Gutschein bzw. Erstattung bei Flugplanänderung Lufthansa

Wenn es denn mal nur so wäre…viele setzen ein Recht durch, dass sie gar nicht haben sollten, das ist mein Punkt.
Das „Recht“, dass hier durchgesetzt werden will ist in seiner aktuellen Form falsch.

Passt nicht zum Thema, aber zur Diskussion

Für mich ein Beispiel was schlicht zeigt wie problematisch diese Regelung ist.
Sollen die Airlines demnach eigene Enteiser vorhalten?
Der BGH hat hier auf Basis EU261 entschieden. Fraglich ob er ohne EU261 zum gleichen Schluss gekommen wäre.
Vermutlich nicht.
Fraglich ebenfalls, auf welchen Entschädigungsbetrag- wenn überhaupt- der BGH gekommen wäre.
Aber das ist ja nur die juristische Seite. Die Wettbewerbsthematik kommt ja noch hinzu.
Wäre die Dame z.B. mit Delta oder United direkt nach Düsseldorf geflogen (ich weiß es gibt diese Verbindung nicht, ist rein hypothetisch) und hätte die gleiche Verspätung gehabt hätte sie nichts bekommen.
Das ist nur ein Beispiel für die Fehlerhaftigkeit und Wettbewerbsverzerrung dieser Regelung!
Mich würde mal interessieren wieviel von den 600€ bei der Dame gelandet sind und wieviel bei Anderen.

Damit hast Du Recht und das ist in der Tat nicht OK.
Dennoch halte ich eine pauschale Entschädigungsregelung wie in EU261 für den richtigen Weg, auch wenn die aktuelle Umsetzung nicht perfekt ist.
Eine „schadenbezogenes Entschädigungsrecht“ halte ich für viel zu Aufwändig. Selbst wenn die Schadensnachweispflicht beim Kunden liegt, muss das ja in jedem Einzelfall überprüft werden.

Wenn jedoch, wie Urlauber schon schrieb, die VO für alle Airlines gelten würde dann wäre das ja keine Wettbewerbsverzerrung mehr. Das halte ich für wesentlich erstrebenswerter.

Mit der Deckelung der Entschädigung auf max. den Ticketpreis hätte ich auch überhaupt keine Probleme. Auf die Idee käme ich auch garnicht, eine Entschädigung über dem Ticketpreis von der Airline zu verlangen.

Um mal auf mein Ursprungspost zurück zu kommen:
In meinem Fall wollte ich ja auch nur den Ticketpreis von der LH haben und nicht nochmal 400.- Ausgleichszahlung. Deshalb schrieb ich ja auch weiter oben das mein Fall eigentlich gar nichts mit EU261 zu tun hat sondern ich von LH nur das haben wollte was die mir vor 1,5 Jahren bereits versprochen und dann aber plötzlich „vergessen“ haben.

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Ja sorry, da sind wir sehr vom Thema abgekommen.
Ging auch nicht gegen dich und deine Forderung, die für mich sehr gut nachvollziehbar ist.

Kein Problem. Ich habe mich auch nicht angegriffen gefühlt.
Und über EU261 kann man ja auch unterschiedliche Meinungen haben und sich darüber austauschen. Ich finde es ehrlich gesagt sehr interessant mal die Meinungen anderer Vielflieger über das Thema zu hören.
Aber vielleicht sollte man wirklich lieber ein neuen Thread aufmachen. :slight_smile:

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