SWISS Weigerung Rückerstattung

Hi Leute,

wollte eigentlich im April mit Swiss von Stuttgart über Zürich nach Teneriffa fliegen. Der Flug wurde aus bekanntem Anlass annulliert.
Habe mich dann sofort an den Kundenservice gewendet und gesagt ich hätte gerne eine Rückerstattung sämtlicher kosten.

Aussage hier war, dass sie aktuell mit den Rückholflügen beschäftigt sind und keine Rückerstattungen bearbeitet werden können.

Dann haben sie mir noch ein Gutschein angeboten.

Das habe ich dann abgelehnt und gesagt ich hätte gerne mein Geld.

Dann kam erst mal keine Reaktion mehr.

Habe mich wieder gemeldet.
Dann kam die Nachricht, dass sie zu Kenntnis nehmen, dass ich eine Rückerstattung will und dass ich mich zu dem Thema nicht mehr melden brauche, da dies dann nicht mehr bearbeitet wird ??!?!?!

Darauf hin habe ich Ihnen eine Frist gesetzt und gesagt, dass ich es sonst dem Anwalt weitergebe.

Frist ist nun verstrichen und Geld ist nicht da.
Was soll ich tun? Komm ich am Anwalt nicht vorbei ?

Liebe Grüße und vielen Dank für die Meinungen!

Du brauchst doch nicht den Anwalt scheuen! :slightly_smiling_face:
Wenn deine gesetzte Frist angemessen war (2 Wochen?) dann braucht es nicht mal mehr über den Anwalt erneut gesetzt werden.
Wenn dir zusätzlich noch die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Gutschein bekannt ist und dies der bisherigen Verweigerungszeit der Rückerstattung gegenübergestellt werden kann… :flying_money: kommt das Geld auch vor Gericht schneller zu dir zurück.

wie hast du bezahlt? Nach Art. 8 Abs. 1 lit. a der VO 261/2004/EG ist die Airline verplfichtet 100% zu erstatten. Wenn die das nicht innerhalb 7 Tage tun, kannst du ein Creditcard Chargeback beantragen.

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Hi Jimmy,

vielen Dank für den Tipp. Ich habe mit Kreditkarte Mastercard bezahlt. Muss ich mich dann an Mastercard wenden oder an die Bank?

Gruß
Olando

Hallo, ich bin da aufgrund meiner Erfahrungen weniger optimistisch. Swiss hat mich vor etwa 3 Jahren einmal nach einem Transatlantik-Flug sieben Stunden zu spät nach Stuttgart gebracht. Die Verspätung war von Swiss selbst verschuldet, so dass ich schon auf eine Entschädigung gemäß EU-Recht hoffte. Da ich mich nicht selbst darum kümmern wollte hab’ ich die Sache gleich an Flightright gegeben. Von denen gab’s dann nach ein paar Wochen die Info, dass man Swiss zweimal angeschrieben habe. Da die Swiss jedoch nicht reagiere und schweizerische Gerichte Kompensationsleistungen aufgrund von EU-Regelungen regelmäßig mit dem Hinweis abschmetterten, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU sei, sei es aus Sicht von Flightright aussichtslos eine Entschädigung zu erhalten. Damit war die Sache dann durch. - Trotz Mitgliedschaft der Swiss in entsprechenden europäischen Verträgen, deutscher Mutter etc. Auf europäische Regelungen, wie weiter oben teilweise angeführt, würde ich mich bei Swiss also nicht verlassen.

Danke für die Antwort. Ich kann es einfach nicht fassen dass der Flug annulliert wurde und die mir das Geld nicht zurückzahlen

Deine Bank ist der richtige Ansprechpartner. Mehr dazu hier:

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Ich dachte immer, dass wenn der Flug/Ticket in der EU endet, die EU Regel Anwendung finden :thinking:
Hättest du das nicht vor einem deutschen Gericht Einklang können?

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Heute gibts folgende Aussagen in der CH Presse von Swiss zum Thema

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Inwiefern Flightright nicht alle Register gezogen hat entzieht sich meiner Kenntnis, bin kein Jurist. Es könnte natürlich theoretisch sein, dass man bei Flightright zum Zeitpunkt meiner Eingabe mit anderen Fällen mehr Geld verdienen konnte und sich deshalb vielleicht nicht allzu viel Mühe gegeben hat. Da mir dieses Unternehmen früher bereits mehrere Male zuverlässig weitergeholfen hat, sind meine Erfahrungen allerdings eher positiv.
Wie im speziellen Fall die Sachlage aussieht kann ich nicht sagen. - Es wird ja im Gegensatz zu meinem Fall lediglich der Reisepreis für einen gecancelten Flug zurückgefordert und keine Entschädigung. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass die Argumentation mit EU-Recht evtl. schwierig werden könnte wenn die Ansprüche in der Schweiz geltend gemacht werden (müssen?). Keine Ahnung welches Gericht in welchem Fall / in welcher Konstellation genau zuständig ist. Wenn vor einem deutschen Gericht geklagt werden kann, dann hast Du durch EU-Recht natürlich alle Karten. (In meinem Fall kam hinzu, dass ich nicht über eine Adresse in Deutschland verfüge. Vielleicht war das ja auch ausschlaggebend, dass Flightright mit Schweizer Gerichten argumentierte.)

Noch mal vielen Dank an alle. Ich versuche es mal mit dem Charge Back. Das scheint in der aktuellen Situation die beste Vartiante zu sein. Schon heftig, dass SWISS Gelder von Kunden behält um die Liquidität oben zu halten ohne ein Datum zu nennen wann man die Rückzahlung erhält. Wenn es da keine Sammelklagen geben wird :slight_smile:

Bei Luftgansa bekommt man das Geld auch nicht sofort zurück. Sie haben mir gleich gesagt, dass es 2-3 Monate dauern werde. jetzt ist mal 1 Monat verstrichen…

Hallo Günter,

ja das kann ich nachvollziehen. Der Unterschied ist dass SWISS gar nichts sagt. Zusätzlich wäre meine Familie und ich schon Anfang April geflogen. Bei mir ist es also schon etwas länger her und langsam geht mir die Geduld aus. Das wäre anders wenn mir gesagt werden würde, dass ich die Kosten bis Tag X zurück bekomme. Ich denke wir sind in so einer historischen Kirse für den Tourismus angelangt, dass viele Leute die sich nicht darum bemühen lange auf Ihr Geld warten können und es in manchen Fällen gar nicht mehr bekommen.

Ja, das geht natürlich gar nicht. Von Swiss hätte ich mir auch mehr erwartet!

Bei mir läuft das seit 2 Wochen über Flightright. Schn… voll gehabt. Genauso Schutthansa, ich habe einen Meilenflug storniert und M&M rückt meine Meilen nicht raus, angeblich dauert die Bearbeitung! Geht gar nicht. Werde wenn möglich in Zukunft LH und Konsortien meiden!

Blockquote Werde wenn möglich in Zukunft LH und Konsortien meiden!

Das kann dir bei anderen Airlines genauso passieren, und ich bin selber einer der LH aus dem Weg geht wo es nur geht. Aber eher wegen dem miesen Kabinenprodukt auf der Langstrecke.
Letztendlich kann es sich LH erlauben durch das (Fast) Monopol in D.

warte auch noch auf Meilengutschrift bei SAS für einen stornierten Flug vom 24.3. Ist also nicht nur LH :frowning:

Schau’ einmal bei ‚Flightright.de‘ vorbei - dort ist man spezialisiert auf solche Fälle. Für eine geringe Provision, die erfolgsabhängig ist, gehen sie juristisch gegen die Airline vor und holen Dir Dein Geld zurück. Dann brauchst Du Dich um keinen Anwalt zu kümmern. An Deinem Erstattungsanspruch besteht kein Zweifel.

Swiss hat gestern die Erstattungsbest. geschickt, mal sehen, wie viel FR denn nun noch an Gebühren aufruft…

Zum Thema Flightright und Co. hier mal ein Artikel. Natürlich nicht uneigennützig von der Kanzlei. Aber besonders mit Rechtsschutzversicherung würde ich mir überlegen, ob ich auf die ca. 30% Provision verzichten möchte…(Artikel bezieht sich auf eine Verspätung, gilt aber im Grunde auch bei Annullierung etc.)