ich hoffe, jemand hier kann mir weiterhelfen oder einen Tipp geben wo ich eine Entschädigung beantragen sollte. Ich hatte bei einer Reise von Wien nach Varna ein Problem, und sowohl Lufthansa als auch Austrian Airlines haben meine Reklamation abgelehnt. Ich bin unsicher, wo ich mich jetzt am besten beschweren sollte. Hier der Sachverhalt:
Reiseinformationen:
Buchung über: Miles & More
Fluggesellschaft: Austrian Airlines
Reiseroute Hinflug: Salzburg - Wien – Varna
Reiseroute Rückflug: Varna – Wien - Salzburg
Was passiert ist:
Am Tag meines Hinflugs hatte der ÖBB-Zubringerzug zum Flughafen Wien eine erhebliche Verspätung und endete unerwartet am Hauptbahnhof Wien, statt direkt zum Flughafen zu fahren. Dadurch musste ich ein Taxi nehmen, habe aber den Check-in für mein Gepäck um nur 7 Minuten verpasst.
Austrian Airlines hat mich daraufhin umgebucht: Statt direkt nach Varna wurde ich über Sofia (mit Bulgaria Air) weitergeleitet. Am Ende kam ich mit einer Verspätung von über 9 Stunden am Zielflughafen Varna an.
Zusatzkosten:
Taxi zum Flughafen Wien: Beleg vorhanden
Umbuchung: Tickets vorhanden
Verpflegungskosten: Keine, da ich in der Businesslounge war
Ich habe bereits versucht, eine Entschädigung zu beantragen, aber sowohl Lufthansa als auch Austrian Airlines haben die Reklamation abgelehnt. Ich bin unsicher, ob ich es bei Miles & More, der Fluggesellschaft, oder vielleicht einer Schlichtungsstelle versuchen soll.
Austrian Airlines verwies mich an die ÖBB
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir sagen, wo ich mich jetzt am besten hinwende? Vielen Dank für eure Hilfe!
Wenn ich es richtig verstehe bist ja letztlich du zu spät gekommen.
Dafür verantwortlich ist anscheinend die ÖBB, weiß nicht, was die ÖBB da für Regelungen hat bei Verspätung, aber die sind dein Ansprechpartner würde ich sagen.
Selbst wenn die Zugverbindung Teil des Flugtickets war (war es?), EU261 gilt bei Zugverbindungen nicht.
Finde es sogar schon Mega kulant von OS dass sie dich noch umgebucht haben, denn wenn du zu spät kommst, dann ist das für die ja ein no Show.
Ein meilenticket ist zwar flex, aber nur bis 24h vor Abflug umbuchbar gegen Gebühr von 50€ bei Verfügbarkeit und auch keine Streckenänderung.
Natürlich nur meine Sicht auf die Dinge
Davon ausgehend, dass der Zug NICHT Bestandteil des Tickets war (da Origin VIE), hat man tatsächlich keinerlei Ansprüche gegen die Airline, wenn man es -aus welchen Gründen auch immer- nicht rechtzeitig zum Check-in schafft. Tatsächlich war die kostenlose Umbuchung schon kulant. OS hätte das auch einfach als no-show ansehen können und allenfalls den Rückflug erstatten können/müssen, wenn nach fare rules zulässig.
Diesen Vorfall kann man somit lediglich als „Erfahrung“ verbuchen und nächstes Mal einen früheren Zug nehmen…
Na ja der Zubringer war die ÖBB und mir wurde beim buchen nur die eine Zugverbindung angeboten. Also sollte das doch Teil der Buchung sein und die wurde mit Miles and More gemacht
Der Zug war Teil der Buchung denn ich habe von Salzburg gebucht. Früher hatte es eine Flugverbindung Salzburg Wien gegeben. Und jetzt ist anstatt der Flugverbindung die ÖBB als Zubringer.
Oh, ok. Da habe ich wohl nachlässig gelesen.
Sorry. Tja dann sieht das vielleicht doch ganz anders aus.
Allerdings bin ich kein Fachmann, wenn Zubringersegmente durch bodengebundene Verkehrsmittel durchgeführt werden. Einerseits gilt für diese die EU261 nicht, andererseits würde ich versuchen, mich auf die erheblich verspätete Ankunft am Zielort zu berufen.
Ich würde mal testen, ob eins der gängigen Portale diesen Fall mit dieser Art Routing übernehmen würde. Da hat man kein Risiko, ist aber im Erfolgsfalle je nach Portal so zwischen 20-30% seiner Entschädigung als Provision los.
Meiner Meinung nach gilt EU261 nicht sondern die Fahrgastregelung der ÖBB die vermutlich auf EU1371 fußt.
Da alles auf einem Ticket war muss aber Ersatzbeförderung gewährleistet werden, also das Taxi sollten Sie (die ÖBB) zahlen müssen.
Die OS ist ja der Ersatzbeförderung von VIE nach VAR bereits nachgekommen.
Daher sehe ich keine Ansprüche gegenüber OS.
Die ÖBB müsste jedoch zudem gemäß deren Regelungen entsprechend der verspäteten Ankunft am Flughafen Wien haften, nicht jedoch für die verspätete Ankunft in VAR.
Ich bin mir nicht sicher, ob das auch alles so gilt, wenn die Strecke SZG-VIE unter OS Flugnummer Bestandteil des Tickets war.
Deswegen würde ich ja auch mal in einem der gängigen Portale schauen, ob der Fall angenommen wird oder nicht.
Da die meisten Portale komplizierte Fälle ablehnen, bei denen Haftung und Entschädigungen nicht klar geregelt sind, hätte man dann ja relativ schnell Klarheit.
Der ÖBB wegen der verspäteten Ankunft in VIE wegen eines ein paar EUR Kleckerbetrags hinterherzulaufen, halte ich für Zeitverschwendung.
Und ob das Taxi vom Bahnhof verhältnismäßig war, ist noch eine andere Frage. Es fahren doch andauernd Züge zwischen HBF und VIE und den CAT gibt’s auch noch. Auf eine solche Auseinandersetzung hätte ich gar keine Lust…
Mhh gebucht war natürlich Salzburg Wien FH. Aber durch die Verspätung der Bahn bin ich auch über 9h zu spät in Varna angekommen. Und da sollte doch eine Entschädigung drinnen sein. Das Taxi habe ich bereits kulanterweise von meine Amex Platinum bekommen. Vielleicht werde ich noch die Schlichtungsstelle hinzufügen.
Ja sag‘ ich doch .
Deswegen würde ich mich ja nicht auf eine Auseinandersetzung mit der ÖBB wegen ein paar Euro einlassen, sondern auf Entschädigung wegen der um 9 Stunden verspäteten Ankunft am Zielort pochen.
Ob das Aussicht auf Erfolg hat, erfährst Du am schnellsten, wenn Du versuchst, diesen Fall an ein entsprechendes Portal zu übergeben.
Ob Du das dann machst, oder doch alleine bzw. mit Anwalt weitermachst, kannst Du ja entscheiden, wenn Du siehst, dass Flightright oder was immer es da in AT gibt, den Fall annehmen WÜRDE.
Mit Schlichtungsstellen habe ich gar keine Erfahrung, aber wenn hier ein Anspruch nach EU261 existiert, gibt’s ja auch nix zu schlichten, sondern dann geht es darum, den Anspruch durchzusetzen.
Ja, ich wollte ja immer nur eine Entschädigung für die 9 Stunden verspätete Ankunft. Allerdings wurde das abgelehnt und ich wurde an die ÖBB verwiesen mit der Begründung:Der von Ihnen angegebene Flug fällt in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese richtet sich an die jeweils ausführende Fluggesellschaft, welche auch Zugriff auf sämtliche Daten zu diesem Flug hat. Dann werde ich wahrscheinlich so ein Portal in Anspruch nehmen müssen.
Step-by step:
Wenn das Portal den Fall nehmen WÜRDE, kannst Du ja kurz bevor Du die Abtretungserklärung an das Portal schicken würdest immer noch entscheiden, dass Du es (ggfs. mit eigenem Anwalt) selber machen möchtest, um die Provision nicht abgeben zu müssen.
Mich würde auf jeden Fall interessieren was raus kommt.
Meiner Meinung nach findet EU261 keine Anwendung bei Zugeverbindungen im Rahmen eines Flugscheins.
Grund dafür ist Artikel 3, Absatz 4 der EU261:
„Diese Verordnung gilt nur für Fluggäste, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden.“
Die OS wird sich darauf berufen, dass sie ihren Teil erfüllt hat und die ÖBB wird sagen, wir haben unsere eigenen Fahrgastrechte.
Spannende Frage.
Letztlich war es ein Beförderungsvertrag abgeschlossen mit der OS und der Pax ist 9h später als gebucht am Ziel angekommen.
Ob die OS da wirklich argumentieren kann, sie habe Ihren Teil des Beförderungsvertrages erfüllt?
Wie gesagt, bin kein Fachmann, aber die OS hat ihrerseits die Beförderung des Passagiers zwischen SZG und VIE an die ÖBB ausgelagert. Der Passagier hat eigentlich gar kein Vertragsverhältnis mit der ÖBB…
Eine Regresspflicht der Airline sehe ich nur bei einer Zugbindung.
Sollte am Abflugtag freie Wahl der Zuganbindung bestehen, dürfte die Verantwortlichkeit beim Passagier liegen.
Wieder mal ein typischer Fall des Rail and Fly Schrott‘s wo sich beide Seiten einfach aus der Verantwortung ziehen können.
Dank fehlenden Wettbewerbes wird dieses Geschäftsmodell weiter laufen…