Flugverspätung 3 Stunden 2 Minuten

Mein Flug mit LH hatte in Berlin im 23:12 Uhr genau 3 Stunden und 2 Minuten Verspätung. LH bestreitet das (natürlich). Ich habe als Nachweis Fotos mit Uhrzeitangabe und der smartwatch( gekoppelt mit dem Handy). Das müsste doch vor Gericht reichen, oder?

Da wird schon was offizielles nötig sein und nicht deine gemessene Zeit. Schau z.B. mal bei flightstats oder FlightAware nach. Ansprüche kannst du aber erstmal Stellen und die LH soll Dir dann sagen auf welcher Grundlage Sie auf eine andere Zeit kommt. Ansonsten geh zu einem spezialisierten Anwalt, der kann dir genaues sagen. Hier kann leider keine Rechtsberatung stattfinden, nur Meinungen.

Es gibt nichts offizielles darüber, wann die Tür geöffnet wurde.
Offiziell ist, dass der Flieger um 23:06 aufsetzte und um 23:09 die Parkstation am Gate erreichte.

Um 23:10 Uhr betrug die Verspätung 3 Stunden.

Stellt sich die Frage, ob ein Richter das für möglich hält, dass ein Flugzeug, das in Berlin um 23:06 Uhr aufsetzte, schon um 23:10Uhr die Tür geöffnet hat.

Um diese Aussichten zu beurteilen, einen Fachanwalt Fragen. Denke LH versucht hier die Block time als ATA zu setzen mit 23:09 Uhr. Aber bin weder Richter noch Anwalt deswegen kann ich nicht abschätzen wie evtl. entschieden wird.

Da gibts ein Urteil vom EUGH aus 2014, ein Flug ist gelandet, wenn die erste Tür aufgeht.
Hier ein Link: Verspätungen : Der Flieger ist erst gelandet, wenn die Tür aufgeht - WELT
Die andere Frage ist dann, wie willst du beweisen, dass die Tör nicht offen war? Da steht Tür offen, nicht bereit zum aussteigen…

Die Frage die sich mir eher stellt, will man tatsächlich sich den Aufwand und Stress machen? Ich würde es wahrscheinlich nicht tun. Nochmal ne Mail hinsichicken, mit den Fotos und nem Screenshot von Flightradar oder so und es dann dabei belassen. :man_shrugging:
Aber vor Gericht? Hat die LH ab Berlin überhaupt Langstrecken, dass es die großen Summen werden, oder gehts hier „nur“ um die 250€? :sweat_smile:

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Es ist mir bekannt, dass das Flugzeug erst mit dem Öffnen der Tür angekommen ist. Hab ich ja schon oben geschrieben. „Gelandet“ ist es schon vorher…

„Hat LH überhaupt Langstrecken ab Berlin“
Diese Frage zeigt, dass Sie von der Materie keine Ahnung haben. Es ist keine Langstrecke ab Berlin erforderlich für eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro.

Erst lesen, dann denken, dann schreiben. Macht einiges einfacher.
U.a. würde man dann verstehen, dass der erste Absatz eine Antwort an yakedy war, weil er sich nicht sicher war. Sich nicht so wichtig nehmen.

Und gleich persönlich werden, weil ich mal kurz einen Denkfehler hatte, auch ziemlich gut. Top. :+1:

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Das kann man auch ein bisschen netter formulieren, insbesondere wenn schon jemand versucht hilfreiche antworten zu geben.
Über den Begriff „Langstrecke“ kann man sich vielleicht streiten, aber um €600 abzugreifen, muss die Strecke ja schon über 3500km liegen. Als Kurzstreckenflug würde ich das auch nicht sehen.

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Daran hatte ich auch zuerst gedacht. Aber es würde ja auch ausreichen, wenn der Flug nach Frankfurt 30min, und nach Berlin dann wegen fehlender Anschlussmöglichkeiten über drei Stunden Verspätung hat.
Oder habe ich jetzt statt vorher den Denkfehler und es gilt immer nur Legweise anstatt Ticketweise?

Den von mir verpassten Anschlussflug, den ich bei der Erklärung im Kopf hatte, war immer unter 1500km, daher bin ich mir gerade unsicher.

Über den Begriff „Langstrecke“ kann man nicht streiten. Er ist genau definiert. Und dass die Strecke über 3500 km sein muss, ist allgemein bekannt. Um diese Entfernung zu ereichen, muss aber Lufthansa keine Langstrecke ab Berlin anbieten. Dazu reicht eine Kurzstrecke als Zubringer nach Frankfurt oder München zum Weiterflug völlig aus.
Das war ein Versuch, hilfreich zu antworten? Stimmt, es blieb beim Versuch.

Im übrigen reicht es nicht, wenn die Tür offen ist. Den Fluggästen muss das Verlassen des Flugzeugs auch gestattet sein, diese Zeit zählt.
Aber bzgl. Nachweis bin ich auch überfragt.

Ich würde beim Flughafen mal nach der On-Block Zeit für diesen Flug anfragen. Ggf. liegt diese ja schon über den 3h.

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Klar. An die Möglichkeit mit dem Anschlussflug hatte ich auch nicht Gedacht. Es bleibt aber bei den >3500km.

Aber da der Ton die Musik macht…bin ich jetzt hier raus.

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Northbear, Sie können sich ja gerne eine Frage stellen, müssen diese aber nicht unbedingt hier kund tun, da sie mit meiner Frage nichts zu tun hat.

Unser Forum lebt vom freundlichen Umgangston. Jeder, der hier antwortet, versucht zumindest zu helfen.

Daher bitte etwas mehr Respekt gegenüber den anderen Mitglieder. Auch dann, wenn sie mit ihrer Einschätzung ggf. mal daneben liegen.

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Was die Faktenlage angeht: Ein Foto der verschlossenen Tür, könnte m.E. schon ein brauchbares Beweisstück sein. Und 3h 2 min wären nun mal mehr als 3 Stunden, also bestünde Entschädigungsanspruch.

Wasserdicht ist das natürlich nicht, da man ja ggf. einfach die Uhrzeit am Handy umstellen könnte. Wenn der Flieger um 23:09 das Gate erreichte, ist eine Türöffnung um 23:10 aber ziemlich utopisch.

Ggf. hat @DrMatthiasBoese hierzu ein paar Erfahrungen aus der Praxis

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Ich denke, dass LH damit vor Gericht baden gehen dürfte. Zeugen sind natürlich immer besser.

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Danke für die Einschätzung. Ich werde dann wohl LH verklagen, da sie sich nach Vorlage der Fotos nicht mehr geäußert haben. Es ist ja wohl eindeutig, wenn man die


Aufnahme vorlegen kann. Aufgenommen mit einem im Netz von telecom eingeloggtem Handy mit gekoppelter smartwatch.
Touch down um 23:06. Da reichen 4 Minuten nicht, um die Tür öffnen zu können.
Klar sind Zeugen immer besser. Wird ein mitreisender Familienangehöriger als Zeuge akzeptiert?

ja.
Aber vielleicht besser einen Profi machen lassen. Den bezahlt die LH dann ja am Ende eh.

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