TAP - Flug storniert

Erfolgreich beendete Fälle, ob gerichtlich oder außergerichtlich, enden stets mit einer Gesamtzahlung durch die Airline. Daher trägt der Fluggast keine Kosten.

Und nein: Auch bei SB muss nichts selbst vorgestreckt werden.

Keine Sorge, ich mache soetwas ein paar tausend Mal.

Wenn nach §170 (2) StPO eingestellt dann kannst du von gewonnen sprechen, nach §§153 oder 154 nicht.

Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben, §§ 374, 376 StPO.

wieso sind wir auf einmal im Strafprozess?

Danke. Dachte schon, ich hätte was verpasst. Also viel Luft mit erhöhter Temperatur, statt wirklich Ahnung. :clown_face: