der Flug startete in der EU:

100%ig vergleichbar scheint mir der Fall daher nicht. Hier hat die Lufthansa ja nicht mal einen einzigen Flug durchgeführt, sondern es war ein XQ-Flug i.V.m. einer Bahnfahrt.

Selbst wenn das EU-Recht greifen würde, gelten technische Defekte meist nicht als außergewöhnlicher Umstand. Aber auch das ist nicht ganz glasklar und wurde schon anders gesehen.

Ansonsten blieben noch die türkischen Fluggastrechte.

Du kannst sicher mal bei einem Anwalt nachfragen, z.B. bei @DrMatthiasBoese . Eine Erstberatung ist i.d.R. kostenlos. Aber in dem Fall würde ich mir keine allzu hohen Hoffnungen machen.

Darf man fragen, was das für ein Ticket war, und ob es wenigstens entsprechend billig war? Das einzige was den „Business Class“ Flug von der Zugfahrt unterscheidet, ist hier ja die Bahnfahrt in der 1. statt 2. Klasse

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Glasklar: Kein 261/2004/EG.

Glasklar: Kein Lufthansa-Anspruch

400 € gibts aber wohl so: https://ctm.shgm.gov.tr/

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Vielen Dank für die schnellen Antworten. Bedeutet es, dass ich es über SunExpress gar nicht versuchen soll?

Doch, mit Berufung auf die türkischen Fluggastrechte