Erfolgreich beendete Fälle, ob gerichtlich oder außergerichtlich, enden stets mit einer Gesamtzahlung durch die Airline. Daher trägt der Fluggast keine Kosten.
Und nein: Auch bei SB muss nichts selbst vorgestreckt werden.
Keine Sorge, ich mache soetwas ein paar tausend Mal.