Chargeback AMEX vs Platinum

Hallo zusammen,

ich plane, für Juli einen stornierbaren Flug mit Saudia Airlines zu buchen. Bezahlen könnte ich entweder mit meiner AMEX Platinum oder mit einer Deutsche-Bank-Mastercard. Aus Versicherungsgründen würde ich grundsätzlich die AMEX bevorzugen.

Entscheidend ist für mich allerdings ein anderer Punkt:

Ich gehe nicht davon aus, dass Saudia Airlines insolvent wird. Eher sehe ich das Risiko, dass ich im Falle einer Stornierung zwar einen Anspruch auf Erstattung habe, Saudia die Rückzahlung aber nicht oder nur sehr verzögert vornimmt. Einen Anwalt einzuschalten und notfalls vor Gericht zu gehen, würde ich grundsätzlich nicht scheuen. Allerdings ist ein vollstreckbarer Titel wenig hilfreich, wenn man ihn anschließend nicht sinnvoll vollstrecken kann – leider eigene Erfahrung.

Daher meine konkrete Frage:

Wenn ich den Flug ordnungsgemäß storniere, Saudia zur Rückerstattung verpflichtet ist, das Geld aber nicht zurückzahlt: Wie lange kann ich in diesem Fall ein Chargeback geltend machen?

Mich interessieren insbesondere die konkreten Fristen und Voraussetzungen für:

  1. AMEX Platinum

  2. Deutsche-Bank-Mastercard

Wichtig wäre mir dabei insbesondere die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Frist läuft: ab dem ursprünglichen Kaufdatum, dem geplanten Flugdatum, dem Zeitpunkt der Stornierung oder ab dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass Saudia trotz bestehendem Erstattungsanspruch nicht zahlt.

Ich finde hierzu im Internet leider kaum belastbare Informationen, insbesondere für einen lange im Voraus gebuchten Flug mit einem konkreten zukünftigen Leistungsdatum.

Falls jemand die entsprechenden AMEX- bzw. Mastercard-Chargeback-Regeln kennt oder schon einmal einen vergleichbaren Fall hatte, wäre ich für Hinweise bzw. Quellen sehr dankbar.

Viele Grüße

Peter

Bei AMEX ist das tatsächlich sehr seltsam. Grundsätzlich scheint eine Reklamation bis 120 Tage nach der Belastung möglich zu sein, „in seltenen Fällen“ aber auch bis zu einem Jahr. Datum der Leistungserbringung scheint da erst mal keine Rolle zu spielen.

Meine Erfahrung war im Coronajahr 2021 damit wie folgt:

LH stornierte einen Flug nach Hong Kong, bei Anruf bei der Hotline kam eine Bandansage "Bitte reichen Sie das Formular online ein und es wurde aufgelegt. Daraufhin Formular eingereicht, aber seitens LH weiterhin keine Reaktion. Also bei AMEX angerufen, den Sachverhalt geschildert, der Mitarbeiter meinte dann, wäre kein Problem, und am nächsten Tag war das Geld auch wieder drauf.

Um dann einen Monat später wieder abgebucht zu werden…

Daraufhin wieder angerufen, dieser Mitarbeiter sagte dann „Ja, sie müssen uns ja auch Unterlagen dazu einreichen.“ Wozu ich allerdings nie aufgefordert wurde, oder auch nur eine Möglichkeit erhalten habe. Daraufhin gab es dann einen Link, wo man Screenshots, Fotos etc. hochladen konnte und den Sachverhalt kurz schriftlich schildern konnte. Habe ich gemach, eine Woche später, Geld wieder da.

Um dann einen Monat später wieder abgebucht zu werden…

Also erneuter Anruf, und Aussage vom Mitarbeiter „Ja, LH hat angegeben, dass die Reklamation unberechtigt ist, da können wir nichts machen, da müssen Sie vor Gericht.“

Soviel also zu den Reklamationen bei AMEX. Ich habe mich damals ein bisschen dazu eingelesen, und es scheint wohl so zu sein, dass AMEX gar kein richtiges „Chargeback“ hat, sonder nur eine „Reklamation“. Bei anderen KKs scheint es ein richtiges Formular zu geben, was den Verkäufer in Bewislast bringt. Hatte den Fall aber noch nie mit einer anderen KK, deshalb kann ich da zum Vorgehen nichts sagen.

Kann sein, dass das alles so ein Chaos war, wegen Corona damals, aber seitdem sehe ich das bei AMEX als sehr, sehr kritisch an.

Also ich habe über die Amex Gold schon 2 Mal das Chargeback Verfahren durchlaufen und es war 2 mal positiv und recht einfach.

Während Corona gab es auch den Fall, dass China Airlines nicht zahlen wollte. Hab mit denen per Mail mehrfach hin und her geschrieben. Dann bei der Amex angerufen und dort wurde mir gesagt, dass ich meinen Fall mit Belegen per Mail schildern soll. Gemacht getan und Amex hat mir das Geld ohne Probleme erstattet.

Zweiter Fall mit einer eBay Bestellung die nie ankam obwohl sie angeblich zugestellt wurde (Ablage vor der Haustüre ohne Ablagegenehmigung). Der Händler weigerte sich das Geld zu erstatten. Daraufhin eBay eingeschaltet aber die gaben dem Verkäufer Recht. Danach Paypal eingeschaltet aber die gaben auch dem Verkäufer Recht. Widerspruch eingelegt aber vergebens. Dann an Amex gewandt und dort alles geschildert. Sollte alles per Mail schildern und Beweise beifügen. Gemacht getan und die Amex hat mir das Geld erstattet. Zunächst unter Vorbehalt aber das Geld wurde mir nie wieder abgebucht.

Ich habe also mit dem chargeback Verfahren von Amex sehr gute Erfahrung gemacht. Leider kann ich dir jedoch nicht sagen, wie es mit den Fristen aussieht.

Bei den Flügen in Corona war es so, dass diese aber mehr als 120 Tage vor dem Anstoßen des chargeback Verfahrens gebucht wurden.

Bei Mastercard laufen die 120 Tage ab dem Leistungserbringungsdatum, maximal allerdings bis zu 540 Tage nach Abbuchungsdatum.

Ich denke wichtig zu wissen ist hierbei, dass Visa und Mastercard einen richtigen Chargeback Prozess haben, da sie nicht als Kartenherausgeber handeln. Mastercard und Visa sitzen zwischen dem Händler und dem kartenausgebenden Institut.

Dies ist auch der Grund, weshalb Zahlungsabwicklungsfirmen wie bspw. Strip nie den gesamten Betrag an einen Händler auszahlen, sondern einen gewissen Teil einbehalten, der als Sicherheit für das Risiko von Chargebacks dient. Das Risiko wird individuell berechnet, dabei kommt bspw. der Merchant Category Code mit in die Bewertung.

Die Regeln für das Chargeback Verfahren für MasterCard kannst du beispielsweise auf diese Seite einsehen: https://www.mastercard.com/de/de/business/support/rules.html

Hier ist der Prozess recht gut erklärt: Chargeback: Geld zurück bei Annullierung & Insolvenz dank Kreditkarte

Bei American Express in Deutschland (und vielen anderen Ländern) ist es so, dass es kein kartenherausgebenden Dritten gibt. Das Geld, was du ausgibst, ist die Liquidität von American Express, die eine Wahrscheinlichkeit berechnen, dass du es bitte pünktlich und vollständig zurück bezahlst. Dieses Geld wird dann an die Händler ausgeschüttet.

American Express hat also kein Interesse daran, dir Geld zurück zu geben, was sie bereits einmal an einen Händler ausgeschüttet haben, insbesondere dann nicht, wenn der Händler bspw. insolvent ist oder sonst nicht mehr am Geschäftsleben teilnimmt.

Sie würden dann hier nicht nur ihren Anteil am Umsatz (den sie dem Händler von der Auszahlung bereits abgezogen haben) verlieren, sondern auch das Geld, was sie bereits an den Händler ausgeschüttet haben, erneut an dich ausschütten.

Wenn jedoch wieder so eine Situation wie Corona eintreten sollte oder die Insolvenz von einem Reiseveranstalter, bist du - rein auf dem Papier - mit einer nicht American Express-Karte deutlich besser gestellt.

Bei kleineren Summen wird man dies aus kundendienstlichen Gründen „einfach so“ machen, wahrscheinlich auch, ohne deine Behauptung zu überprüfen. Unter 50,00 EUR lohnen sich Chargebacks über den Visa & MasterCard Prozess auch für das kartenausgebende Institut nicht, da die Kosten für das Verfahren entsprechend hoch sind. Auch damit würdest du wohl Erfolg haben. Ich kenne Kartenherausgeber, die bspw. erst bei 200,00 EUR Transaktionsbetrag ein Chargeback Verfahren durchführen.

Also ich kann die negativen Chargeback Aussagen bei Amex absolut nicht verstehen. Wie bereits gesagt, hat es zwei mal problemlos funktioniert.

Bei den Flügen sprechen wir von um die 1200€ und bei der niemals erhaltenen eBay Bestellung um 600€

Siehe hier: Amex Platinum Chargeback FTI Insolvenz

Chargeback bei AmEx ist SEHR schlecht, denn AmEx bietet keinen chargeback bei Insolvenz an, MC / Visa jedoch schon.

Der Grund ist, bei AmEx gibt es nur Händler ↔ AmEx ↔ AmEx Karteninhaber
Bei Visa / MC: Händler ↔ Zahlungsdienstleister Händler (z.B. Unzer, Adyen, Stripe, …) ↔ deine Bank ↔ Karteninhaber

Wenn du bei deiner Bank jetzt einen Chargeback einreichst, holen die sich das Geld von dem Zahlungsdienstleister des Händlers, egal ob es den Händler noch gibt oder nicht (z.B. bei Insolvenz)
Dafür legen die Zahlungsdienstleister Reserven an (rolling reserves), die je nach Händler & Transaktionsrisiko und Transaktionsausfall unterschiedlich hoch sind.

So oder so, selbst wenn der Händler Pleite ist, haftet der Zahlungsdienstleister immer noch.

Bei AmEx ist das nicht so, weil es eben nur einen Mittelsmann gibt und AmEx selber keine Rücklagen bildet.

Vielen Dank für die Antworten und Rückmeldungen. Mein Fazit: Bei kleinen Summen ist es egal. Bei größeren wohl besser Master/Visa, da diese sich das Geld von der Händlerbank holen können. Was „kleine Summen“ sind hängt wohl von der Situation, vom Sachbearbeiter, von der aktuellen Situation und wahrscheinlich auch von der eigenen „Geschäftsbeziehung“ zu Amex ab. P.S. Der Link zum Regelwerk war sehr interessant…