Erstattung bei Einreiseverbot?

Hallo zusammen,
ich habe für Januar 21 einen Flug nach Bangkok mit Lufthansa gebucht. (Buchungsdatum 17.05.)

Die Einreise nach Thailand ist z.Zt. nicht möglich und - da brauchen wir uns nichts vorzumachen - wird es auch mit Sicherheit nicht, bevor ein Impfstoff großflächig verfügbar ist.
Das heißt, dass auch die (eine) mögliche Umbuchung mir bisher keine Sicherheit verschaffen würde, da keiner sagen kann, wann Einreisen wieder möglich sind.

Was passiert nun, wenn ich nicht umbuche, die Einreise für mich jedoch nicht möglich ist?
(Der Flug an sich findet ja höchstwahrscheinlich statt. (LH772)).
Wird der Flug in diesem Fall für mich annuliert und ich habe Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises?

Gibt es bei der LH alternativ die Möglichkeit zu sagen, ich buche gerne um, will mich aber nicht sofort auf ein neues Datum festelegen?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Die Wahrscheinlichkeit, dass dein Flug noch annulliert wird, ist zumindest nicht gering. Wird der Flug aber normal durchgeführt und du buchst nicht vorher um, steht dir auch keine Erstattung zu. Einreisebeschränkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Airline.

Hallo Joerg,

wir haben ein ganz ähnliches Problem, nur mit Neuseeland, weshalb ich mich schon mit der Lufthansa gefetzt habe.
Aussage ist identisch zu der von Johannes: Einreise liegt in der Verantwortung des Reisenden.

Was mich zu der These bringt, ob Fluggesellschaften nicht auf Teufel komm raus Flüge durchführen, Hauptsache sie müssen nicht stornieren und Geld ausbezahlen.
Die Flüge können ja zichfach überbucht sein, weil sie ganz genau wissen, dass keiner mitfliegen wird…

1 „Gefällt mir“

Hallo,
bei uns ähnlich über Weihnachten bei LH gebucht - aber zum Glück einen Mix aus LH und EW , so dass der Flug definitiv nicht statt finden wird…aber bisher weigert sich LH anzuerkennen, das der Flug nicht statt finden wird!
Warten wir also bis der Storno spätestens 14 Tage vor Abflug kommt!

1 „Gefällt mir“

@RedDamage: Ich versteh das nicht. Wieso fliegen die (wahrschienlich) lieber fast leer, als zu canceln…
@Thorben-Hendrik: ISt das nicht etwas knapp? Bis wann kann ich denn umbuchen?

Zu meiner zweiten Frage: Weiß jemand ob man die Buchung nei LH irgendwie auf „on hold“ setzen kann.
Ich möchte also nicht zum ursprünglichen Termin fliegen, will aber mit der Wahl des neuen Termins noch warten?

Na nach EU261 müssen sie 14 Tage vorher informieren oder zahlen!
Umbuchen ist für uns uninteressant - der Weihnachtsflug ist so teuer, da kann man günstiger neu buchen und besser die Kohle vom Storno auszahlen lassen!

@Joerg: ist wie gesagt nur eine Theorie/Idee von mir, ohne dass ich Beweise dafür hätte.
Aber: streicht die Fluggesellschaft den Flug, kann der Kunde Erstattung verlangen. Bedeutet also Cash Out für das Unternehmen.
Findet der Flug statt, muss der Kunde eine Umbuchung verlangen, weil er im Zweifelsfall nicht fliegen will oder kann, das aber selber zu verantworten hat. Bedeutet für das Unternehmen, dass es zwar kulant sein muss, jedoch keinen Chash Out hat sondern den Posten im Unternehmen behält. Und damit gibt es immer die Chance für das Unternehmen, dass der Kunde sein Guthaben nicht wahrnimmt und verfallen lässt.

Um das zu erreichen, muss man aber zur Not auch leer fliegen, um zu beweisen, dass der Flug eben nicht gestrichen wird.

Bin jetzt komplett irritiert.

Ausgangslage:
Hab 2 im Feb gebuchte C tix von KBP nach BKK mit Swiss für den 2.11, natürlich (da Traveldealz Tip) sehr günstig, Einreise garantiert denied von den Thai und zZt auch von den Ukrainern.

Mit einem Gutschein kann ich nichts anfangen.

Im Thailand Thread gab es die Aussage, LX würde(ohne Zuzahlung!)n auf späteren Termin umbuchen.
Da ich f diese High Season keinerlei Chance sehe (und angesichts des Verhaltens der Thai ehrlich gesagt auch erstmal keine Lust habe), wäre mein idealer Wunsch, einfach zu denselben Daten im nächsten Jahr umzubuchen - was aber wohl wegen der Buchungsfristen nicht möglich sein wird, wenn ich das richtig verstanden habe? Wie realistisch ist es, von LX ein Open Ticket (also ohne Zuzahlung!) zu bekommen?

Was sind meine Optionen?

Any ideas welcome. Danke.

Stehen deine Flüge alle noch wie geplant im Flugplan oder hat sich da schon etwas geändert? Falls ja, stünde dir auf jeden Fall eine Erstattung oder eine Umbuchung zu.

Aktuell wären Umbuchungen aber wohl wirklich nur bis September 2021 möglich. Ob ein Open Ticket machbar ist, ließe sich vmtl. am besten telefonisch abklären.

Erstmal Danke.

Lustigerweise hab ich gerad nach Erstellung der Frage heute Nacht die Stornierungen/Umbuchungen für alle Teilsegmente bekommen​:eyes::thinking:
Damit verbunden die Möglichkeit zur Erstattung :fu:
Aber auch das Angebot der Umbuchung bis zum 31.1.

Das würde doch bedeuten, dass ich also zB im Dezember o Januar meine Flüge auf November 21 umbuchen kann, oder verstehe ich das falsch?

Bin jedenfalls erstmal erleichtert, auf jeden Fall das Geld zurück zu bekommen - mal sehen, ob LX aufpreisfrei auf November 21 umbucht.

Werde berichten.

Ja, im Januar solltest du dann auch auf November 2021 umbuchen können. Auf der Swiss-Website heißt es ja explizit Umbuchung bis 31. Januar für Reisen bis 31. Dezember 2021.

Swiss hat dich jetzt aber erstmal auf andere Flüge im November umgebucht? Würde Swiss dann sicherheitshalber noch einmal telefonisch, per Mail oder wie auch immer mitteilen, dass du die Umbuchung ablehnst und dich später zwischen Erstattung und Umbuchung entscheiden wirst.

Ich habe gestern auch eine Mail Zwecks „Umbuchung“ von LH bekommen,
Beim Zubringerflug wird jedoch nur ein anderes Fluggerät eingesetzt, zeitlich ändert sich nichts.
In der E-Mail steht nun, dass ich Zeit habe - bis 16.10. - mich zu entscheiden, ob ich die Änderung annehme, Umbuchen möchte oder das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen möchte (Buchung bis 31.01.21)

Wenn ich nicht antworte, würde meine geänderte Buchung gestrichen.
Was soll das denn bedeuten? Wird dann von LH storniert und ich bekomme mein Geld zurück?

Gute Frage. Ich kann mir nicht vorstellen, dass LH dann wirklich stornieren würde, sondern denke, das ist einfach eine ungünstige Formulierung.

Wann wäre denn der Flug? Vielleicht kommt bis dahin ja nochmal ne gravierendere Flugplanänderung.

Der Flug soll am 23.01. von AMS über FRA nach BKK gehen. Ich glaube dann warte ich und reagiere einfach mal nicht auf die Mail…

1 „Gefällt mir“

Ja, alle 4 Streckenabschnitte waren umgebucht worden{2x auf anderen Tag, jeder Flug mit anderer Startzeit, hätte sogar 1 Übernachtung zusätzlich mit sich gebracht).
Der Hinweis auf Stornierungsmöglichkeit war ziemlich versteckt platziert.

Werde dann mal anrufen und mein Umbuchungsversuch auf auf Nov 21 starten.

ICYMI
Anruf bei Swiss {übrigens nur knappe Minute Wartezeit), Umbuchung auf Nov 21 möglich, sofern Buchungsklasse available ( freundlicher Hinweis, dies am besten schon Anfang Dezember zu tun).
Falls Buchungsklasse dann nicht available, immer noch Rückerstattung möglich.

Einziger Wermutstropfen: man bekommt einstweilen keine schriftliche Bestätigung des Vorgangs(auch die Buchung selbst bleibt unverändert), die freundliche Dame meinte sichtlich genervt, „das ist zZt leider so“.

Bin erstmal happy, hoffe das dann Anfang Dezember festmachen zu können, finde das aber schonmal sehr customer minded.

LH hat mir zwischenzeitlich noch 2 weitere Umbuchungsmails geschickt. In der Letzten wurde der Hinflug um 24 Stunden von Samstag auf Sonntag verschoben.
Das heißt doch, dass ich nun stornieren kann und die gesamte Buchung erstattet bekomme, oder?

Ganz genau!
Habe heute auch meine Umbuchung und somit den Vorwand zur Erstattung bekommen…

Hallo zusammen,

ich kann folgendes über meine Flüge, gebucht bei Lufthansa, berichten: gebucht Flug 28. März 2020 Frankfurt nach Bangkok und zurück. Der Flug hin wurde durchgeführt, jedoch Thailand hatte bereits das Einreiseverbot für Ausländer ausgesprochen und es bestand eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Natürlich haben wir die Reise nicht angetreten. Außerdem Flug gebucht, bereits im Februar, für September 2020 von Frankfurt nach Miami und zurück. Für diesen Flug hab es ca. 6 Wochen vorher eine Umbuchung, soll heißen, der Rückflugtag hat sich um einen Tag verschoben und wir wissen alle, auch für die USA ist das Einreisen immer noch nicht möglich. Da ich mit Anrufen bei dem Kundendienst, inclusive Warteschleifen von bis zu einer Stunde, Einschreiben usw. nicht zum Ziel kam, habe ich eine Rechtsanwältin eingeschaltet, die sich beider Fälle annahm. Ich kann nun berichten, dass ich beide Flüge voll erstattet bekommen habe. Es ist schade, dass hier erst das Einschalten der Rechtsanwältin nötig war. Ich frage mich, was machen die Reisenden, die sich vielleicht scheuen, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil sie evtl. keine entsprechende Rechtschutzversicherung haben? Ich weiß jedenfalls, dass ich, wenn es wieder möglich ist zu reisen, nicht mehr mit der Lufthansa fliege. Und ja, es gibt Fluggesellschaften, die nicht lange herumgetrickst haben und die Erstattungen vorgenommen haben, ohne dass man lange darum betteln musste. Denen wurde auch nicht von staatlicher Seite unter die Arme gegriffen.

1 „Gefällt mir“

Hast Du schon was gehört? Habe nach dem Post vo 3 Tagen die Auswahl „Erstattung“ in der Mail angeklickt, aber bisher keine Bestätigung o.ä. bekommen…
Die Flüge erscheinen auch noch ganz normal in der App.