Im Grunde genommen ist EU 261/2004 super (zumindest ist das meine Meinung), da es klare Bedingungen schafft und nicht bei jedem Einzelfall geprüft werden muss, wer wieviel Entschädigung bekommt und die Airlines eine Motivation haben, das die Verspätungen nicht Überhand nehmen.
Das Problem daran ist eigentlich nur der „EU“ Teil. Weil Europäische Airlines dadurch u.U. einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Non-EU Airlines haben.
Andererseits sorgt genau diese Verordnung vielleicht auch für eine Verbesserung der Qualität, was Kunden dazu bewegt lieber mit einer EU Airline zu fliegen, auch wenn eine Non-EU Airline die gleiche Strecke günstiger anbietet.
Ich kann da natürlich nur von mir sprechen, aber ich fliege lieber mit Europäischen Airlines und würde bei gleicher Strecke und Qualität diese auch dann buchen wenn eine Non-EU Airline 20% billiger ist. Gerade deshalb, weil ich mir davon erhoffe im Streitfall eher eine, für beide Seiten, faire Lösung zu finden.
Deshalb war ich in meinem Ursprungspost auch so enttäuscht von dem Verhalten der Lufthansa. Weil ich hatte ursprünglich ja eben nicht auf Entschädigung und Rückerstattung aus EU 261 gepocht sondern war mit dem Gutschein (Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen) zufrieden.
Das dann die Airline nach einem Jahr von dem versprochenen Gutschein nichts mehr wissen will, ist das eigentliche Ärgernis. Das hat auch mit EU 261 eigentlich nichts zu tun.
Schliesse mich Dir voll an.
Und ja, eigentlich hat es in Deinem Fall nichts mit der EU-Reglung zu tun.
Aber es zeigt, auf was für einen verlorenen Posten man als Kunde ggü. den Airlines ohne solche Regelungen ist!
Das Argument von Wettbewerb und Kundenkulanz kann man bei den Airlines vergessen, wenn sie nicht gezwungen sind aufgrund von Gesetzen. Und selbst dann stellen sie sich oft quer.
Freiwillig macht die Lufthansa das ja auch nicht mal. Sie folgt damit nur dem Recht auf:
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Kulanz ist da allenfalls die Möglichkeit, das Datum nicht sofort, sondern erst später festzulegen.
Das sehe ich anders: Die Überlastung des Luftraums und Personalknappheiten und andere Herausforderungen sind den Airlines bekannt. Trotzdem wird von morgens um sechs bis abends 23h mit 40-50 Minuten Bodenzeit kalkuliert, so dass viele Flüge ab dem frühen Nachmittag Verspätung haben, die dann zum Abend oft noch schlimmer wird, weil nirgendwo Luft zum Aufholen gelassen wurde
Wenn ich als Autofahrer mit jemandem verabredet bin und ich komme zu spät, dann sehe ich mich ganz klar in der Verantwortung: klar ist viel Verkehr und es gibt Baustellen und Stau aber ich weiß das und muss deswegen entsprechend planen, um trotzdem pünktlich zum Termin zu erscheinen.
Das erwarte ich von den Airlines auch.
Stattdessen werden völlig unrealistische Umsteigeverbindungen verkauft (VIE ist jetzt mit MCT 30 Minuten dabei, CPH-FRA-BER habe ich gerade mit 50 Minuten Umsteigezeit in FRA mit Umstieg auf die Letzte abends gebucht).
Die Airlines machen das, weil die Kunden kurze Reisezeiten bevorzugen und bei manchen Portalen Suchergebnisse nach Reisezeit sortiert werden.
Mir wird als Kunde suggeriert, dass alles in Ordnung ist und die MCT eingehalten. Aber wenn ich in FRA dann hängen bleibe, weil die LH Planung leider doch nicht funktioniert hat, muss ich mir vom LD noch anhören, wieso ich als Vielflieger so eine kurze Umsteigezeit gebucht habe.
Und eben weil sie ohne mit der Wimper zu zucken Verbindungen verkaufen, die leider nur manchmal klappen, haben die Airlines die EU261 auch nicht anders verdient….
Anwälte und Co sehen das sicher anders, ein Millionengeschäft was eine bürokratische Endlosschleife hinterherzieht und viel personelle Kapazitäten bei den Airlines blockiert welche man sinnvoller einsetzen könnte.
Ich bin bisher bis auf 1x mit SAS auf den Färöern bei berechtigten Ansprüchen seitens der Airline nicht enttäuscht wurden, aber auch jemand der nicht auf Teufel komm raus alle rechtlichen Mittel prüft um irgendwas geltend machen zu können, oder noch mehr rausholen zu müssen. Ist einfach nicht meine Mentalität, ehrlich find ich sowas einfach nur schrecklich….
Ich habe von der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. eine Antwort bekommen.
mit Ihrem Schlichtungsantrag […] haben Sie eine Forderung gegenüber Deutsche Lufthansa AG geltend gemacht. Deutsche Lufthansa AG hat nun mitgeteilt, Ihre Forderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in vollem Umfang anzuerkennen.
Fast zeitgleich mit der E-Mail wurde mir von der Lufthansa auch das Geld zurücküberwiesen.
Die Schlichtungsstelle hat super Arbeit geleistet. Klare E-Mails, schnelle Reaktion. Top!
Der einzig fade Beigeschmack der bleibt, ist die Frage: „Warum nicht gleich so?“
Also warum weigert sich das Servicecenter bei so einem eindeutigen Fall partout mir irgendwie entgegenzukommen und wenn die gleiche Anfrage von der Schlichtungsstelle kommt, dann geht’s auf einmal?
Naja, egal. Vielleicht hatte ich wirklich nur Pech mit dem 1st Level Support.
Ich freue mich auf jeden Fall, das ich keinen Anwalt einschalten musste und der Fall so schnell geklärt wurde.
Ja, genau. Hatte ich auch mal für eine sehr klare Sache. Erst windet sich die LH trotz klarer Beweislage ewig und spinnt sich ihre Geschichten zurecht, dann freut sie sich einem eine Auszahlung zu geben, wenn die Schlichtungsstelle anklopft. Und war genau wie bei Dir. Schlichtungsstelle informiert mich, dass LH Angebot annimmt, und zeitgleich, wenn nicht sogar ein paar Minuten davor, hat mir die LH dasselbe gesagt.
Ist schon traurig. Und ja, ich wittere da ganz kaltschnäuziges System dahinter. Die Mehrheit der Kunden gibt ja schließlich auf, wenn erstmal eine negative Antwort kommt und kämpft nicht weiter. Geschweige denn sogar der Gang zur Schlichtungsstelle.
Auf jeden Fall, das sehe ich auch so, allerdings sehe ich das als legitim an. Als Unternehmen muss man schauen, wo und wie man mit solchen bürokratischen Wettbewerbshürden umgeht. Eine Möglichkeit ist eben „hinhalten“.
Wenn ich hier teils lese, wie die Leute auf mögliche Entschädigungen aus sind, das ist schon fast pervers.
Völlig egal, ob das irgendeine Auswirkung auf einen hatte- man lechzt nach der Kohle.
Klar, nach wie vor, wenn man wirklich einen Schaden hatte und man den ersetzt bekommen will, ist das gut, dass es EU261 gibt, aber ich sehe den Missbrauchsfaktor durch Kunden als genauso hoch an.
Daher ist es auch nicht verkehrt erstmal eine Hürde aufzubauen.
Und wenn jemand sich abwimmeln lässt, dann scheint der Entschädigungsbedarf ja nicht so hoch gewesen sein.
Aus meiner Sicht ist es die „Gier“ und der Egoismus der einen, was dazu führt dass es für die Berechtigten schwerer macht.
Vermutlich kriege ich dafür jetzt mal wieder ordentlich auf die Ommel… also lasst kommen.
Es ging hier doch darum das jemand der LH Geld für eine Leistung bezahlt hat. LH hat dann erst die Leistung nicht erbracht und sich im nächsten Schritt auch noch geweigert das Geld zurückzuzahlen.
Den berechtigten Anspruch auf Rückvergütung dann als „bürokratische Wettbewerbshürde“ zu bezeichnen ist schon starker Tobak.
Ich sehe das als Betrug bzw. im konkreten Fall als versuchten Betrug.
Das sehe ich auch so und widerspreche dem Kommentar von @kallewirsch in allen Punkten.
Ich finde es unverschämt, wie die Airlines durch absichtliche Falschaussagen versuchen, Passagieren ihre klar definierten Fluggastrechte vorzuenthalten. Wenn das in 80% der Fälle erfolgreich ist, spricht das keinesfalls für, sondern gegen die Airline und sollte mit zusätzlichen Strafen belegt werden. Es kann ja nicht sein, dass die Fluggastrechte ausschließlich für Reisende gelten, die sich einen Anwalt leisten können / möchten.
Habe auch nicht erwartet, dass es viel Zuspruch für meinen Beitrag gibt, bin sogar eher überrascht, wie wenig und sanft der Widerspruch ausfällt.
EU261 ist nicht grundsätzlich der falsche Ansatz, aber er geht viel zu weit und beeinflusst bzw. behindert massiv den Wettbewerb.
Das wirkt sich am Ende des Tages vor Allem auf den Kunden selbst aus, denn es verursacht Kosten, die letztlich auf alle Kunden umgelegt werden.
Die meisten EU-Airlines sind schon durch andere (wichtige und richtige) europäische und nationale Regularien im globalen Wettbewerb massiv benachteiligt, was ebenfalls am Ende der Kunde (in dem Fall richtigerweise) teuer bezahlt.
Ein pauschales Entschädigungsrecht halte ich grundsätzlich für falsch und plädiere daher für ein tatsächlich schadenbezogenes Entschädigungsrecht.
Denn nur so werden auch tatsächlich entstandene Schäden beglichen und von der Gemeinschaft der Fluggäste getragen und letztere muss nicht für den Egoismus und die „Gier“ einzelner aufkommen.
Echt? Da brauchst du mehr Geld zum Bearbeiten der einzelnen Fälle als das ganze gleich zu globalisieren/harmonisieren, was die EU ja auch tat.
Glaubst du, dann würden die Airlines freiwillig die entstandenen Kosten übernehmen wenn sie nicht reguliert würden? Mal ehrlich, welches Unternehem zahlt schon freiwillig entsandene Schäden, wenn es nicht irgendwo stünde?
Meines Erachtens, kommt den Airlines das Pauschale sicher günstiger als andersrum.
Wegen der Gier der Leute…das ist ein anderes Kapitel
Die Schadensnachweispflicht läge ja nicht mehr bei den Airlines. Deckeln könnte man die Regulierung über den Flugpreis.
Die heutige Regelung ermöglicht ja durchaus den mehrfachen Ticketpreis rauszuschlagen.
Insbesondere lässt EU261 auch den Schädigungsvorsatz völlig außen vor.
Nicht mal Fahrlässigkeit wird vorausgesetzt.
Es ist ja selten so, dass die Airlines ein Interesse an Flugunregelmässigkeiten hätten.
Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, ich bin nicht gegen eine grundsätzlich Regelung zum Thema, jedoch muss diese anderen Bedingungen zu Grunde liegen und auch marktweit und damit global zum Tragen kommen, idealerweise unter Einbezug der Unternehmen und der Kunden.
Die Regelung in ihrer jetzigen Form schadet mehr als dass sie nutzt.
Ein überwiegender Nutzen entsteht hauptsächlich unbeteiligten Dritten.
Was ist denn ein tatsächliches schadenbezogenes Entschädigungsrecht?
Nimm den Faktor Zeit bei der Verspätung oder beim Ausfall vom Flug. Willst Du da dem Geschäftsreisenden mehr geben als dem Privatreisenden der nur in den Urlaub fliegt (wobei beim Geschäftsreisenden läuft ja eventuell das Gehalt weiter somit kein Schaden also nur dem Selbstständigen)? Oder dem Fussballspieler der 500.000 die Woche verdient mehr als einem Frisör (selbstständig mit eigenem Geschäft). Ist doch viel zu kompliziert und gar nicht möglich. Stimmt das mit der EU VO auch Missbrauch betrieben wird, aber für den Verbraucher besser als gar keine VO. Meine Erachtens sollten die Flüge die von einem Flughafen der EU starten und LANDEN von der VO betroffen sein. Dann auch keine Wettbewerbsverzerrung.
Da sehe ich schon Möglichkeiten.
In jedem Fall sollte eine etwaige Entschädigung den Ticketpreis nicht übersteigen. Da hat man schonmal einen wie ich finde fairen Indikator.
Ich lese immer nur, was alles warum nicht geht, bis einer kommt und es macht…
Natürlich. Mischkalkulation. Es sei denn wir reden von Airlines die ausschließlich die EU bedienen.
Ich glaube auch dass wir aneinander vorbei reden.
EU261 ist in der Idee nicht falsch aber in der Umsetzung und dem wem sie hauptsächlich nutzt (dritten).
Mein Ansatz ist schlicht ein anderer.
Der maximale pauschale Schaden, der meiner Ansicht nach entstehen kann ist das eingesetzte Geld=Flugkosten.
Darüber hinaus kann sich jeder bemühen seinen Schadensanspruch geltend zu machen, wie in jedem anderen Zivilrechtsverfahren auch.
Delta Airlines hat es bei mir getan, auf Kauai ohne Druck und rechtliche Grundlage. 4 Sterne Hotel für 2 Nächte, alle nicht gerade günstigen Nebenkosten wurden binnen weniger Tage erstattet sogar Ausflüge hätten sie übernommen.
Ebenso Umbuchung auf andere Airlinegroup wäre möglich gewesen.
Auch bei AF wegen Flugzeugtypwechsel dadurch Überbuchung schon in STR ohne Nachfrage € 600 + Essensvoucher und kostenlos bessere Sitzplätze für Long Haul bekommen und am Ende nicht mal 2 Stunden später angekommen.
Während andere rumgebrüllt haben am Checkin….erstmal aussprechen lassen