Frage zu Fluggastrecht

Sorry, vergessen. Es geht noch weiter nach HAM, da sollte es gelten oder?

Nein. Nur bei Airline mit Sitz in der EU gilt EU261 in beide Richtungen. Sonst nur bei Abflug in der EU.
Die Schweiz hat diese Richtlinie zwar ebenfalls übernommen, allerdings bringen dir dort Gerichtsentscheidungen von EU Gerichten nichts, aufgrund derer vieles erst ausgelegt wurde.

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Danke für die Einschätzung. Das heißt es gibt auch keine Ausgleichszahlung? Oder Kostenerstattung für Hotel, etc.?

Hier könnte man aber trotzdem nochmal ein paar Versuche mit der Hotline starten. In der App werden auch keine brauchbaren Optionen angeboten?

Naja, das wäre z.B. ja ein Argument, welches man bei einem Gespräch mit der Hotline bringen könnte, dass Ihr LX die Mehrkosten für den längeren Aufenthalt in Rechnung stellen werdet. Wann ist den der Rückflug, mit wie viel Vorlauf erfahrt Ihr das denn jetzt?

App schlägt auch nur Flüge einen Tag später vor. Waren gebucht auf LX177 am 17.8. und sind jetzt auf LH769 am 18.8. also einen Tag/Nacht länger.

Prinzipiell solltest du die gleichen Rechte haben. Recherchen und Drohungkulissen mit „da gabs aber mal einen Fall“ bringen aber wenig, da das in der Schweiz nicht relevant sein wird (außer eben, es war ein Schweizer Fall). Sprich, es gibt weniger Präzedenzfälle und das Prozessrisiko ist entsprechend höher.

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Ich würde es mal mit telefonieren versuchen.
Die LH 781 geht doch am 17. Warum kommt der den nicht infrage?

Vielen Dank für die Einschätzungen/Tipps. Ich werde mal versuchen zu telefonieren. LH781 ist schon ausgebucht.

Wir hatten vor einigen Monaten genau die gleiche Situation: LX177 wurde kurzfristig storniert. Allerdings mussten wir nicht zur Arbeit und haben freiwillig auf den Swiss-Flug 24h später umgebucht. Wir haben uns eine Bestätigung ausdrucken lassen und gewartet, bis eine Übernachtungsmöglichkeit gefunden wird. Nach 30 Minuten warten habe ich am Schalter gemeldet, dass ich die Zimmer selber organisieren werde und habe für die ganze Familie Zimmer im Swissôtel gebucht.

Nach der Rückkehr habe ich einen Antrag auf Erstattung der Kosten gestellt, welcher rundheraus abgelehnt wurde, da der Flug angeblich normal durchgeführt wurde. Danach habe ich die Bestätigung nachgereicht und mir wurden sämtliche Hotelkosten, Taxifahrt und Sitplatzreservationen erstattet.

Birgt natürlich ein gewisses Risiko. Aber eigentlich sollten die Kosten für Hotel, etc. übernommen werden. Besser allerdings ein Hotel organisieren lassen. Dann entstehen keine Kosten.

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EU261 und deutschen Gerichtsstand gibt’s auch bei Swiss wenn die nach HAM reinfliegen. So hat mir das der @DrMatthiasBoese mal eindeutig erklärt. Vermutlich gibt es dazu Rechtsprechung. Macht ansonst ja auch wenig Sinn.

So oder so: Sowohl nach Schweizer Kopie oder nach EU261 ist der frühestmögliche Ersatzflug zu stellen. So steht’s ja sogar im Wortlaut.

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Generell ist LHG bei solchen Unregelmäßigkeiten sehr entgegen kommend und bucht recht freizügig um. Zumal es sich hier um ein angeflogenes Ticket handelt und die Paxe bereits vor Ort sind.
Vielleicht ist der Chat ja in Indien gelandet. Die sind da ganz schräg drauf. Die wollten mir schon mal nach ner cancellation ne Umbuchungsgebühr abknöpfen.
Ansonsten kenne ich die beschriebenen Schwierigkeiten bei LHG allenfalls für Prämientickets und langfristig vor Abflug entstandene Änderungen.

Kurzes Update:
Haben uns dazu entschieden Singapur um einen Tag zu verlängern, gibt schlimmeres. Bin gespannt wie zahlungsbereit man sein wird, werde euch auf dem laufenden halten. Vielen Dank für die Tips.

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Update #2:
Es werden alle Kosten übernommen zzgl Kompensation von 600 pP. Alles innerhalb eines Tages bearbeitet, sehr positiv.

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Ist das jetzt eine Zusage, dass dies so sein wird, oder bereits schwarz auf weiß, dass nur noch der Zahlungseingang ausssteht?
In ersterem Fall würde ich erstmal Vorsicht walten lassen und mich noch nicht zu früh freuen.

Kam direkt alles schwarz auf weiß und wurde von Swiss bestätigt.