Anspruch auf Entschädigung bei Rerouting

Hallo community,

ich habe am Mittwoch einen Flug nach Singapur mit TK über IST. Da die letzten Tage der Flug nach IST oft verspätet war und die Umsteigezeit kurz ist, möchte ich mir einen Plan B zurechtlegen.

Sollte ich in Istanbul also den Anschlussflug verpassen, wäre der nächste mit TK erst 10h später, ich käme also definitiv mehr als 6h zu spät in Singapur an.

Könnte ich bei verpasstem Anschlussflug nach einer Umbuchung nach Kuala Lumpur z.B. fragen und hätte trotzdem Anspruch auf Entschädigung nach EU Recht (erster Flug startet in Deutschland). Der Kuala Lumpur Flug käme etwas schneller an als der Singapur Ersatzflug.

Danke & Grüße,
Micha

Sollte es zu einer Umbuchung auf Grund verpassten Anschlussfluges auf Deiner Reise von D nach SIN kommen, ist es egal auf welches Routing man Dich bucht. Ausschlaggebend für EU261 ist die verspätete Ankunftszeit am Zielort.

Ja, aber wenn der Pax freiwillig auf ein anderes Ziel umbucht, hier also KUL statt SIN, könnte es schwierig werden…

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Wenn Dich die Entschädigung interessiert, würde ich ganz klar Zielort SIN beibehalten, denn ausschlaggebend für die Höhe der Entschädigung neben der Entfernung, die Verspätung am Zielort und Zielort mit Deinem jetzigen Ticket ist SIN.
Wenn Du dann „freiwillig“ auf KUL umbuchst, wird es sehr schwer. Es liegt eine Änderung des Beförderungsvertrags vor und u.U. bekommst Du dann gar nichts (oder musst hoffen, dass Dein Flug nach KUL auch Verspätung hat)…

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Sollte die Airline den Pax auf sein Wunschrouting umbuchen und die verspätete Ankunftszeit in SIN wäre kein Grund auf EU261, hätte der PAX pech.
Würde man Dich tatsächlich auf Final Destination nach KUL auf Wunsch umbuchen, was ich mir aber nicht vorstellen kann das man das macht, hättest Du auch kein Anrecht auf Entschädigung.

okey, ich hatte gedacht, es würde keine Rolle spielen, da ich das ursprünglich gebuchte Ziel SIN eh nicht rechtzeitig erreichen würde, auch nicht mit einer Ersatzbwförderung und somit eine Entschädigung gerechtfertigt wäre.

Ich glaube nicht, dass die Entschädigung durch einen freiwilligen Wechsel des Ziels verwirkt wäre.

Du hast schließlich sogar das Recht die Reise komplett abzubrechen und bekämst trotzdem die 600€.

Fliegt man Mittlerweile mit drm Ziel, entschädigt zu werden oder weil man irgendwohin ankommen möchte?

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In Deinen Fantasien vielleicht aber nicht in der Realität.
Auf welchen Art. der EU261 willst Du Dich beziehen?

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Tief durchatmen und entspannt und freundlich bleiben. :wink:

Ich sehe es aber genauso, das durch eine Änderung des Reiseziels es sicher nicht einfacher wird, eine Entschädigungszahlung durchzusetzen.

Es würde auch meinem Rechtsempfinden widersprechen. Entweder Entschädigung für zu spätes ankommen oder Umbuchung. Aber beides? Weiß nicht. Hinterlässt schon irgendwie ein „Geschmäckle“. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

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Fällt aber schon schwer… wo sind wir denn mittlerweile angelangt?
Da prüft jemand im Vorfeld schon die Wahrscheinlichkeit einer Verspätung seines Fluges, um sich dann einen Weg zurecht zu legen, wie er sowohl an eine möglichst gute Erfüllung des Beförderungsvertrages kommt und gleichsam die Entschädigung abstauben kann.
Das ist ja fast besorgniserregend, welche Blüten das hier treibt.
Das zeigt wieder, wie sehr mittlerweile EU261 ad absurdum geführt wird und manche das mittlerweile quasi als Geschäftsmodell betreiben.

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Oder die Fluggesellschaft könnte einfach die Beförderungsbedingungen erfüllen - wäre auch ne Option.
Von den letzten 10 Verbindungen für den Zubringerflug waren 2x gecancelt und 3x um 2h verspätet → dadurch Anschlussflug verpasst.

Hier ging es lediglich darum zu wissen, welche Rechte man hat um, aber manchen scheint es hier wichtiger zu sein Moralapostel zu spielen.

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Ich würde hier als Neuanmeldung mal den Ball flach halten und nicht gleich maximal passiv-aggressiv starten.

Vielleicht solltest du auch einfach mal eine andere Airline wählen, wenn du mit TK kontinuierlich unzufrieden bist. Ist ja schließlich dein gutes „Recht“.

Davon abgesehen: das ist kein Forum zur kostenfreien Rechtsberatung. Ein klarer Fall, wie du es vermutlich gerne gehört hättest, ist es wohl nicht. Unstrittig ist aber: ein „Recht“ auf eine Umbuchung nach KUL hast du definitiv ohnehin nicht.

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Ich habe mit den Unterstellungen nicht angefangen - solltest du erkennen.

Zugegeben: Bei hypothetischen Beispielen wie hier fällt das etwas schwerer. Aber bitte lasst uns nicht wieder in eine Grundsatzdiskussion abdriften.

An dieser Stelle ein Verweis auf Grundsatzdiskussion rund um Fluggastrechte: Pro, Contra & andere Meinungen

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dann warte das doch erstmal ab. Denke man hilft hier gerne weiter, wenn jemand tatsächlich in eine solche Situation geraten ist.
Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, sich zu erkundigen, welche Möglichkeiten man hat, um sein Ziel möglichst pünktlich zu erreichen.
Sich aber vorher schon Gedanken zu machen, wie man an seine 600 € kommt, bevor der Schadensfall überhaupt eingetreten ist, gepaart mit dem Wunsch möglichst trotzdem pünktlich zum Ziel zu kommen, das finde ich persönlich nicht nur voreilig, sondern einfach unangebracht.
Das ist meine persönliche Meinung und die vertrete ich hier auch.
Wenn du das für moralapostolisch hälst, spricht das für mich auch eher dafür, dass du selber erkennst, dass du hier vielleicht etwas übers Ziel hinausgeschossen bist.
Falls nicht, steht dir hier deine persönliche Meinung selbstverständlich genauso zu.

In deinem Fall Stand heute: keine!

Damit ist von meiner Seite alles hierzu gesagt.

Tja Thomas. Kein Wunder. Es ist ein Naturgesetz, wenn Du Honig unter einem Schutzdach hinstellst, dann werden unweigerlich „honig suchende“ (ich bleibe politisch korrekt :wink:) kommen, denen der Schutzdach egal ist.

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Da kommt das folgende ja nicht überraschend:

Grundsätzlich: wer eine Verspätung hat, soll entsprechende Entschädigung bekommen. Aber das zu einem “Geschäftsmodell” zu machen, sollte aus Prinzip nichts bekommen (meine ganz persönliche Meinung), den damit werden alle berechtigten vors Schienbein getreten. Natürlich haben die Airlines ich eine Mitschuld, so wie die sich teilweise herausreden. Leider ist das ganze System verkommen :frowning_face:

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