Booking.com informiert nicht über Flugnummeränderung - keine Kostenerstattung

Liebes Forum,

Im Mai dieses Jahres flogen wir nach Ägypten. Die Flüge waren vorab über Booking,com gebucht.

Am Abend vor dem Rückflug funktionierte der Check-In nicht - also mulmiges Gefühl. Am Terminal wurde uns dann von Corendon mitgeteilt, dass wir nicht auf der Passagierliste stehen. Wir haben dann in letzter Minute noch Flüge kaufen können und sind mit dem Flieger glücklich in Stuttgart angekommen.

Einzig die Flugnummer war wohl geändert worden, Zeit, Tag etc. war wie ursprünglich.

Nun weigert sich Booking,com die 450€ für die Rückflüge zu erstatten, da sie uns über die Buchungsänderung informiert hätten. Wir erhielten weder eine Email, noch eine SMS und es wurde auch nicht auf der Webseite, wo man den Check-In vornehmen kann angezeigt.

Nachdem wir zur Erstattung aufforderten wurde uns ein Screenshot (siehe unten) einer Email geschickt, die belegen soll, dass Booking,com uns rechtzeitig informierte und wir nur der Änderung hätten zustimmen müssen. Schaut man den Screenshot an fällt auf, dass gleich im Header unter delivery status: erfolgloser Übersendungsversuch steht. Die Email kam natürlich auch nie bei uns an.

Wie würdet ihr hier vorgehen?

Seht ihr eine Chance, dass Booking damit vor Gericht durchkommen könnte, da es möglich ist, dass mein spamfilter die Email nicht durchgelassen hat. Ich bin natürlich der Meinung, dass die Verantwortung bei Booking liegt, da die anderen Mails von Booking abkamen und wir auch per handy oder über den webauftritt informiert hätten werden können.

Ich danke schon mal für eure Meinungen zu dieser unerfreulichen Sache mit Booking

Viele Grüße aus dem Süden

Es gibt ein Thread mit genau diesem Thema von booking.com.
Shau mal rein.

Super danke - da habe ich wohl nicht gut genug gesucht.

Jetzt Check ich auch erst, dass GoToGate unser Vertragspartner war.

Jetzt wende ich mich mal an die Airline - die haben ja immerhin doppelt Geld bekommen für den gleichen Flug- vielleicht (ich glaubs zwar nicht) erstatten sie uns ja etwas.

Welche Manifestation von corendon hat den Flug denn durchgeführt? Sprich, war es eine EU Fluggesellschaft?

Und offensichtlich gab es ja auch noch Plätze.

Ist wohl eine in Europa ansässige Firma

Dann greifen doch die normalen Rechte aus EC261/2004 für denied boarding.

€400 pauschale entfernungsabhängige Entschädigung und den Ersatz der Kosten des Rückflugs.

Ich wäre da sehr optimistisch. Die Änderung der Flugnummer entlässt die Airline doch nicht aus dem Vertrag. Die LH versucht das ja auch ständig wo sie aber mehr als nur die Flugnummer ändert. Sie will dann wegen angeblich fehlender Kundenzustimmung die Beförderung verweigern. Das ist nicht nur albern sondern auch rechtswidrig und LH holt sich da regelmäßig eine blutige Nase.

Belegbare Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung wäre der erste Schritt.

400 € Ausgleichsleistung für die erst kurzfristig mitgeteilte Annullierung + Ersatz der Ersatzbeförderungskosten undzwar von der Corendon Europe.

Sollte das Luftfahrtunternehmen den Zugang der Annullierungsmitteilung mehr als 14 Tage vor Abflug beweisen können, gibt es zumindest keine 400 € Ausgleichsleistung. Die Ersatzbeförderungskosten sind trotzdem geschuldet. Nur wenige verwirrte Gerichte verlangen eine vorherige Nachfristsetzung, bevor man selbst Geld in die Hand nimmt.

Vielen Dank für die rechtliche Einschätzung.

Im Hinblick auf die Beweislast der Fluglinie, den Zugang der Annullierungsmitteilung darzulegen, stellt sich die Frage zu meinem Pflichtenprogramm: hätte ich eine “funktionsfähige” Email-Adresse bereitstellen müssen oder hätte mich Corendon Europe über die ebenfalls angebotenen anderen Kontaktmöglichkeiten (Telefon, Handy oder postalisch an meine Adresse) informieren müssen? Aus meinem Screenshot oben ergibt sich ja, dass die Annullierungsmitteilung nicht über die von mir hinterlegte Email zugestellt werden konnte. Könnte das ein Problem sein?

War die hinterlegte eMail-Adresse denn falsch? Schreibfehler beispielsweise?

Die Vermutung weiter oben es könnte am Spamfilter gelegen haben trifft nicht zu. Der Absender bekommt davon nichts mit wenn eine eMail im Spam-Ordner landet. Das passiert vollständig auf Empfängerseite und erzeugt keinesfalls einen Zustellungsfehler.

Die hinterlegte Mailadresse ist richtig.

Zum Spamfilter:

Die Airline wurde informiert, falls ihre Email als Spam erkannt wurde.