Hallo alle zusammen, ist mein erster Beitrag hier als Neuling.
Ich hoffe auf eure Hilfestellung, da mir die LH eine Auskunft gibt, die ich nicht akzeptieren kann und meine Rechtsschutzversicherung meint, man könne erst etwas machen wenn ich den Klageweg beschreite. Wie ich mich verhalten soll teilte man mir nicht mit.
Aktuell bin ich mit meiner Frau in Brasilien. Ich habe am 07.04.25 2 Prämienflüge für den 01.04.2026 in der Business von GRU über ZUR nach FRA gebucht. Es handelt sich um Flex Tickets. Als ich vor drei Tagen den Flug für meine Frau umbuchen wollte teilte man mir am Servicetelefon mit, dass ich Mitte Dezember eine Mitteilung über eine Flugplanänderung bekommen hatte. Auf diese habe ich nicht geantwortet, deswegen wurden die Flüge am 30.01.26 vollständig storniert. Da es meine Schuld wäre, nicht geantwortet, käme nur eine Erstattung und keine Ersatzbeförderung in Frage. Diese sollte gegen meinen ausdrücklichen Willen in die Wege geleitet werden. Danach wurde ein neuer Flug zu deutlich schlechteren Konditionen gebucht. Gesucht wurde nur im Prämien Kontingent. In meinen Augen ist nach erfolgter Stornierung durch die Airline diese in der Pflicht eine Ersatzbeförderung anzubieten. Aus meiner Sicht eben nicht nur verfügbare Prämienflüge. Für meine Frau wurde keine alternative gefunden. Eine von mir abgelehnte Erstattung hat, trotz der Aussage am Servicetelefon noch nicht stattgefunden. Die Buchungsnummer ist noch vorhanden, es sind aber keine Flüge hinterlegt. Ich habe ein Schreiben aufgesetzt in dem ich eine Ersatzbeförderung zu gleichen Konditionen fordere, bisher bekam ich keine Reaktion darauf. Ich tendiere dazu meinen Flug zu den schlechteren Konditionen anzutreten und später die Mehrkosten, in diesem Fall "nur " etwa 8000 Meilen zurück zu fordern. Für meine Frau würde ich eine Flug buchen, der aktuell bei etwa 2200€ liegt und diese per Anwalt einfordern.
Wie interpretiert ihr die Rechtslage und was würdet ihr mir raten. Wir sind aktuell in Brasilien und müssen irgendwie nach Deutschland kommen.
Für eure Einschätzung und Hilfe wäre ich euch sehr dankbar. Das Schreiben an die LH kann ich auf Wunsch gerne einstellen.
Danke für den link. Würdest du mir empfehlen selbst einen Flug zu buchen und später über eine Klage einzufordern? Ich hatte daran gedacht mich nochmal in die Warteschleife zu hängen aber ich Vermute über die “Service Hotline” keine Lösung zu bekommen.
Du kannst es natürlich nochmal versuchen. Da wirst du aber einen sehr kompetenten und gewillten Mitarbeiter brauchen, um das schon stornierte Ticket wieder instand zu setzen. Evtl. kann es ein Supervisor.
Ansonsten bleibt wohl nur: Neu buchen, zur Erstattung an die LH weiterreichen. Ggf. vorher eine (kurze) schriftliche Frist per Mail setzen. Damit du dabei nichts falsch machst, am besten kurz mit @DrMatthiasBoese oder einem anderen Anwalt abklären.
Und dann würde ich die RSV wechseln! Die sollten dir ja schon eine Deckung zusagen, bevor du den Rechtsweg beschreitest, damit du die dich auch erstmal beraten lassen kannst, dafür hat man doch die RSV? Oder habe ich da einen Denkfehler?
Ja das meinte ich, man sollte eine RSV haben, die auch die Erstberatung beim Fachanwalt deckt. Wenn es so etwas gibt, habe noch nie eine benötigt, da kenne ich mich nicht aus. Nichte ersetzt dir Erstberatung beim Fachwnwalt. Aldi braucht es entweder eine RSV die dafür die Kosten trägt, oder einen Fachanwalt, der kostenfreie Erstberatungen anbietet ohne Namen zu nennen.
Im Bereich Fluggastrechte gibt es spezialisierte Anwälte, die eine kostenlose Erstberatung anbieten. Dann ist auch die RSV egal. Für ein Vorgehen gegen die Airline in aller Regel auch, denn am Ende trägt der Verlierer die Kosten, das ist in der Regel die Airline.
Das ist aber leicht gesagt, es gibt ja keine Garantie für den Ausgang eines Verfahrens, maximal Wahrscheinlichkeiten. Alles andere wäre dann doch eher unprofessionell. Da ist es dann schon besser, wenn man eine Deckungszusage der RSV für das Verfahren hat, bevor man die Klage einreicht, andernfalls trägt man selbst das Risiko. Ich kenne zumindest keinen Anwalt der bei einem verlorenen Verfahren auf seine Gebühren verzichtet und für den Mandanten etwaige weitere Kosten übernimmt.
ein auf EU261 spezialisierter Fachanwalt wird Dir schon in der Erstberatung sagen ob es besser wäre eine RSV für den Fall zu haben oder der Fall eindeutig ist.
Eine Rückerstattung hat bisher, trotz Aussage der Mitarbeiterin, nicht stattgefunden. Die alte Buchung ist immer noch Abrufbar, allerdings ohne hinterlegte Flüge. Falls ich wider erwarten eine Ersatzbeförderung angeboten bekomme, frage ich mich auch was mit der neu Abgeschlossenen Buchung für mich passiert. Diese wurde ja nicht als Ersatzbeförderung angeboten sondern als neue Flugbuchung. Über die Auskunft der Anwältin der RSV ärgere ich mich auch. Da hat keinerlei Beratung stattgefunden. Das werde ich der Versicherung auch so mitteilen. Ich hatte ein Schreiben aufgesetzt, mit 7 Tage Frist, in dem ich eine Ersatzbeförderung oder die wiederherstellung der alten Buchung gefordert habe. Nach Ablauf der Frist werde ich noch einmal den Service anrufen.
Aktuell bin ich ja noch in Brasilien. Wie geschrieben wird es ziemlich sicher auf ein Verfahren hinauslaufen wird. Aktuell benötigen wir noch einen Heimflug für meine Frau.
Das ist doch klar.
Der Fachanwalt ist immer die beste Quelle um die Erfolgschancen bewerten zu können.
Dennoch gibt es für kein Verfahren eine Garantie über dessen Ausgang bevor.
Gerade deshalb sind gerade die Erstberatungen so wichtig.
Nur nutzt dir das wenig wenn du für die 200 € zahlst und dir dann der Fachanwalt sagt, das macht keinen Sinn, dann sind die 200 € weg, was vielleicht bei einem Streitwert von 400 € blöd ist.
Da wäre es ja schon gut, wenn diese Erstberatung kostenlos wäre, oder von der RSV getragen wird.
Es ging mir auch überhaupt nicht darum, die Wichtigkeit und Kompetenz von Fachanwälten in Frage zu stellen- ganz im Gegenteil - ein Guter Anwalt kann viel erreichen und die Chancenlage sehr gut einschätzen, das ist unbestritten.
Ich stelle auch überhaupt nicht in Abrede, dass @DrMatthiasBoese auf seinem Gebiet sehr kompetent und gut ist und für viele seiner Mandanten sehr gute Arbeit geleistet hat.
Mir ging es ausschließlich um die Frage, ob eine gute RSV für die Kosten einer Erstberatung aufkommen sollte, falls diese nicht kostenfrei ist.
Durch meinen Anstoß sind wir aber zu sehr jetzt vom Thema abgekommen, sorry dafür.
Also du hast meiner Meinung nach auf jeden Fall Anspruch auf die Beförderung von dir und deiner Frau und zwar zu gleichen Bedingungen.
Ich habe nur nicht ganz verstanden, die haben die ursprünglichen Flüge storniert und nun neue zu schlechteren Konditionen gebucht, was ist denn die Verschlechterung? Eco statt Business oder was muss ich mir da vorstellen? Und dann auch nur für dich aber nicht für deine Frau? Waren das von vorneherein getrennte Tickets für dich und für deine Frau?
Letztlich kannst du immer ins Risiko gehen und Flüge buchen und hinterher das Geld einfordern. Deine Chancen stehen hier sicher nicht schlecht, aber garantieren wird dir das vermutlich keiner.
So schwer und kompliziert ist EU261 nicht, dass man Angst haben muss eine Klage zu verlieren. Das Problem was die meisten jedoch haben ist, ich bezeichne es jetzt mal als Mundpropaganda, das man eingeschüchtert ist und meint das man keine Chancen gegen die Airlines hat. Deshalb, erst mal von jemanden der sich auskennt beraten lassen und nicht immer gleich so pessimistisch denken.
Wie bereits geschrieben, es waren/sind zwei Prämientickets. Dass sollte jedoch rechtlich keinen Unterschied machen. Laut Service Hotline wurden sie storniert und erstattet (hat bisher noch nicht stattgefunden und ist nicht gewünscht). Danach wurde für ein Ticket eine akzeptable Verbindung gefunden. Einen Tag früher, den Zubringer muss ich noch auf meine Kosten umbuchen, umd 8000 Meilen mehr. Das nenne ich schon schlechtere Bedingungen. Außerdem ist es kein Flex Ticket mehr, dass ist mit egal, da ich nach Deutschland kommen muss. Für das zweite Ticket wurde keinerlei Verbindung gefunden oder angeboten. Aktuell habe wir also von der ursprünglichen 2 Ticket Buchung eines zu schlechteren Konditionen und sonst nichts. Ein Vergleichbares Ticket für meine Frau, One Way Business kostet aktuell zw. 2000 und 3000 €, also schon etwas mehr als die in den Antworten zu findenden 400 €.
Das ist alles viel zu viel Bla Bla um nichts. @Peer hat hier schon die wesentliche Verlinkung gepostet.
Das „nicht-reagieren“ auf irgendwelche Flugplanänderungen darf nicht als Stornierungswunsch gewertet werden.
Es besteht ein Beförderungsanspruch gemäß der ursprünglichen Buchung.
Darauf muß man Lufthansa nachdrücklich aufmerksam machen, zur Not anwaltlich und dass man ansonsten selbst Ersatz bucht und die Kosten weiter reicht.
Bei mir wurde auch storniert,und das sogar ,obwohl ich bestätigt hatte.
Endlose Telefonate, endloses Abwiegeln, und nach Ewigkeiten einen Supervisor an die Strippe bekommen,der das ganze dann sehr effizient wiederhergestellt hat,wenn auch mit anderem Routing und einem verfügbarkeitsbedingt zu akzeptierenden downgrade auf dem kurzen domestic leg…
@John hast du denn nach der Zustimmung zur Stornierungs Androhung eine Bestätigung mit den neuen Flügen erhalten? Ich achte immer darauf, dass die neuen Flüge in der Buchung dann auch korrekt sind.
Problem kann sein, wenn in einer solchen Situation alternative Flüge als Reservierung in die Buchung gefügt werden, das Ticket dann aber nicht wieder ausgestellt wird. Hatte ich schon ein paar mal mit SQ Flügen (auch mit vierstelliger LH Codeshare Flugnummer), wenn ursprünglich auf LH gebucht, dann flogen diese nach einiger Zeit wieder raus, da nicht ausgestellt.
Ich habe bisher noch keine Stornierung bekommen. Es ist allerdings noch einen ticken komplizierter. Wir haben damals, im April 2025 bewusst Flex Tickets gebucht. Diese Option wollen wir auch für ein Ticket nutzen. Das heißt meine Frau will Mitte Mai fliegen und nicht, wie ursprünglich geplant, am 01.04.26. Das heißt die Rechtslage ist nicht ganz so einfach. Bisher finde ich in den Kommentaren leider nichts zu diesem Punkt.