Ausgleichszahlung bei Flugabbruch?

Ich habe eine Frage, die ich so nicht im Archiv finden konnte.
Der Onkel meiner Frau flog im Juni mit der LH von FRA nach CPT. Auf etwa halber Strecke kehrte die Maschiene wegen Ausfalls einer der 4 Triebwerke wieder nach FRA zurück. Insgesammt dauerte der „Rückflug“ knapp 5 Stunden, Es war also offensichtlich kein sicherheitsrelevantes Problem, und man hätte in der Zeit auch mehr oder weniger das Ziel erreichen können.
Meine Frage ist nun, ob man einen solchen Abbruch mit der Annulierung des Fluges geleichstellen kann, und damit Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hat? Ich finde nur Informationen über Probleme vor dem Start, nicht nach dem Start. Auf Flightradar steht der Flugstatus als „Diverted“. Ein Sicherheitsrelevantes Problem ist es offensichtlich nicht, eher das LH nicht eine kappute Maschiene in Kapstadt haben wollte.
LH hat sich gloriös versucht mit schlechtem Wetter beim Zubringerflug nach FRA rauszureden, was völliger Quatsch ist. Insgesammt verzögerte sich die Ankunft am Endzielort in Zambia um ganze 6 Tage (alles auf einer Buchung).
Vielen Dank im Voraus für gute Hinweise.

Ist ziemlich egal ob die Probleme vor oder nach dem Start auftraten. Entscheidend ist die verspätete Ankunft von mehr als vier Stunden wegen technischer Probleme.
Standardfall nach EC261/2004.

Was hat laut LH denn der Zubringerflug damit zu tun? Sollten die verspäteten Passagiere noch abgeholt werden? :rofl:

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Wenn ich solche Beiträge und solche Erklärungen lese, so bekomme ich Mitleid mit den Airlines.

Wie man da als Laie so argumentiert, was die airlines tun und lassen müssen und was sicherheitsrelevant sein müsste und was nicht.

Während die airlines größere Probleme lösen müssen: wie geht man mit einem kaputten flugzeug um, der vermutlich auch für weitere flüge mit hunderten von Menschen geplant ist, die auch versorgt und befördert sein wollen, müssen sie sich gleichzeitig mit Passagieren umschlagen, die ein paar Euronen abgreifen wollen. Wahnsinn!! :man_facepalming:

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Bei manchen Beiträgen auch hier im Forum wo der Anwalt gefühlt schon virtuell mitfliegt bzw mirgebucht wird kein Wunder…
Möchte damit nicht die Airlines prinzipiell in Schutz nehmen, aber das Maßlose Abgreifen einzelner schadet am Ende der Mehrheit (Siehe auch beim Prioritypass von Amex wo einzelne es halt maßlos übertrieben haben).

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Klar ist so eine Situation sehr unschön für die Airline. Aus Spaß machen die das sicher nicht. Wie der OP auch schon vermutete, ist hier aber sicherlich davon auszugehen, dass die LH die Maschine zur Wartung lieber Zuhause als in CPT hatte, deshalb die Umkehr. Aus Airline Sicht nachvollziehbar und sinnvoll, aus Kundensicht sehr unpraktisch und ärgerlich.

Und wenn man dann bei 6 Tagen verspäteter Ankunft nicht über Entschädigung nachdenken darf, wann denn dann? Die 6 Tage stammen aber - so wie ich es herauslese - nicht allein von der Lufthansa, oder? Hier wäre noch interessant, welchen Ersatzflug nach CPT die LH angeboten hat? Am Folgetag? Zwei Tage später? Oder wirklich erst 6 Tage später?

Unabhängig davon: Der Anstand würde es gebieten, dass die Airline den Kunden, denen sie einen Tag Lebenszeit durch einen langen Rundflug gestohlen hat, von sich aus was anbietet - aber stattdessen wurde ja offenbar mit unrelevanten, unpassenden „Argumenten“ abgewiegelt.

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und es sorgt vor Allem dafür, dass die Airlines sich eben damit wehren, das ganze Thema wo es geht zu umschiffen mit Textbausteinen und Abkanzelei.
weniger ist eben oft mehr.

Ich glaube ich wäre schlicht froh gewesen in dem Fall wieder am Boden zu sein.

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9 Beiträge wurden in ein existierendes Thema verschoben: Grundsatzdiskussion rund um Fluggastrechte: Pro, Contra & andere Meinungen

Kann man nicht auch einfach die Frage beantworten ob es aus seiner Sicht ggf. mit Begründung Ansprüche gibt oder nicht. Jedes mal wird unter so einem Beitrag Stellung gegen oder für EU Regelung bezogen. Langsam wissen alle wer da pro und contra bei ist. Hilft der Sache halt nicht weiter. Oder man macht einen allgemeinen Thread auf wo alle ihren „EU Fall“ Posten können, dann hat man die gesammelt und findet sofort Vergleichsfälle. Sehe da auch das Problem das die Einzelanfragen zu jedem persönlichen Fall im Forum langsam mehr als 50% ausmachen. Muss jetzt auch nicht sein.

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Finde ich prinzipiell schon richtig so. Wenn sich dann mehrere Probleme in einem Thread vermischen, wird es erst recht unübersichtlich.

Wer sich rein gar nicht für das Thema Fluggastrechte interessiert, kann übrigens das ganze Unterforum stummschalten:
grafik

Wo ich allerdings zustimme, ist der erste Punkt: Wir sollten nicht ständig darüber diskutieren, wer die Fluggastrechte nun gut findet oder nicht. Damit ist keinem geholfen und es driftet schnell vom Ursprungsthema ab.

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Ich denke, @marepacificum hat dazu kurz und knapp eigentlich alles gesagt.
Egal, ob vor oder nach Start: technische Probleme sind ein Fall für EU261.

Und ja, ich gehe davon aus, dass jeder gerne lebend ankommt, und klar, Sicherheit geht definitiv immer vor. Und auch mir hätten sicherlich erst mal die Knie geschlottert, und der erste Gedanke wäre sicherlich: erst mal froh, wieder heile am Boden zu sein.

Aber als Kunde kann es mir doch nicht negativ angelastet werden, wenn die Airline mangelbehaftetes Fluggerät einsetzt, darauf habe ich ja gar keinen Einfluss. Und für die Airline ist es eben unternehmerisches Risiko.

Fakt ist: der Beförderungsvertrag wurde zu dem Zeitpunkt einseitig nicht erfüllt. Ich als Kunde habe ja wohlgemerkt meine Schuldigkeit getan, ich habe bezahlt und bin pünktlich vor Ort. Die Airline hingegen hat mich aber eben nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens an mein Ziel gebracht.

Und wenn die mich nach dieser Erfahrung im Nachgang dann noch für dumm verkaufen wollen mit irgendwelchen blind zusammenklickten unpassenden Textbausteinen, dann würde mir ehrlich auch die Hutschnur hochgehen.

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Jetzt mal ganz offtopic eine Frage in die Runde:

Gibt es einsehbare Statistiken, aus denen hervorgeht, welche Airline wie oft nen Flug abbricht wegen technischer Probleme?

Mein persönlicher Eindruck ist, dass das seit einiger Zeit bei der LH-Kernmarke häufiger vorkommt. Ich hoffe, da wird mittlerweile nicht auch gespart.

Aber vielleicht auch nur mein Eindruck, oder die Presse berichtet öfters darüber, oder…

Danke marepacificum, diese Antwort hilft weiter.

Und für die Anderen: Ich schliesse aus den vorgebrachten Tatsachen, dass der Flug durchaus bis nach Kapstadt weitergeführt hätte werden können. Wie hier angedeutet, zieht es Lufthansa sehr wahrscheinlich aus wirtschaftlichen Gründen vor, lieber an die Heimatbasis zurückzufliegen, statt die Maschine an einem Fremdflughafen reparieren lassen zu müssen. Des einen Leid ist des anderen Freud. Genau dem soll die EU Richtlinie Rechnung tragen. Hier wird nämlich der wirtschaftliche Vorteil des Einen, der einen Nachteil für den Anderen ist, in einem gewissen Maße ausgeglichen.
Darum finde ich es aus nicht so abwegig, dass die LH einen Teil des wirtschaftlichen Vorteils, den sie zu Lasten der Passagiere hier erreicht hat, an die dadurch leidtragenden Passagiere weitergibt.
Im konkrete Fall begann die Reise in Billund, wo der Zubringer nach Frankfurt wegen schlechtem Wetter jedoch annuliert wurde. Erst am drei Tage später gab es wieder freie Plätze mit LH nach Kapstadt (die Strecke ist meistens brutal ausgebucht da Kapazität von SA noch immer fehlt). Klar, hierfür gibt es keinen Ausgleich, da kann LH ja nichts für. Nach der Rückkehr des neuen Langstreckenfluges nach Frankfurt hätten er nochmals noch länger warten müssen, wurde dann jedoch schliesslich mit Air France über Paris umgebucht. Immernoch insgesamt 6 Tage Verspätung bis zum Zielort, davon gut 2 Tage der Rückkehr des defekten LH Fliegers geschuldet. Da finde ich es insgesamt schon angebracht eine Entschädigung zu zahlen. Es geht aber hier letztlich nicht um meine Meinung, sonder um geltendes Recht. Nächstes Update darum wenn die Sache entschieden ist, sodass wir alle davon lernen können.

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So wie du die Angelegenheit schilderst, könnten eventuell sogar noch mehr als nur eine Entschädigungszahlung möglich sein. Ggf. könnte sich eine Beratung durch einen Experten an dieser Stelle durchaus lohnen.

Meiner Meinung nach (aber ich bin kein Anwalt) sollte zusätzlich zur EU261-Entschädigung für den 2. Flug mit dem technischen Defekt auch für den ersten Flug eine Entschädigung nach EU261 möglich sein. Wetter ist natürlich höhere Gewalt und damit als „außergewöhnlicher Umstand“ erstmal raus … ABER:

Die zweite Frage ist: Hätte LH deine massive Verspätung von (geplant) drei Tagen vermeiden können? Und hier ist die Antwort relativ sicher: ja.

Rechtlich hätte dich LH auf die frühstmögliche verfügbare Verbindung umbuchen MÜSSEN (z.B. auf den Star Alliance Partner Ethopian oder ggf. auch mit Fremdairlines). Der BGH schreibt dazu:

Zu den danach gebotenen Maßnahmen gehört es, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführt und der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankommt […] Dem Luftfahrtunternehmen obliegt dabei der Nachweis, dass es ihm offensichtlich nicht möglich gewesen wäre, die betroffenen Fluggäste durch zumutbare Maßnahmen der genannten Art schnellstmöglich anderweitig zu befördern. […]
Quelle: BGH, Urteil vom 10.10.2023 - X ZR 123/22 - openJur

Weitere Infos dazu auch bei Dr. Boese. Er schreibt dazu:

Unterlässt eine Airline die Umbuchung, entfällt die Möglichkeit der Berufung auf außergewöhnliche Umstände und die Ausgleichsleistung ist zu zahlen.
Quelle: Keine Entschädigung bei Unwetter? Die (manchmal) faule Ausrede der Airlines - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

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ja, sehe ich genauso!

Ich kam 8h nach gekaufter Zeit an, Grund: Reparatur am Flugzeug dauerte länger als erwartet. Weiterflug verpasst.

LH labert rum, der Reifenschaden wäre von Steinen auf der Fahrbahn gewesen, welche lt. Gerichtsurteil nicht zu den von der Airline beeinflussbaren Faktoren gehörte.

Schlichtungsstelle sieht diesen Einwand als „Prozessrisoko“ und schlägt 20% weniger vor als Anspruch wäre…

Stricher!

4 Beiträge wurden in ein existierendes Thema verschoben: Grundsatzdiskussion rund um Fluggastrechte: Pro, Contra & andere Meinungen

Kurze Erinnerung:

Edit:
Wer die Grundsatzdiskussion weiterführen möchte, bitte hier entlang. Habe versucht, die Beiträge entsprechend zu verschieben:

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Du bist sehr lustig

Danke. Du aber auch!