KLM hat dir doch eine Nachricht geschickt mit einer expliziten Entschuldigung. Das habe ich in dem Screenshot noch lesen können.
was hast du noch mehr erwartet, wenn Du sagst " … wenn KLM proaktiv auf den Frust der Betroffenen eingegangen wäre".
wo ist denn da die Sinnhaftigkeit?
Also der Grund wird doch nicht valider, nur weil ich den Kunden auf Fremdmetall umbuche.
Der Grund ist nicht (nur) das Wetter.
Es müssen „alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden“, um die Verspätung zu minimieren. Das schließt auch die Umbuchung auf Fremdmetall ein.
Der alleinige Grund für die Verspätung Ankunft 21:35 (KL-Ersatz) statt Ankunft 16:25 (möglicher LH-Ersatz) ist nämlich nicht das Wetter, sondern die unternehmerische Entscheidung eine Umbuchung auf Fremdmetall zu unterlassen. Das ist kein außergewöhnlicher Umstand.
Lieber Knut,
bitte lass dich von einigen wenigen Schwurblern hier im Forum, die der Meinung sind, in jedem Unterforum (ungefragt) ihre Meinung mit immer und immer und immer den gleichen Argumenten kundtun zu müssen, nicht abschrecken.
Alles was zählt sind DEINE RECHTE - und die sind klar geregelt und von verschiedensten Gerichten (vom „kleinen“ Amtsgericht" bis zum EuGH) immer wieder bestätigt und präzisiert worden.
Der Bundesgerichtshof hat zum Beispiel in einem ähnlichen Fall entschieden:
Zu den danach gebotenen Maßnahmen gehört es, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführt und der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankommt […] Dem Luftfahrtunternehmen obliegt dabei der Nachweis, dass es ihm offensichtlich nicht möglich gewesen wäre, die betroffenen Fluggäste durch zumutbare Maßnahmen der genannten Art schnellstmöglich anderweitig zu befördern. […]
Quelle: BGH, Urteil vom 10.10.2023 - X ZR 123/22 - openJur
Rechtlich hätte dich KLM also - meiner Meinung nach (ich bin kein Anwalt!) - auf die frühstmögliche verfügbare Verbindung umbuchen MÜSSEN (z.B. auch auf LH-Flüge über FRA oder MUC) oder dir bereits in Madrid eine Alternative anbieten müssen (z.B. mit der KLM-„Schwester“ Air France via CDG). In diesem Fall wärst du sogar mit der Bahn schneller in Hannover gewesen.
Und wenn KLM nicht beweisen kann, dass sie das versucht haben, dann sollte dir eine Entschädigung nach EU261 zustehen - selbst wenn schlechtes Wetter wirklich der Grund (und nicht nur eine faule Ausrede) gewesen sein sollte.
Weitere Infos dazu findest du auch hier.
https://www.drboese.de/blog/keine-entschaedigung-bei-unwetter-die-manchmal-faule-ausrede-der-airlines/
noch zwei weitere Bemerkungen:
1.) Solltest du in Amsterdam etwas gegessen oder getrunken haben, hast du hoffentlich den Beleg aufgehoben. Diesen kannst du einreichen und KLM muss die Kosten dafür (in einem angemessenen Rahmen) zusätzlich zu Entschädigung nach EU261 tragen! (Ursache für die Verspätung ist hierfür ganz egal).
2.) Flightright und andere Portale sind immer nur auf schnelles Geld aus. Sobald ein Fall ein bisschen kompliziert wird bzw. nicht 08/15 -Standards entspricht, wird dieser oft abgelehnt. Ich an deiner Stelle würde den Fall erstmal an eine Schlichtungsstelle geben (damit habe ich bereits sehr gute Erfahrungen gemacht) und anschließend - falls der Schlichtungsspruch nicht anerkannt wird - einen Anwalt beauftragen (auch damit habe ich bereits sehr gute Erfahrungen gemacht).
Viele Grüße und viel Erfolg beim Durchsetzen deiner Rechte!!
Ich glaub es werden hier unterschiedliche Themen vermischt. Das eine ist eine mögliche Entschädigung wegen verspäteter Ankunft, die gibt es nur wenn keine „höhere Gewalt“ vorliegt. D.h. in dem Fall hinfällig weil die Verspätung und dadurch Verpassen den Anschlusses wetterbedingt ausgelöst wurde.
Das zweite ist die Beförderungsverpflichtung. Diese hat KL erfüllt. Der einzige valide Streitpunkt ist, ob sie einen früheren Flug einer anderen Airline hätten anbieten müssen. Ich glaube nicht, da es eben Wetterbedingt war. Selbst wenn, dann müsst man klagen, was in diesem Fall sehr riskant und potenziell kostspielig ist.
KLM hat sich bei mir dafür entschuldigt das ein Flug ausfällt der gar nicht ausgefallen ist…schon lustig.
danke! das ist genau das was immer verschwiegen wird.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
Und nicht jeder hat einen Reiseanwalt an der Hand, der einem ganz unneigennützig die Pfade ebnet.
Du hast meine Frage nicht beantwortet: was hätte KLM tun sollen, um pro-aktiv auf deinen Frust einzugehen?
Grüße
E
Wenn Du den Punkt beleuchten willst…gerne:
Ich denke persönliche Ansprache wäre aus psychologischer Sicht die beste Option. Z.B. durch das Personal des ersten Flugs, denn die wussten schon lange vorher welche der Fluggäste von so etwas betroffen sind (Ich wusste das zu dem Zeitpunkt noch nicht, da kein Internet). Oder als letzte Option beim Check-In/Boarding zum späteren KLM Flug obwohl das vermutlich kein KLM Personal am Gate ist. Das alles ist natürlich bei der heutigen Personalsituation und Zeitdruck illusorisch. Man sollte aber die Wirkung einer persönlichen Entschuldigung nicht unterschätzen…Geld hin oder her.
Nächste Option wäre eine persönlichere Ansprache per E-Mail statt das alles einer Software zu überlassen. Vermutlich auch unrealistisch.
Also wäre als realistischer Schritt ein feineres Tuning der Software für die automatisierten Meldungen denkbar, in dem man abstuft wie hart derjenige betroffen ist und eben nicht die immer gleiche Floskel raushaut. Das wird in Zukunft mit KI sicher besser…
Am simpelsten wäre das mit dem Verzehrgutschein während der 10,5h gewesen. Aber der kam erst an als wir schon zu Hause waren.
Ein Angebot für nen Loungeaufenthalt wäre auch nicht schlecht gewesen.
Übrigens … von den Ticketkosten von 375,40€ die ich oben genannt habe kommt ja bei weitem nicht alles in den Taschen von KLM an. So gesehen sind die 400€ (pro Person) Entschädigung die ja KLM alleine zahlen müsste in meinen Augen überproportional. Aber ich habe die Regeln nicht gemacht.
Legaltechs prüfen nicht, ob ein Anspruch besteht. Sie prüfen, ob sie Lust haben, den Fall zu betreuen:
Wie oben schon @HejBjarne ausführlich beschrieb: Gerade bei Umsteigeverbindungen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine Airline am Ende wirklich erfolgreich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, äußerst gering. Gerade durch die jüngere Rechtsprechung ist der Ofen dort in der Regel schlicht aus und Passagiere erhalten - adäquat vertreten - ihre Entschädigung. Dafür benötigt man auch keine Rechtsschutzversicherung: Die Kosten trägt die Partei, die verliert.
Ich kann das nur bestätigen.
Wie in meinem allerersten Beitrag hier im April geschildert:
Bei den meisten Legaltechs scheiterte es schon an der Eingabemaske, da nicht vorgesehen war, dass man 3 (!) Segmente bis zum Zielort braucht. Bei den meisten ging immer nur Zubringer und Anschlussflug.
Als nächstes war dann das Problem, dass der entscheidende, annullierte Flug in MIA mit einer non-EU Airline losging (obwohl Bestandteil der Strecke BER-PTP).
Und zu guter letzt gibt es für den 23.03.2024 Wetterdaten aus Miami, die nahelegen, dass da irgendwas war. Vormittags gab es reihenweise Verspätungen und Annullierungen. Nachmittags war das Wetter aber wieder ok und das war der Zeitpunkt an dem der Flug letztlich wegen technical abgesagt wurde.
Soll heißen, sowas ist für die meisten Portale einfach zu kompliziert. Und man kriegt dann auch schnell unqualifizierte Absagen mit unzutreffenden Begründungen (EU261 nicht anwendbar, besondere (Wetter-) Umstände etc.)
Trotzdem ist es nicht ganz ohne Risiko, als Privatperson ohne RS einen Fachanwalt zu bemühen. Wie in meinem Fall geschildert (der offenbar als Lehrstück für alles mögliche taugt…) mussten wir ja das nicht benötige Segment aus dem Ticket entfernen lassen, sonst wären wir während unseres Aufenthalt auf Guadeloupe bei AA als no-show aufgelaufen und hätten gleich das nächste Problem an der Backe gehabt (stornierte Weiter- und Rückflugsegmente).
Was ist, wenn AA behauptet, das Segment MIA-(JFK-) PTP wäre schließlich auf unseren Wunsch hin aus der Buchung entfernt worden und man wäre uns sogar entgegen gekommen, dass man dem so zugestimmt hat? Wenn’s richtig teuer geworden ist bis dahin mit aufgelaufenen Anwalts- und Prozesskosten taucht dann womöglich ein Kollege der betreffenden AA-Kollegin auf, der das Gespräch in der Lounge mitgehört hat und bestätigen kann, dass wir das Entfernen des Segments aus der Buchung ausdrücklich verlangt haben (stimmt ja irgendwie auch)…
Da stelle ich mir vor, dass dann ein Richter sagt, man könne den Hergang nicht mehr lückenlos rekonstruieren und die Parteien mögen sich bitte so einigen.
Dann gibt es keine Partei, die eindeutig verloren hat und die Kostenfrage steht wieder ganz groß im Raum…
Ein Profi sorgt dafür, dass es zu „was wäre wenn“ gar nicht erst kommt.
Der Profi möchte nur Geld machen und dem ist es egal ob der Fall gewonnen werden kann, denn Honorar holt er sich vom Auftraggeber, egal wie es ausgeht
In der EU gibt es für Flugangelegenheiten offizielle Schlichtungsstellen an die man sich wenden kann (kostenlos). Es gib einen Instanzenzug den man einhalten muss:
- Beschwerde bei Fluglinie
- Beschwerde bei nationaler Behörde
- Schlichtungsstelle
In den meisten Fällen hat man spätestens bei der dritten Instanz genug Informationen von der Fluglinie erhalten um Abszuschätzen ob man tatsächlich klagen will oder nicht.
Es kann dadurch länger dauern als mit Anwalt, kostet dafür nichts (außer Zeit).
Der Profi wird aber (fast) immer vom Gegner bezahlt.
Und dass diese Schlichtungsbuden nix kosten, ist falsch. Sie kosten die Forderung, weil die Schlichtungsstellen bei fummeligen Fällen überfordert sind, vermurkste Einigungsvorschläge unterbreiten und sich dadurch Verbraucher abschrecken lassen. Zudem beraten sie nicht zu Ansprüchen. Das merkt der Laie nicht, weil er am Ende vielleicht 250 € auf dem Konto hat, aber nicht weiß, dass es vielleicht noch deutlich mehr sein könnte.
Das streite ich nicht ab. In manchen Fällen, wenn es um große Schadenssummen geht, kann ein Anwalt Sinn machen. Die Schlichtungstellen als inkompetent hinzustellen finde ich aber schon sehr gewagt, da sitzen genau so Juristen und die haben tagtäglich mit der Materie zu tun. Die machen nichts anderes.
Ein Anwalt kostet etwas und nur im Klagsfall und Gewinn übernimmt die Verliereraprtei die Kosten. In vielen Fällen kommt es gar nicht zur Klage. Wenn der Anwalt berät, (Mahn)briefe schreibt oder Recherchen anstellt, kostet das den Klienten.
Wenn das nicht so wäre, würden die ganzen „Legaltechs“ sich nicht an der Entschädigung bedienen, sondern auch den Fluglinien alles verrechnen.
Das ist weitgehend falsch. Die verlinkte Statistik bezieht sich auf sämtliche Mandate, nicht nur Klagefälle. Der Verlierer zahlt. Und das ist (fast) immer die Airline.
Die Jungjuristen bei den Schlichtungsstellen haben keine Praxiserfahrung in den zu beackernden Rechtsgebieten und das rächt sich dann mit skurrilen Ergebnissen.
Verlierer von was?
Wo steht, dass die Fluglinie verpflichtet ist die Kosten des Anwalts zu übernhemen, wenn es nicht mal zur Klage kommt?
Im Gesetz
Halten wir mal fest: Du scheinst interessierter Laie zu sein, Du diskutierst hier mit mehreren Erfahrenen Nutzern verschiedener Lösung zur Durchsetzung von Fluggastrechten sowie einem der erfahrensten Anwälte auf diesem Gebiet.
Darf ich da mal nach der Stelle im Gesetz fragen in der steht „ [quote=„radry, post:41, topic:11501“]
dass die Fluglinie verpflichtet ist die Kosten des Anwalts zu übernhemen, wenn es nicht mal zur Klage kommt?
[/quote]
Halten wir mal fest: letztlich ist es vermutlich auch wenig überraschend, dass jemand, der seinen Lebensunterhalt vermutlich hauptsächlich mit diesen Themen verdient, sich entsprechend äußert.
Natürlich…anderes prominentes Beispiel ist die Deutsche Umwelthilfe welche mir ihren Anwälten im Akkord Abmahnungen und Klagen raushauen. Die Rückendeckung seitens der Politik inklusive Schmiergelder ist da sicher vorhanden, gerade beim Thema Klima.
Die machen halt ihren Job, wären schön blöd am eigenen Stuhl zu sägen selbst wenn sie privat eine ganz andere Meinung zum Streitpunkt haben.