Chargeback AMEX vs Platinum

Hallo zusammen,

ich plane, für Juli einen stornierbaren Flug mit Saudia Airlines zu buchen. Bezahlen könnte ich entweder mit meiner AMEX Platinum oder mit einer Deutsche-Bank-Mastercard. Aus Versicherungsgründen würde ich grundsätzlich die AMEX bevorzugen.

Entscheidend ist für mich allerdings ein anderer Punkt:

Ich gehe nicht davon aus, dass Saudia Airlines insolvent wird. Eher sehe ich das Risiko, dass ich im Falle einer Stornierung zwar einen Anspruch auf Erstattung habe, Saudia die Rückzahlung aber nicht oder nur sehr verzögert vornimmt. Einen Anwalt einzuschalten und notfalls vor Gericht zu gehen, würde ich grundsätzlich nicht scheuen. Allerdings ist ein vollstreckbarer Titel wenig hilfreich, wenn man ihn anschließend nicht sinnvoll vollstrecken kann – leider eigene Erfahrung.

Daher meine konkrete Frage:

Wenn ich den Flug ordnungsgemäß storniere, Saudia zur Rückerstattung verpflichtet ist, das Geld aber nicht zurückzahlt: Wie lange kann ich in diesem Fall ein Chargeback geltend machen?

Mich interessieren insbesondere die konkreten Fristen und Voraussetzungen für:

  1. AMEX Platinum

  2. Deutsche-Bank-Mastercard

Wichtig wäre mir dabei insbesondere die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Frist läuft: ab dem ursprünglichen Kaufdatum, dem geplanten Flugdatum, dem Zeitpunkt der Stornierung oder ab dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass Saudia trotz bestehendem Erstattungsanspruch nicht zahlt.

Ich finde hierzu im Internet leider kaum belastbare Informationen, insbesondere für einen lange im Voraus gebuchten Flug mit einem konkreten zukünftigen Leistungsdatum.

Falls jemand die entsprechenden AMEX- bzw. Mastercard-Chargeback-Regeln kennt oder schon einmal einen vergleichbaren Fall hatte, wäre ich für Hinweise bzw. Quellen sehr dankbar.

Viele Grüße

Peter

Bei AMEX ist das tatsächlich sehr seltsam. Grundsätzlich scheint eine Reklamation bis 120 Tage nach der Belastung möglich zu sein, „in seltenen Fällen“ aber auch bis zu einem Jahr. Datum der Leistungserbringung scheint da erst mal keine Rolle zu spielen.

Meine Erfahrung war im Coronajahr 2021 damit wie folgt:

LH stornierte einen Flug nach Hong Kong, bei Anruf bei der Hotline kam eine Bandansage "Bitte reichen Sie das Formular online ein und es wurde aufgelegt. Daraufhin Formular eingereicht, aber seitens LH weiterhin keine Reaktion. Also bei AMEX angerufen, den Sachverhalt geschildert, der Mitarbeiter meinte dann, wäre kein Problem, und am nächsten Tag war das Geld auch wieder drauf.

Um dann einen Monat später wieder abgebucht zu werden…

Daraufhin wieder angerufen, dieser Mitarbeiter sagte dann „Ja, sie müssen uns ja auch Unterlagen dazu einreichen.“ Wozu ich allerdings nie aufgefordert wurde, oder auch nur eine Möglichkeit erhalten habe. Daraufhin gab es dann einen Link, wo man Screenshots, Fotos etc. hochladen konnte und den Sachverhalt kurz schriftlich schildern konnte. Habe ich gemach, eine Woche später, Geld wieder da.

Um dann einen Monat später wieder abgebucht zu werden…

Also erneuter Anruf, und Aussage vom Mitarbeiter „Ja, LH hat angegeben, dass die Reklamation unberechtigt ist, da können wir nichts machen, da müssen Sie vor Gericht.“

Soviel also zu den Reklamationen bei AMEX. Ich habe mich damals ein bisschen dazu eingelesen, und es scheint wohl so zu sein, dass AMEX gar kein richtiges „Chargeback“ hat, sonder nur eine „Reklamation“. Bei anderen KKs scheint es ein richtiges Formular zu geben, was den Verkäufer in Bewislast bringt. Hatte den Fall aber noch nie mit einer anderen KK, deshalb kann ich da zum Vorgehen nichts sagen.

Kann sein, dass das alles so ein Chaos war, wegen Corona damals, aber seitdem sehe ich das bei AMEX als sehr, sehr kritisch an.