Das ist der Krux an der Sache. Einige sagen, die ausführende airline ist zuständig und andere sagen die ticket ausstellende (Marketing) airline ist zuständig. Beide beziehen sich auf einer „eindeutigen Rechtslage“, wie jetzt?
Lassen wir prämientickets bei seite. Nehmen wir den Fall: man kaufe ein ticket direkt von der Lufthansa: DRS-FRA-IAH-MUC-DRS in C, 220er (also LH) ticket, segment IAH-MUC wird von United durchgeführt, Rest LH Metall. Wer ist zuständig für segment IAH-MUC? Nehmen wir an, united hat drei monate vor Flug IAH-MUC aus operativen Gründe einen tag später verlegt?
wer ist verpflichtet, diese Änderung zum Kunden zu kommunizieren?
wer ist zuständig MUC-DRS anzupassen
an wen wendet sich der Kunde, wenn er unbedingt nicht später in DRS als urspünglich gebucht ankommen möchte. Soll Lufthansa dem kunden eine ersatzbeförderung anbieten oder united?
was ist, wenn die C plätze nicht zum gewünschten termin verfügbar sind?
ändert sich die rechtliche lage wenn iah-muc coseshare bzw. nicht codeshare ist?
Bitte keine Antworten wie „yuhu, später ankommen und sich auf 600€ freuen“
Das ist in der Theorie relativ einfach. Grundsätzlich gilt, dass ich Ansprüche aus EU Fluggastrechteverordnung gegenüber der durchführenden Airline habe. Operationelle Dinge im Vorhinein habe ich immer gegenüber meinem Buchungspartner.
d.h. zur 1. - 3. Frage - LH
4. Frage - gute Frage - kann da keine richtige Antwort geben
5. Frage - Jetzt wird knifflig. Bei mehreren Teilstrecken von mehreren Airlines bei einem einheitlich gebuchten Ticket (also codeshare) ist es einfach. Wenn es kein Codeshare ist, habe ich eigentlich einen Vertrag mit jedem der Airlines und muss auch jede einzeln ansprechen.
Aber wie immer - nur meine Meinung.
Einen na ja, ähnlichen Fall hatte ich. War aber nicht 3Monaten im vorraus sondern Stünden davor.
Daher sage ich, dass United für das Segment IAH-MUC zuständig ist.
Reiseplan war SCL-IAH-FRA-MUC-AMS. SCL bis FRA mit United, Ticket war von LH ausgestellt -220er.
Unwetter in Houston und als klar wurde, dass ich den Anschlussflug nicht erreichen würde, habe ich LH angerufen um nach Alternativen zu suchen. Antwort: Nein wir können keine Umbuchungen vornehmen, da zum jetztigen Zeitpunkt das Ticket im Besitz von UA ist. Also UA muss dich umbuchen. Und in der Tat hat mich UA umgebucht.
Jupp, das sind aber dann keine Vorgänge im Vorhinein, sondern wo schon etwas passiert ist, was direkt mit einem Vorfall zu tun hat und da ist die ausführende Airline zuständig.
Wenn es die Stornierung paar Wochen vorher wäre oder eine Zeitenverschiebung im Vorhinein, ohne Grund wie Unwetter / Überbuchung o.ä. dann wäre LH zuständig gewesen.
Hallo Kevin,
ich habe das Beispiel mit dem 3-Monate im Voraus gewählt, um dem hier diskutierten Fall am besten zu entsprechen. Es geht weniger, um die kurzfristige Notfall-Situation, z.B. auf Grund von Umwetter. Ich denke alle seriösen Airlines tun in diesem Fall einen sehr guten Job, btw. die US airlines sind sehr fix. Ich hatte einen ähnlichen Fall, Kollege flog mit LH und ich mit United, beide über ORD. Wintersturm in Midwest: United buchte mich von sich aus über IAH nach Hause. Kollege mit Lufthansa steckte zwei Tage in ORD fest ( )
In der Diskussion oben geht es um dieses EU-261-Gedöns und das Verhältnis zu langfristigen Umbuchungen (also keine Notfall-Situation sondern aus operativen Gründen)
Das habe ich ja auch NICHT behauptet. LUFTHANSA ist der Ansprechpartner, wenn das Ticket von LH auf 220 Dokument ausgestellt wurde. Zumindest Rechtlich gesehen ist LUFTHANSA der Vertragspartner im Werkvertrag.
Ich mach mal ein Konkretes Beispiel von vor 3 Jahren.
LH 220 Ticket : FRA(LX)-ZRH(LX)-SIN(SQ)-HKT(PG)-BKK(LH)-FRA
Wir waren bereits in Phuket. 3 oder 4 Tage vor dem Rückflug stornierte PG sämtliche !!! Verbindungen zwischen Phuket und Bangkok für ( vorerst 2-3 Tage ). Ich habe mich sofort unaufgefordert mit dem Callcenter in DE in Verbindung gesetzt. Unwissend und unfreundlich wie meist, wurden zuerst mal alle Umbuchungsversuche abgelehnt ( mit Hinweis PG hätte ja storniert/ NICHT LH ). PG ist aber überhaupt nicht in der Lage in LH`s Ticketingsystem was zu ändern. Ist aber auch gar nicht von Belang. Der Tarif war ein Durchgangstarif nach Phuket ! Lufthansa/Swiss bedienen sich hier eines Erfüllungsgehilfen, ob das nun SQ/PG/TG, oder über HKG mit CX ist, spielt gar keine Rolle. Das Problem war nun, ( da COVID19 ), dass wir überhaupt keinen Flug hätten bekommen können um rechtzeitig in BKK zu landen. Also habe ich selbst Alternativen gesucht. HKT(TG)-LHR(LH)-FRA wäre am gebuchten Tag mit nur geringer Verspätung gegangen, oder QR HKT-DOH-FRA… Das wollte LH aber auf keinen Fall. Ich habe dann kurz meinen Fachanwalt für Reiserecht in Wiesbaden kontaktiert, der diese beiden, plus eine weitere Option HKT(SQ)-SIN(LX)-ZRH-FRA ( mit 24 Stunden Verfrühung ) der LUFTHANSA mit Fristsetzung hat zugestellt. Dies mit dem Hinweis, dass mit letzterer Option, Kosten für 5 Covidtest incl. Certifikat entstehen, da im SIN Transfer diese benötigt würden. 10 Minuten vor Fristablauf hat die Lufthansa neue Etix ausgestellt, mit der letzten Option. Sofort nach Rückkehr habe ich ( über meinen Anwalt ) die Kosten ca. 550 Euro + 600 p.p. für die mehr als 24 Stunden früheren Flüge eingereicht. Lufthansa hat natürlich erst mal abgelehnt, wurde aber später zu knapp 3600 Euro+ Verfahrenskosten verdonnert. 3000 Euro+ die Kosten hätte die Lufthansa sich sparen können, denn ich hatte denen auch noch angeboten, mir einen Minibus zu mieten und mit Familie und Gepäck die knapp 1000km von Phuket bis Bangkok selbst zu fahren. Miete/Sprit und 1 Nacht Hotel hatte ich pauschal für alle mit 600 Euro vorgeschlage, aber auch das wollten sie nicht übernehmen. Die Sache ist so, dass 95% der Reisenden keine Ahnung haben welche Rechte ihnen zustehen und ohne eine Rechtschutzversicherung im Rücken klagt auch keiner, wegen der Risiken. Das wissen die Fluggesellschaften alle und stellen sich erst mal quer.