Error Rate GVA - GYE Buchungen wurden geändert

Gilt in der Schweiz nicht EU Verordnung?
In Belgien sollte sie ja gelten?
Wie schätzen Sie als Fachmann denn die Lage ein?

EU261/2004 ist zwar auch in der Schweiz anwendbar aber in diesem Fall findet die VO keine Verwendung. Das ist in meinen Augen wenn dann allgemeines Vertragsrecht aber kein EU261/2004 und dann wird’s schwer wenn kein Bezug nach Deutschland. Wie Herr Dr.Böse schon schrieb.

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Hmm … Irre ich mich da so sehr.
Tickets verkauft durch Brüssel Airlines eindeutig eine Airline die in der EU ansässig ist.

Abflughafen ist die Schweiz in der auch die EU Fluggastverordnung gültig ist.

Da der Fall nun sich wohl nicht 1:1 deutsches auf Schweizer bzw. Belgisches Recht übertragen lässt… Macht es halt kompliziert da der Deutschland Bezug fehlt… Außer er Vermittler sitzt in Deutschland… der übrigens das Geld von Brüssel Airlines hat und nicht ausgezahlt hat.

Das mit den Fall irgendeine der durchzuführenden Airlines bis jetzt was zutun hat ist für mich ausgeschlossen. United, Avianca sind ja überhaupt noch nicht mit ins Spiel gekommen als ausführende Airlines.
Daher aktuell spielt sich alles in Europa noch ab.

@Torsten dieser Fall ist kein reines EU241/2004 !

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Und damit ist alles gesagt. Hobbyjuristen können sich wieder hinlegen. Eine halbwegs vernünftig denkende RSV zahlt lieber das Ticket, als einen sündhaft teuren Rechtsstreit im Ausland zu riskieren.

Wie haben Sie mir mal so schön geschrieben: „….Kostentragungslast macht das uninteressant.“ Das würde in diesem Fall auch gut passen. :wink:

@corn Kannst du das begründen?
@DrMatthiasBoese es gibt hier, denke ich, auch andere Volljuristen, auch wenn vielleicht nicht auf dem Gebiet des Reiserechts.
Das ist keine besonderes nette Umgangsform, bitte also zurückhaltend umgehen, mit solchen Bemerkungen.
Zudem ist es doch schön, dass es „Hobbyjuristen“ gibt, insofern besteht ja auch Interesse an den Hintergründen dieses Berufsstandes.
Neben dem Vorwurf, lediglich am Streit anderer verdienen zu wollen.
Das Thema ist in der Tat spannend und interessant.
Mir erschließt sich zum Beispiel nicht, warum die Verordnung hier nicht gelten soll.
Die Parameter, europäische Airline, Abflug im Geltungsbereich, sind doch eigentlich gute Indizien für das Gegenteil?

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Wenn du sagt es macht wenig Sinn und das Prozesskostenrisiko ist nicht überschaubar.
Dann halt Geld zurück holen und die Tickets dann bestimmt nicht erneut bei Brüssel Airlines kaufen.

…und damit unqualifiziert. Das ist kein Wald- und Wiesenrechtsgebiet.

Die Verordnung schwebt nicht im luftleeren Raum, zumindest nicht vor deutschen Gerichten. Und damit muss man den Blick dann eben doch auch auf nationales Recht richten.

@kallewirsch das hat mit „nette Umgangsform“ in dem Fall hier gar nichts zu tun. Das ist Tatsache. Das wird Dir auch jeder Volljurist, wenn er Dich vor Gericht vertreten sollte, im Vorgespräch bestätigen.
Macht mal besser die Augen auf und besteht nicht immer auf Euer Recht. Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 unterschiedliche Dinge. Was nutzt Dir denn, in diesem Fall hier, wenn Du Recht haben solltest und SN Dir den Flug genehmigt, dann bleiben Dir immer noch die Kosten vor Gericht die Du hierfür zahlen müsstest.

Aber ich kann Dich beruhigen, Dein und das Denken anderer Betroffener darüber ist typisch „Deutsch“ (immer Klagen, Diskutieren und auf sein Recht bestehen)

@corn
Anscheinend fühlst du dich gerade persönlich angegriffen von meinem Post, es war aber eigentlich nur die erste Frage an dich gerichtet, die, warum die Verordnung nicht greift.
Es geht mir darum die Sachlage zu verstehen, nicht darum Recht zu haben oder auf irgendwelches zu bestehen.
Wenn die Verordnung hier nicht greift, dann gibt es dafür doch sicher Gründe, die würde ich gerne wissen.
@DrMatthiasBoese das ist sicherlich richtig, dass es ein Spezialgebiet ist, aber nur darauf hinzuweisen, dass es so ist, und alle keine Ahnung haben, hilft ja nicht weiter.
Schöner wäre es, wenn man den Leuten, die diesen Wissensstand nicht haben, diesen vermittelte.

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@corn

Peter,

was mich halt stört ist nicht das der Flug storniert wurde sondern ganz massive die Kommunikation Seitens der Airline.

Was wäre was anderes gewesen, das eine persönliche E-Mail wenigstens gekommen wäre… Oder ein Anruf der Airline… Mit einer Entscheidung… Das man sich dort vertan hat.
Als Kulanz hätte man halt ein anderes Ziel anbieten können was von Brüssel Airlines angeflogen wird auf das man kostenlos hätte umbuchen können.oder den Widerruf des Tickets hätte ne 50 Euro Fluggutschein beigelegen den man für einen weiten Brüssel Airlines Flug hätte einlösen können.

Ich denke 90 % hätten das mit der Stornierung dann auch verstanden und würden halt nicht typisch deutsch aufs Recht bestehen und hätten es sogar als Kunden orientiert angesehen.

Es kommt halt drauf an wie man einen Fehler letztendlich auch vermarktet.

Bei der anderen Error Rate ANA, Jakarta USA wundert es nicht wirklich das ANA nachdem das Geld erst nicht abgebucht hatte dann die Buchung erst nicht mehr abrufbar gewesen ist, die Tickets nun doch gültig sind…und das Geld fürs Ticket abgebucht worden ist.

Die Error Rate ist ANA bestimmt nicht günstig gekommen aber sie haben es durchgehen lassen.

Wäre der Abflugort aus Lettland gewesen wo auch die EU Fluggastverordnung gültig wäre, könnte ich auch nur abraten versuchen dagegen zu klagen… Weil ich die Geschwindigkeit als auch das System hier ein bisschen kenne…es wurde Jahre dauern…auf den Anwaltskosten bleibt man sitzen… Geschweige hier einen geeigneten Anwalt zu finden der es durchsetzen würde.

@kallewirsch
Die VO greift in meinen Augen nicht, weil SN den Vertrag nicht direkt storniert hat sondern den Vertrag, die Willenserklärung, nur anfechten. Da sich EU241/2004 aber nicht direkt auf eine „Anfechtung“ bezieht, bleibt Dir also nur der Gang über das allgemeine Vertragsrecht. Und das wird wie schon geschrieben sehr schwer werden dieses so durchzusetzen ohne eigene finanzielle Verluste zu bekommen.

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Danke! Das macht Sinn und ist schlüssig.

Brüssel Airlines hat nun bei Expedia eine Gutschrift hinterlegt, welche bis Mai 2024 eingelöst werden soll. Ich finde es einfach unverschämt. Hier der Hinweistext:

Denke daran, deine Gutschrift bei der Fluggesellschaft rechtzeitig einzulösen

Die Richtlinien für den Ablauf von Gutschriften variieren je nach Fluggesellschaft. Wir empfehlen dir, deine Reise vor dem Ablaufdatum sowohl zu buchen als auch abzuschließen.

Genauso steht’s bei mir auch mit drin.
Aber wenn ich das Rechtsgeschäft als Airline Widerrufen… Wie kann man dann nur ansatzweise auf die Idee kommen eine Gutschrift rauszugeben ?

Eigentlich hätte die Kohle schon längst zurück auf der Kreditkarte zurück gebucht sein.

Und wie kann Brüssel Airlines nur ansatzweise annehmen fas ich nach den Ärger und Stress überhaupt noch mal mit denen fliegen möchte, oder das neue Ticket nun zum 5 fachen Preis bei denen kaufen werde.

Aber Lufthansa Group alles passiert ja auf ausdrücklichen Kundenwunsch…

@Torsten @torkwal
Wer hat den Eure KK bei Buchung über Expedia belastet ?
Ich habe auch über Expedia gebucht. Bei mir hat SN selbst von meiner KK abgebucht und von denen habe ich heute auch das Geld auf meiner KK wieder gutgeschrieben bekommen.

@corn
Hallo Peter,
Es was Brüssel Airways…
Naja heute morgen ist dann das Geld zurück gekommen auf die Kreditkarte, ehrlich gesagt die haben die Einschläge nicht mehr gehört.


Aber die Gutschriften sind weiterhin da…

Bei mir hatte OY SRG Finland (Mytrip) selbst per PayPal belastet. Deren Backoffice prüft derzeitig noch, ob sie das Ticket wiederherstellen oder erstatten.