Fälschlicherweise Flug bei LH storniert

Guten Abend,

mir ist ein super Fehler unterlaufen :frowning: Vielleicht hat jemand einen Tipp.

Ich erhielt von LH eine Umbuchhungsmitteilung (Flugzeitänderung unter 2h) per Email. Ich Dummkopf habe fälschlicherweise „stornieren“ gedrückt und hab es erst gar nicht bemerkt. Nach ca. 3 Wochen bemerkte ich auf meiner Kreditkartenabrechnung eine kleine Gutschrift.

Shit!!! Ein Anruf bei LH brachte auch nix, wenn die Erstattung durch ist, keine Chance noch was zuändern oder Rückgängig zu machen. Echt Sch… da ich ca. 1.600 EUR verkloren habe und zusätlich natürlich noch neue Flüge kaufen muss.

Ein Fernabgabegesetz mit Widerruf oder so greift nicht, habe ich mir sagen lassen, weiß aber nicht ob das stimmt. Hat jemand eine Idee die mich noch retten könnte?

Eigene Doofheit wird auch bei der American Express Platinum nicht versichert sein, oder?

VG

Alex

Hi Alex,
der Fernabsatz gilt nur für Waren, nicht für Dienstleistungen - also ja das stimmt. Und mit der Amex wird das auch nix.
Mich wundert das aber dennoch, denn beim Stornieren der Flüge muss man doch dann nochmal bestätigen, dass man sicher ist und das nur unverbrauchte Steuern und Gebühren rückerstattet werden. Und das muss man nochmal explizit bestätigen. Spätestens hier hättest Du hellhörig werden sollen.
Einzige Möglichkeit - und das ist nur ein Grashalm und dafür brauchst Du definitiv einen guten Anwalt - der Lufthansa klarmachen, dass Du kein Storno des Fluges wolltest, sondern Dir die neuen Flugzeiten nicht passten (warum auch immer - hier kreativ sein) und somit einen Rücktritt vom Vertrag wolltest, der Dir bei einer unzumutbaren Flugzeitenänderung ja zusteht. Dadurch würdest Du fast alles Geld wieder bekommen. Aber wie gesagt, nur ein Grashalm, der Anwalt muss gut sein und Ihr müsst ein wenig kreativ sein, denn unzumutbar bei 2h ist nicht ganz einfach.

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Hallo Sonni369,

danke für Deine schnelle Antwort. Das war eine Email von LH und ich habe da im Mailprogramm drauf gedrückt. Eine nochmalige Abfrage oder ein Hinweis das nur Steuern und Gebühren erstattet werden kam meines Erachtens nicht noch einmal. Es ging nur der Browser auf mit der Storno-Bestätigung. Beweisen kann ich das natürich nicht.

Mit geringer Wahrscheinlichkeit war da evtl. was, glaube ich aber nicht. Vielleicht hab ichs übersehen am Ende des Tages, ich sehe den ganzen Tag auf Arbeit auf drei Monitore und seit es Corona gibt auch jeden Tag zwei Stunden mehr :man_shrugging:

Shit.

VG

Alex

Kannst du vielleicht mal einen Screenshot der Mail hier posten (gerne Buchungsnummer, Name usw. zensieren)?

Mir kommt das beschriebene Verhalten auch sehr merkwürdig vor. Zumal Lufthansa erst vor einem Monat (zumindest an Reisebüros) kommuniziert hat, dass für jede Umbuchung eine aktive Rückbestätigung erforderlich ist.

Vor vier Monaten wurde bei uns im Forum folgender Wortlaut der Mail gepostet:

[…] Sie haben Anspruch auf Rückerstattung Ihres Tickets, wenn Ihr Flug annulliert wurde oder eine Flugplanänderung eine Verschiebung der Abflug- und/oder Ankunftszeit von mehr als zwei Stunden beinhaltet. In diesen Fällen können Sie Ihr Ticket über diese Option zur Rückerstattung einreichen. Alle nach der Flugplanänderung verbleibenden Flüge werden storniert.
Ich möchte mein Ticket erstatten

Das fett gedruckte war dabei womöglich der Button, auf den du gedrückt hast?

Hallo Peer,
ja, genau so war es. Der Text und darunter der Button. Anbei ein Screeshot (Auszug) aus der Email. Da hab ich drückt (im Emailprogramm), dann war es passiert. Keine weiterer Hinsweis, keine weitere Abfrage.
VG
Alex

Also wenn da keine zusätzliche Bestätigung mehr kam, dürfte das Verweigern der Erstattung m.E. kaum haltbar sein. :open_mouth: Ich kann mir ehrlich gesagt nur schwer vorstellen, dass die Buchung dann wirklich ohne weitere Rückfrage storniert wird. Andererseits wundert mich bei der Lufthansa-IT mittlerweile gar nichts mehr…

Leider habe ich selbst keine stornierte LH-Buchung, bei der ich nachschauen könnte. Aber eventuell kann jemand anderes berichten, was bei Klick auf die Erstattungsoption passiert.

Ansonsten kann @DrMatthiasBoese dazu vielleicht auch noch eine Einschätzung abgeben.

Danke, Peer. Die Website klingt gut, der Dr. Böse ist jung und scheint sich für seine Mandanten einzusetzten. Habe ihm geschrieben, mal sehen was er meint. Danke noch einmal. VG

der Fernabsatz gilt nur für Waren, nicht für Dienstleistungen
Nö, das gilt für jeden Vertrag, § 312g BGB. Die Frage ist nur, ob man einen Weg dazu findet, hier einen (Aufhebungs-)Vertrag anzunehmen, oder ob es sich eher um ein Gestaltungsrecht handelt.

Die 2-Stunden-Nummer ist meines Erachtens ein neuer „wie können wir Passagiere ärgern“-Trick der LH-Gruppe. Relevant ist die Frage: Hat sich die Flugnummer geändert? Wenn das der Fall ist, kommt es auf eine zeitliche Änderung nicht mehr an. Dann gibt es eine 100%ige Erstattung.

Selbst wenn das nicht der Fall ist, ist die Erstattungsmail ja höchst irreführend, wenn einerseits von beschränkten Möglichkeiten bei Veränderungen unter 2 Stunden die Rede ist, andererseits aber von einer Erstattung gesprochen wird. Hier wäre es m.E. erforderlich gewesen, dem Passagier deutlich zu sagen: Bei konkret Deiner Änderung gibts keinen Full Refund.

Und noch ein Punkt: Wenn auch Luftbeförderungsverträge nach Ansicht des BGH lediglich relative Fixgeschäfte sind, finde ich die 2-Stunden-Schwelle durchaus je nach Konstellation ausreichend für einen Rücktritt vom Vertrag.

Also: Hier ist noch einiges an Ideen drin.

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Das stimmt so leider nicht, denn der Flugbeförderungsvertrag ist davon definitiv ausgenommen (bei LH hat man ja auch nur 24h die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen . keine 14 Tage). Das war aber auch nicht das Problem, denn es ging ihm nicht um den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag, sondern um die Stornierung. Und für diese gilt der Fernabsatz definitiv nicht.

Viel Glück, wobei das passen sollte. Denn die Stornierung, die Dir hier angeboten wurde von der LH ist aufgrund eines Anspruchs auf Erstattung hinsichtlich der Fluggastrechte (so wie auch die LH schreibt) entstanden. Somit ist eine Rückerstattung des Gesamtbetrages verpflichtend. Somit sollte der Anwalt leichtes Spiel haben ALLES Geld zurück zu bekommen.

Du bist kein Jurist, nehme ich an? Du würdest hier ziemlich viele Dinge durcheinander und deine Aussagen sind falsch. Die sind zumindest unvollständig, weil du - wie ich vermute - gar nicht den umfassenden Sachverhalt vorliegen hast.

Natürlich kann ich nur auf die Dinge antworten, die angegeben werden, daher der Hinweis an einen Rechtsbeistand, denn hier sind nicht immer alle Sachverhalte umfassend dargelegt. Das Forum soll auch keine Rechtsberatung ersetzten (dürfte es ja auch gar nicht) und btw ich bin Jurist (Schwerpunkt Gesellschaftsrecht und Verbraucherrecht), aber das spielt hier ja auch keine Rolle. Hier geht es darum anderen Betroffenen mit eigenen Erfahrungen weiterzuhelfen und zu unterstützen - nicht mehr und nicht weniger.

Ich habe keine Ahnung von Gesellschaftsrecht und berate daher dort nicht.

Dem Fragesteller ging es vermutlich nicht darum, Erfahrungen zu hören, sondern die Rechtslage zu klären. Wenn man nicht im Thema ist, sollte man das besser ausdrücklich klarstellen.

Mir ist das genauso passiert. Ich war so erschrocken, dass der Klick des Button in der Mail zum sofortigen Ergebnis führt und nicht erst auf die Seite der LH, um dort noch mal nachzufragen, ggf. Online umzubuchen. Möglicherweise ist das ein Programmierungsfehler bei diesem Schnellschuss. Der Button ist auch nicht eindeutig beschriftet und es gibt auch keinen Hinweis.
Meinen Flug konnte zum Glück eine freundliche und kompetente Mitarbeiterin der Senator hotline zurück buchen.unmittelbar nach Klick war das jedoch

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Ich bestätige nie etwas in diesen E-mails, da man dort keine Bestätigung und nix hat.

Gemäss Text sollte ja eine Stornierung unter 2h gar nicht möglich sein über diese Option.

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Übrigens hat @DrMatthiasBoese jetzt einen Artikel zur Thematik veröffentlicht. Scheinen ja doch einige betroffen zu sein:

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doch war bei mir auch so: du clickst im email an und danach kommt gar nichts mehr!

Nach ca.30 min ist der PNR leer, Anzeige bei LH.com „diese Reise wurde annulliert“

Problem ist eben wie von Dr. Matthias beschrieben, dass diese email an alle verschickt wird, wenn sich Flüge irgendwie ändern und LH seit neuestem die EU-Regeln so auslegt wie es ihnen halt passt.

Fehlt ein Flug wird durch den link 100% erstattet
Wird nur verschoben, überprüft der Algorithmus ob die Verschiebugng über 2h ist - wenn nicht wird ohne Rückfrage erstattet. Klare Form der Irreführung, erinert mich an die Anfangszeiten der Ryanair Website…

Deshalb: am besten gar nicht auf die email selber reagieren, sondern per email Rechte einfordern und Frist setzen. nach 7-10 Tagen ohne Geld auf dem Konto Anwalt einschalten!

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Auch bei mir das gleiche. Einen PMI Flug habe ich verloren, da ich auf die Erstattung geklickt habe. Es kommt keine weitere Abfrage nichts. Die Flüge sind weg.
Gestern dann der nächste Schock. Ein weiterer Flug, sogar in Business, ist verloren. Hier habe ich überhaupt nicht auf die Mail reagiert, weil sich die Zeit nur um 5 Minuten geändert hat. Auf Nachfrage bei Lufthansa hieß es, dass ein Nichtreagieren auch zur Stornierung führt. Bei diesem Flug bekomme ich aber immerhin alles erstattet (Flex Tarif).

Hi.

Dank der Meldung zu diesem Thread in fb bin ich hellhörig geworden.
Vor ein eine paar Wochen habe ich die oben genannte Meldung per mail erhalten und fälschlicherweise auch auf „Ich möchte mein Ticket erstatten“ geklickt.
Da die Buchung in den darauffolgenden Tagen weiterhin im account auftauchte und auch sonst keine Antwort (mail, Erstattung auf der KK,…) erfolgte, dachte ich, dass die Buchung weiterhin besteht (also wie, wenn ich „ich akzeptiere die geänderte Buchung“ geklickt hätte).
Gerade mal gecheckt und siehe da: Buchung wurde storniert. Ich gehe wegen dem Tarif (Eco Flex Tarif) davon aus, dass ich zwar den ganzen betrag erhalten würde (kann das zufällig jemand bestätigen?), würde aber am liebsten die Buchung behalten. Hat da jemand eine Einschätzung, ob das realistisch erscheint? Falls ja: wie sollte ich vorgehen und wo/wie am besten melden (mail, hotline,…)?
Gruß und Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Solange du noch keine Erstattung auf die Kreditkarte erhalten hast, würde ich schnellstmöglich bei der Lufthansa-Hotline anrufen. Zumindest bei @Silke hatte das ja geklappt.

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