Ich muss nicht imer recht haben, um grüne Pickel zu bekommen
ich kriege grüne Pickel, wenn ich Umstände sehe, die ich verachte.
So schwierig wäre das gar nicht.
Verfügbar ist ein Platz, wenn er buchbar ist. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Prämienverfügbarkeit, oder um eine Verfügbarkeit gegen Geld handelt. Bei der Beförderung zum Wunschzeitpunkt ist nach der aktuellen Rechtsprechung jedoch kein Flug mit einer Fremd-Airline geschuldet. Hier müsste man also bei TK bleiben.
Das ist klar. Wenn ich Business buche, soll mich die Airline nicht in Eco befördern. Wenn ich nonstop buche, soll meine Ersatzverbindung keine 5 Umstiege haben, Diese Bedingung ist zum Schutz der Kunden geschaffen, nicht zum Schutze der Airlines.
Bei der Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Termin handelt es sich um eine Alternative zur Variante 1. Hier wären auch Flüge der konkurrierenden Airlines geschuldet. Wenn kurz nachher beispielsweise ein Flug mit QR ans Ziel führt, muss TK darauf umbuchen. Wenn sie das nicht tun, müssen sie dafür die Kosten erstatten.
Der Fall hier wäre übrigens auch eine super Möglichkeit die eingesetzen Meilen in Bargeld umzuwandeln.
Ist ein Meilenticket anulliert, kann man sich den Gegenwert in Geld auszahlen lassen (Preis des Tickets selber Reiseklasse am Buchungszeitpunkt). Auf eine Rückerstattung in Meilen muss man sich nicht einlassen. Denn eine Rückerstattung als Gutschein oder als Dienstleistung (nichts anderes sind Prämienmeilen) kann eine Airline nur im Einverständnis des Kunden durchführen.
Aus EU261:
Bei Anullierung hat man Recht auf die: „binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen
Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten“
Und Artikel 7 Abs. 3 ist dann:
„Die [Zahlungen] erfolgen durch
Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des
Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen
Dienstleistungen.“
Eben und das ist, wenn wir Miles and More betrachten nicht der Fall, also wendet sich der Kunde an die Airline (und diese wäre immer in der Pflicht). Das Thema Prämienticket spielt hier keine Rolle.
Die Airline (in diesem Fall TK) hat hierzu fristgerecht und zu vergleichbaren Bedingungen und nach meinem Verständnis auch den frühestmöglichen Termin eine alternative gleichwertige Beförderung angeboten, daher verstehe ich nicht woher du ableitest, dass TK zur Not den Ticket bei der Konkurrenz umbuchen soll?
Das weiß ich nicht, ob die Rechtsgelehrten so sehen und die Prämienmeilen als Dienstleistung definieren.
Aber danke für die Erläuterung. Jetzt verstehe ich dich besser und kann deinen Typ besser einschätzen.
Frühstmöglich… joah… nach Ansicht von TK ist das der nächste oder davor stattfindende TK-Flug, das ist schon klar. Und ja, es ist eine dementsprechende Alternative entsprechend der Regel. Aber auch nur, wenn man die Scheuklappen aufsetzt und einzig auf TK schaut. Oder wenn die Regelung besagen würde, dass nur auf die ursprünglich gebuchte/ausführende Airline umgebucht werden muss oder darf. Das tut sie aber nicht. Es wird klar davon gesprochen, dass es der frühestmögliche alternative Flug sein muss. Und das kann nunmal der Flug einer anderen Airline sein. Dass das die Airlines nicht mögen, da sie damit Geld verlieren, ist klar, aber es ist nunmal eine Regelung zum Schutz der Passagiere, nicht der Airlines.
Ich verstehe schon, dass Du das als Schikane für Airlines empfindest, aber andersrum ist es auch Schikane für Passagiere, wenn man sich bei Buchung darauf verlässt bspw einen Tagflug zu haben, aber dann auf einmal einen Nachtlfug zu erhalten.
Nehmen wir ein Extrem-Beispiel. TK flöge nur einmal wöchentlich IST-MLE. Der Flug wird gestrichen und Du wirst umgebucht auf den Flug in der darauffolgenden Woche (oder vielleicht sogar 2 Wochen später, weil die Woche drauf schon alles voll ist), weil dass dann der frühestmögliche Flug in Deiner Auslegung von EU261 ist.
Das wäre ja wohl alles andere als akzeptabel für den Kunden. Man will schließlich an Tag X reisen, nicht X+3 oder was auch immer. Und viele Leute buchen auch gezielt bestimmte Abflugzeiten. Insofern ist eine Verschiebung um X Stunden auch nicht akzeptabel, wenn ich gezielt einen morgendlichen (oder was auch immer) Abflug will.
Insofern ist ein Beharren auf das Umbuchen auf eine andere Airline zur Beibehaltung der ursprünglich gebuchten Reisezeiten absolut legitim und absolut im Interesse des Kunden.
Eigentlich ist es egal, was rechtlich zählt, denn die Fluggesellschaften scheren sich einen Dreck um die Regeln und blockieren grundsätzlich. Ausser man findet verständnisvolle Mitarbeitende, die dann die Extra-Meile gehen und das systemtechnisch überhaupt machen können. Oder man klagt dann ein.
Hier mal ein Zwischenupdate nach div. Telefonaten mit M&M und Turkish (als ausführende Airline):
M&M konnte zuerst keine Alternativen anbieten, einzig mit 11h Overnight-Stop in BOM. Die von mir online auf M&M gefundenen Varianten mit Vistara via FRA-BOM konnten sie nicht einbuchen. TK weigerte sich auf Anfrage eines Supervisors von M&M, verfügbare Plätze einen Tag VOR dem geplanten und stornierten Abflug freizuschalten. Fun fact: mir wurde zudem bestätigt, dass bei Umbuchungen andere Regeln gelten und nicht alle online einsehbaren Prämienflüge buchbar seien. Auch so ein Murks zum Nachteil des Kunden…
Habe dann mal TK direkt angerufen, da sie uns ja auf den nächsten verfügbaren Flug 24h später umgebucht haben, ob sie uns nicht auf den früheren Flug buchen würden. Das können sie nicht, weil LH das Ticket ausgestellt habe (explizit LH!, nicht M&M, habe extra nachgefragt), daher müsse LH umbuchen. Auf meinen Hinweis, dass doch TK den Flug storniert habe und für die Umbuchung zuständig sei, verneinte sie dies vehement.
Wieder zurück bei M&M und 2 Tage früher nach Möglichkeiten gesucht. Bingo! Sie haben dann folgende Verbindung in C eingebucht (ich warte noch auf die finale Bestätigung, fingers crossed!):
LX176 nach Singapore am Do-Abend (anstatt Abflug Sa, wie ursprünglich gebucht)
SQ438 nach Male am Fr-Abend mit Ankunft um 22:10 in Male
Fazit:
Das ganze würde dann eine zus. Flughafenhotel-Übernachtung in Male plus einen zus. Tag auf der Insel ausmachen. Das veschmerze ich, wenns denn so käme.
Statt 12.5h Reisezeit, 20.5h Reisezeit plus zwei Zusatznächte zum bezahlen und rund 50€ an Telefonkosten mit M&M.
Das ist eben nicht der Fall Axel, und nach meinem Rechtsverständnis ist das Prinzip „Verhältnismäßigkeit“ maßgeblich. Eine Woche später ist nicht verhältnismäßig, aber 12 Stunden später können verhältnismäßig sein.
Daher finde ich diese „Fluggastrechte“ der EU eine absolutes Monster, der einseitig, bürokratisch und teuer die Konsumenten bevorteilt und unverhältnismäßig in die unternehmerische Freiheit der Airlines eingreift. Dass diese sich wehren und auch zu unfairen Mitteln greifen, liegt in der Natur der Sache, wenn ein Gesetz nicht verhätnismäßig ist. Ich sehe darin ein absolute „lose-lose“ Situation, denn am Ende werden die Airlines ihre Risiken an den Konsumenten weitergeben, ob das durch höhere Preise, schlechtere Produkte oder schlechterem Service.
Hallo @Raptor72
ich bin absolut bei dir und ich drücke dir alle meine Daumen, dass am Ende doch alles zum bestmöglichen Ergebnis kommt.
Die Situation mit M&M / LH / Prämienticket und Fremd-airlines kenne ich sehr gut. Daher habe ich den Thread (link oben) gestartet. Bei dieser Situation vermischen sich echt viele Themen zusammen und es ist kompliziert.
Genau hier übe ich Kritik an die Regel, denn diese sind gegenüber den Airlines übergriffig und nicht verhältnismäßig, also kämpfen die Airlines mit harten unfairen Bandagen zurück. Ich finde das nicht gut, aber die Schuld sehe ich nicht bei den Airlines sondern bei der Überregulierung der EU. Ich nehme hier als Gegenbeispiel den US Markt. Dort regiert vielmehr den Wettbewerb und die Airlines in der Regel sind so kulant gegenüber ihre Kunden, da kann man als europaer nur staunen. Der Kundendruck ist größer und der Wettbewerb (auch dank Deregulierung und Libearlisierung) ist viel größer.
Alles gute.
E.
Bevor man sich hier über die Rechtslage lange Gedanken macht, gebe ich zu bedenken, dass ein schweizer Rechtsanwalt nach dem ersten Atemzug bereits mehr kostet, als ein Revenue-Ticket (auch türkische Anwälte sind teuer), Kosten sind nur beschränkt erstattungsfähig. Mit RSV kann man solche Späße machen, im Übrigen aber…
Danke für den Hinweis. Daher stelle ich mir die Frage, was für ein Nutzen so eine Regulierung hat, wenn die typischen entstandenen finanziellen Schäden in keinem Verhältnis zu den Rechtskosten stehen.
Gruß
E.
Diese Frage stellt sich leider bei den meisten Regelungen…
Stimmt. Da haben die meisten Länder der Erde ein krasses Defizit. In Deutschland läuft da aber alles rund.
Update 28.4.:
Zuerst ein „Danke“ allen mit Tipps und Beiträgen
Das eingebuchte Ticket ab ZRH via SIN nach MLE ist nun seit Freitag vom Status „Reserviert“ in Status „Bestätigt“ geändert, ein neues Ticket wurde jedoch nicht zugestellt (was aber schon bei allen Flugänderungen durch TK nicht passierte). Sowohl bei LX, als auch SQ kann ich Sitzplätze wechseln und bei SQ auch Book-the-Cook-Menüs.
Zur Sicherheit buche ich für die beiden nötigen Zusatznächte nur stornierbare Angebote
Lieber E.,
ich finde es schockierend, wie Sie - anscheinend ohne Kenntnisse der geltenden Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechungen, etc. - in diesem Forum andere Menschen in die Irre führen. Ihr „Rechtsverständnis“ in allen Ehren, aber mit den Fakten hat dies doch relativ wenig zu tun. Ich hoffe sehr, dass niemand darauf hereinfällt, schließlich geht es in solchen Rechtsfällen i.d.R. um drei- bis vierstellige Schadenssummen. Vor diesem Hintergrund würde ich mich freuen, wenn Sie sich zukünftig mit Ihren Unwahrheiten etwas zurückhalten könnten oder diese zumindest mit einem Vermerk („Meiner persönlichen Meinung ohne juristische Qualifikation nach sollte gelten …“) kenntlich machen - alles andere ist - meiner persönlichen Meinung nach - einfach schlechter Stil.
Viele Grüße
Mit Ausnahme des Forumsanwalts gibt hier niemand eine Rechtsberatung. Es wäre sicher auch hanebüchen, dies in einem kostenlosen Forum zu erwarten. Jeder schreibt hier aus seiner Laiensicht (vielleicht mit mehr oder weniger Erfahrung in vergleichbaren Fällen), und es steht jedem User auch frei, die Einschätzungen anderer in Frage zu stellen (was gerade in diesem Thema ja durchaus auch passiert ist).
Wenn jemand „fundierte“ Einschätzungen haben will, dann muss der/diejenige halt Geld in die Hand nehmen, und einen Anwalt konsultieren. Ob ein komplexerer Fall wie der hier dann trotz professioneller Unterstützung eines Anwalts letztlich gewonnen wird, ist dabei aber natürlich trotzdem nicht garantiert.
Echt jetzt? Schockierend. dann möge der liebe Gott uns gnädig sein.
Erstmal, herzlichen Willkommen im Forum. Ich freue mich, dass wieder ein wissender dazu beiträgt, das Unwissen zu beseitigen.
Zweitens, ich würde nie behaupten, ich hätte eine qualifizierte Rechtsprechung. Hier werden Meinungen mit Annahmen ausgetauscht und ich kann auch voll daneben liegen und habe absolut kein Problem damit. und wenn Du es besser machen möchtest, lieber Freqtravel, dann nur zu. Wir können ja nur von dir lernen. Aber bitte nicht so schnell schockieren lassen, wir brauchen deine Beiträge bei vollem Bewusstsein.
viele Grüße
E.
Also die viel angenommene Annahme M&M sei nur ein Reisebüro ist nicht ganz richtig. Entscheidend ist, wer der Ticketaussteller ist… Fängt das mit 220 an, ist Lufthansa der Vertragspartner! 724 wäre Swiss und 257 wäre Austrian.
Mit der Bezahlung von Meilen und/oder Geld und der Ausstellung der Etix ist ein Beförderungsvertrag Zustande gekommen. Dies ist im Rechtsgeschäfts ein Werkvertrag.
Ich würde mich mit Hinweis auf diesen Werkvertrag an die ausstellende Airline wenden und erklären, wie und warum es nur zu welcher Zeit geht. Eventuell auch Hotelbuchung, Wasserflugzeug/Speedboot zu einer Insel und damit verbundene Kosten erwähnen. Falls Kosten entstehen, kommt eine Fluggesellschaft auch nicht 14+ Tage so ohne weiteres daraus. Man darf nur nicht alles glauben, was die „Fachkräfte“ im Callcenter einem so erzählen.
Miles and more ist aber nicht Lufthansa.
Die Miles&More GmbH ist nichts anderes als ein Bonusprogramm mit angeschlossenem Reisebüro
Das stimmt so nicht ganz. Die M&M Gmbh ist zwar gesellschaftsrechtlich eine eigenständige Gesellschaft, aber eine 100% ige Konzerntochter der LH AG, also doch LH.