Genauso denke ich auch. Man reist doch zusammen- da will ich doch nicht hinterher alleine im Flieger sitzen?
Auf die Idee das zu prüfen, wäre ich gar nicht gekommen, das ist für mich total absurd.
Okay, bei zwei Pärchen, vielleicht nochmal was anderes, aber wenn ich +1 sage, flieg du mal alleine sparen wir X, da fliege ich aber nie mehr zu zweit
wieso 4h?
es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor und der Flug ist mehr als 3 Stunden verspätet am Endziel angekommen, kann Anspruch auf Entschädigung bestehen**
Das „getrennt“ gebucht ist doch vollkommen irrelevant.
Für deinen Mann gibt’s (weil Umbuchung weniger als 14 Tage bis zum Abflug) auf jeden Fall 600€ (Ankunft mehr als 3h wie gebucht) - also dein Mann sollte keinesfalls in den ursprünglichen Flug steigen, auch wenn es reichen sollte!
Bei dir kommt entweder noch eine Umbuchung beim einchecken oder du verpasst den Flug weil der JNB Flug zu spät ist und dann sitzt du wieder neben deinem Mann.
Wie ist es denn ausgegangen?
Das würde mich auch interessieren…
Der Mist der Airline ist für mich hierbei, das sie eben den Vertrag einseitig abändern. Wenn ich etwas buche, darf ich davon ausgehen das die Bedingungen (von A nach B zum Zeitpunkt X zu kommen) eingehalten werden. Dafür Zahle ich. Dabei soll es ja egal sein ob ich 1 2er Ticket oder 2 gleiche Einzeltickets buche. Der Vetrag wurde über die Gleiche Leistung geschlossen. Natürlich kann es in der Praxis anders kommen. Aber ist dann ein Fehler der Airline, weil Sie den Vertrag nicht einhalten. Da finde ich es jetzt auch gerechtfertigt sich über seine Rechte zu informieren. Man kann sich das natürlich alles gefallen lassen und Ja und Amen sagen, wenn man das möchte. Spekuliert die Airline drauf. . Jeder wie er möchte.
Richtig aber woher will den die Airline wissen das gern Person B und W zusammen gehören und zusammen auch reisen möchten, bei getrennt gebuchten Tickets. Sie weiß es dann wenn beide auf einem Ticket stehen und kann dann entsprechend handeln.
Das die Airlines gerne auf Dummfang gehen keine Frage, aber bewusst getrennt zu buchen weil man sparen will und dann über Ansprüche nachzudenken weil man womöglich getrennt ankommt ist keine bessere Spekulation als die der Airline.
Meine Meinung
Ein anderer Fall: Auf unserem Hinflug Amsterdam - Frankfurt - Bogota hatte der Lufthansa Flug Frankfurt - Bogota etwas über drei Stunden Verspätung (aber unter vier Stunden). Ich habe dann über das Formular für meinen Ehemann und mich je 600 € beantragt. Bekommen haben wir aber nur 2 X 300 €. Jetzt habe ich in der Fluggastrechteverordnung gefunden das bei Verspätung zwischen drei und vier Stunden die Entschädigung um 50 % gekürzt werden kann (Artikel 7 Abs. 2c). Das gilt aber nach meiner Meinung nur bei Beförderung mit einem Alternativflug. Das war bei uns aber nicht, sondern wir sind mit dem planmäßigen Lufthansa Flug geflogen . Bevor ich nochmal schreibe oder Flightright oder Co einschalte wollte ich Eure Meinung hören.
Gruß
Ralf
Genau so ist es. Euch stehen jeweils die vollen 600€ zu. Bevor du jedoch zu Flightright rennst und bis zu 50% deines Anspruches verschenkst: Geh besser zum Dr. Böse. Der ist auch schon Gastautor auf Travel-Dealz gewesen und hat mir jedes Mal (bestimmt schon 15x) immer die volle Summe organisiert, ohne dass ich einen zusätzlichen Aufwand hatte.
Dr. Böse ist einer der wenigen der sich ziemlich genau auf diese Themen spezialisiert hat. Dementsprechend voll ist sein Terminkalender und meist gibt es mehr „Klagewütige“ als Zeit zur Verfügung steht. Du kannst auch zu jedem guten Rechtsbeistand gehen, der auf Reiserecht spezialisiert ist.
Ich erlaube mir wieder ein Kommentar als Spaßverderber.
Ich finde es abartig, was so manche für Zeit investieren (sich mit Materie auseinander setzen, Formulare ausfüllen, hinterher laufen, etc…) für olle 300/600 €. Würde man die Zeit nutzen für was gescheites, würde man mit einem vernünftigen Stundensatz mehr erwirtschaften.
Ich finde das Thema (Entschädigung bei Verspätung) absolut abartig und die Plebs freuen sich „Hurra, hurra, wir haben Fluggastrechte“.
Grüße
E.
Verschenkte Zeit nein, dauert ja nicht lang im Regefall und wenn es gerechtfertigt ist, warum nicht.
Aber wenn ich hier so schaue meint man es gibts welche die förmlich nur warten irgendwo was einklagen etc zu können…
Mal eine Frage in die Runde, wie oft kommt es bei euch vor im Jahr das ihr Anspruch wegen Flugverspätung habt?
Wenn ich lese das der Anwalt für @HejBjarne schon15 mal die Rechte eingeklagt hat, ohne die anderen Verspätungen wo kein Anwalt nötig war, muss er ja irre viel unterwegs sein.
Vielleicht fliege ich die falschen Strecken, weil bei mir in den letzten 15 Jahren das nur einmal vorgekommen ist.
Fairerweise muss gesagt werden, dass da auch einige Bahn-Fälle dabei waren. Ich besitze eine Bahncard 100. Die Bahn zahlt nur ungerne das Hotel oder die Verpflegung.
Ich fliege beruflich viel, daher kommt einiges zusammen. Die Masse macht’s.
Bei mir kommt das beruflich bedingt so ca. 10 Mal vor pro Jahr (alles Flüge). Davon gehen 90% anstandslos durch und werden ausbezahlt oder wir einigen uns auf etwas annehmbares. Nur in 1 von 10 Fällen muss ich zumindest anfangs den Klageweg einschreiten. Bis auf 2-3x, wo es tatsächlich vor Gericht landete (zu meinen Gunsten) wurde vorher eingelenkt. Es waren meist innereuropäische Flüge (Annullierungen und Verspätungen) - auf Long Haul habe ich meist Glück gehabt.
Gute Anwälte explizit für Reiserecht gibt es nicht so häufig, da aus Sicht der Anwälte der Ertrag bei solchen Fällen oft gering ausfällt. Besser sind da große Kanzleien, die mehrere Fachgebiete abdecken. Da ist dann auch meist ein Anwalt dabei, der auch Reiserecht abdeckt. Aufgrund von Mischkalkulation lohnt sich das dann meist für die Kanzlei.
Häng mich mit meiner Frage mal an den Thread hier, da es generell genug klingt.
Heute hat mir Eurowings einen Nachmittagsflug CGN-MUC gestrichen. 15 Tage vor Abflug (ein Schelm wer böses dabei denkt). Umgebucht würde ich auf den EW-Abendflug. Ankunft 4h später als geplant, was schon verdammt doof ist. Nächstbeste Option wäre eigentlich LH mit Ankunft von „nur“ 3h später bzw. 1h vor ursprünglich gebuchter Ankunftszeit.
Frage 1: wie verhält sich EW idR beim Wunsch auf LH (oder Bahn) umgebucht zu werden? Laut EU261 müssten sie auf den nächstmöglichen, also LH, Flug umbuchen, aber machen sie es auch? Lohnt sich ein Anruf?
Frage 2: wenn ich jetzt die neue Umbuchung mit 4h Verspätung beibehalte, ergeben sich dennoch Entschädigungsansprüche oder sind die passé da die Info mehr als 14 Tage vorher kam? Mir ist das nicht vollends klar, da ja trotz rebooking eine 50%ige Entschädigung erwähnt wird im EU-Text, wenn es dennoch zu Verspätung kommt…
Danke schonmal!
Bahn wird in der Regel gemacht, zumindest wurde mir das schon mal bei Flugstornos angeboten. Hab es noch nie angenommen.
Umbuchung auf LH kann gemacht werden, allerdings nur mit etwas Knatsch. Hatte mal den selben Fall, wurde dann letztendlich auf die LH gebucht, aber der Mitarbeiter hatte sich zunächst geweigert. Nett an der Sache dran bleiben hat dann geholfen.
Die sind meines Wissens futsch, da die 14 Tage Frist eingehalten wurde.
Hier übrigens ein neues Urteil der EU zu Fluggastrechten:
Europäischer Gerichtshof: Bordkarte ist Beleg für bestätigte Flugbuchung
Da sich kein neuer Thread lohnt, hier ein Lob an Condor:
Direktflug im Herbst wurde annulliert und auf eine Umsteigeverbindung umgebucht.
Unsere Pläne hatten sich nun auch geändert so das uns dies entgegen kam. Unserer Bitte auf Umbuchung auf einen Direktflug im Sommer wurde im WhatsApp Chat sofort entsprochen und nach ca. 15min war die Sache durch. Der Flug im Sommer wäre nochmal gut 400€ teuer gewesen bei Buchung.
Genau so sehen es auch die europäischen Fluggastrechte vor.
Jetzt hat es mich auch erwischt. Flug mit LX SIN-ZRH wurde annulliert und laut Live Chat kann/will man mich und +1 nicht auf den schnellstmöglichen Flug umbuchen, da dieser „nur für Neubuchungen“ wäre. Es wären natürlich Plätze frei (SQ). Hinweis, dass dies laut EU Verordnung unser Recht ist, wurde ignoriert. Somit einen Tag später.
Was wäre euer Vorgehen? Ich muss arbeiten und wäre auf den schnellstmöglichen Flug angewiesen.
Gilt die EU Verordnung überhaupt?
Bei Abflug ZRH gilt eventuell nur die „Schweizer Version“ davon, die ein paar Besonderheiten aufweist und darüber hinaus von LX auch sehr eigenwillig interpretiert wird.
Oder ist ZRH ein Umstieg und nicht Origin?