Grundsatzdiskussion rund um Fluggastrechte: Pro, Contra & andere Meinungen

@Emmanuel ich hab es vielleicht bisher überlesen, aber wie stellst Du Dir die richtig zusammengesetzten Fluggastrechte vor? Gegenwärtig sind sie ja Deiner Meinung nach kontraproduktiv und fehlentwickelt. Wie also ändern, dass sie Deinen Vorstellungen entsprechen?

Danke für die Frage Axel,
ich bin der Meinung,

  • dass jegliche Pauschale Ausgleichszahlung abzuschaffen ist, komplett.
  • Fluggast hat Anspruch auf kompletter Entschädigung gemäß entstandenem und nachweisbarem Schaden (oder Mehrkosten)
  • Airlines sind verpflichtet bei Verspätung und Annullierung ein „Entschädigungsprogramm“ anzubieten, aber sind frei dieses zu gestalten und auch in die verschiedene Tarife einzubetten
  • jede detaillierte Regelung, die das operative Handeln der Airlines engreifen, gehört weg. Allein der Schaden am Kunden/Fluggast zählt am Ende.

Prämisse sollte: echter entstandener Schaden komplett zu kompensieren. Rechtskosten für Anwälte, Klageagenturen und der dazu gehörige administrative Aufwand auf das niedrigste bzw. auf null zu senken.

viele Grüße
E

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Aus eigener mehrfacher Canceled Flights hatte ich dort sehr gute Erfahrungen (alle Skyteam) In einem hart umgekämpften Markt ohne Planwirtschaft ist Customer Support dort ein wichtiges Thema, auf vielen Strecken gibt es reichlich Konkurrenz.
Wobei das sicher bei LCC anders aussieht, aber da wird auch kaum einer ein Fass aufmachen für ein $40 Flug von LAX-LAS, 2 Stunden später geht schon der nächste :slight_smile:

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Also

  • entgangene Urlaubsfreude, weil beim Urlaub die ersten Tage fehlen → Pech für den Trottel, soll er doch einfach daheim bleiben

Aber

  • in Anschluss an den Billo-Positionierungsflug ein knapp folgender First Class Flug, der verpasst wird → Jackpot (der aber persönlich nix bringt, weil Flug ist ja weg, also im Cargo-Abteil weiter, weil sonst gibt es kurzfristig nix mehr)

Bei einfach jeder Regelung gibt es immer Gewinner und Verlierer…
Hier wären die Passagiere aber hauptsächlich Verlierer… Nicht mal die Fahrgastrechte der Bahn sind für den Kunden so nachteilig (sondern haben zumindest eine prozentuelle Entschädigung)…

Das kann ich nur bestätigen.
Auch wenn Anekdoten keinen Beweis sind so bin ich mit einem Arbeitskollegen von Las Vegas nach München geflogen. Wir folgen beide über ORD. Er hat bei LH gebucht, ich über United.
in ORD gab es Blizzard.
United hat mich proaktiv auf Houston umbgebucht, da der Layover dort über nacht war (6 Stunden), haben sie mich gleich in Mariott Hotel eingebucht. Ich bin 8 Stunden später aber zufrieden in München angekommen.
Kollege ist 2 Tage später angekommen, hatte Nix Entschädigung, da Wetter. #

Gruß,
E.

Ha ha. Alleine deine verwendete Sprache sagt viel aus. aber ich versuche sachlich zu antworten und mich nicht lustig über dich zu machen

Das ist ein klarer Schaden, z.B. wenn du ein bis zwei Tage später zum Urlaubsort ankommst, so kannst du das nachweisen und entschädigen lassen.

sorry aber den Fall hier habe ich nicht verstanden. Versuche es bitte nochmal mit sachlicher und nicht wertender Formulierung, dann kann ich dir eventuell folgen.

Das glaube ich nicht. Das musst du fundierter untermauern, warum die Passagiere die Verlierer sind. Was die meistens vergessen, ist welche Dynamik und welche Reaktion entfaltet eine Regulierung. Dein Blick ist sehr statisch und lediglich auf die pauschale Entschädigung aus. Die aktuelle EU261 ist auch kein Gewinn für die Passagiere. Schaue dir mal, wie viele Leute hier täglich einschneien und sich beklagen.

Das waren zwei Fälle, wann es für die Airlines bei dir einerseits billiger, andererseits teurer werden würde gegenüber EU261.

Ein materieller Schaden bei später Ankunft im Urlaub entsteht ja zumeist gar nicht, z.B. wenn man bei Verwandten nächtigt; sonst i.d.R. auch erst wenn man denn überhaupt eine Hotelnacht bezahlt, ohne diese ganz/teilweise nutzen zu können. In jedem Fall ist entgangene Urlaubsfreude ja immer immateriell. Extrembeispiel: man kommt für einen 4 Tage Elternbesuch erst an Tag 3 an. Da klingt es doch kaum fair, dass man hierbei leer ausginge - mehr noch, ja den Flug als solches komplett bezahlt.

Und der andere Fall wäre, wenn es halt deutlich teurer wird für die Airline. Vielleicht noch extremer: entgangener Millionenauftrag, weil Geschäftstermin verpasst. Risiko quasi unkalkuierbar für die Airline, und ein nach oben offener Streitwert für Klagewütige :wink:

Ich stehe fest dahinter: es muss Geld fließen, wenn der Zeitplan des Kunden vermasselt wird. Weg von der Pauschale fände ich nur akzeptabel, wenn Entschädigungen dafür prozentuell in Abhängigkeit des Ticketpreises hergezogen werden würden (ähnlich wie bei der Bahn), dies würde auch die Reiseklassen besser abbilden.

Im Übrigen: Wetter bzw. höhere Gewalt im Allgeinen finde ich durchaus fair, wenn das ausgenommen ist. Denn dafür kann die Airline ja wirklich nichts (zumindest wenn sie es nicht einfach nur als plumpe Ausrede vorschiebt).

Ja. Absolut, was sonst? Streicheleinheiten?. Wir sind beieinander, aber eben nicht pauschal und muss dem Schaden angemessen und nachweisbar sein.

Ich glaube, ich werde hier missverstanden. Ich will nicht die Entschädigung von den Airlines abhalten. Ich will, dass diese Sinn macht und nicht pauschal ist.

Aber bei einer Pauschalentschädigung ist es besser oder was? Wenn ich dir die 300€ auf der Hand drücke, dann ist der immaterielle Schaden wie von Zauberhand weggepustet oder was? Genau diese scheinheilige Argumentation teile ich nicht mit.

so be it. nachweisbarer entstandener Schaden. Dieser wird gezielt eingeklagt. so muss es sein.

Tja, so hat halt jeder seine Erfahrungen gemacht.
Ich bin von AA (was ja nicht gerade ein LCC ist) mit einem interkontinentalen C-Ticket komplett alleine gelassen und abgewimmelt worden Und ich hatte meinen support während der Unregelmäßigkeit in der Flagship Lounge. Sie wollten weder das Hotel bezahlen („Wetter“!) noch auf Fremdmetall umbuchen („wir haben kein Abkommen mit AF“).
Und ich war da nicht der Einzige. Auf dem AF Flug am nächsten Morgen waren mindestens 20 AA Paxe aus der gestrichenen AA Maschine vom Vortag und JEDER hatte das Ersatzticket (und Hotel, wer eins brauchte) selber bezahlt.
Von einem „hart umkämpften Markt“, der zu gutem „Customer Support“ führt, habe ich nichts gemerkt.

In einer ähnlichen Situation bin ich auch nur deshalb noch aus MIA rausgekommen, weil mein Platz 13 (!) auf der Warteliste auf einem anderen AA Flug dann doch noch bestätigt wurde. Fremdmetall wurde auch hier in keinster Weise auch nur in Erwägung gezogen.

Ohne den Ansatz mit EU261 wäre ich auf den gesamten Kosten der ersten Unregelmäßigkeit komplett sitzen geblieben (Ersatzticket+Hotel).
Siehe auch mein Beitrag

Beste Grüße allerseits

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du bist ein Anwalt der Airlines, klaro wirst von denen bezahlt

Sei bitte nicht so albern und wird mal Erwachsen.

Mir wurde von DL in C sogar Fremdmetall angeboten + Voucher in Höhe des Rückfluges. Am Ende gab es dann bei KLM noch 2 Plätze.
Durch 2 technische Defekte war ich schon fast 3 Tage später dran

Mir hatten alle Amerikaner welche mit fest sassen bestätigt das DL zumeist sehr im Sinne des Kunden handelt. Gleiche Erfahrungen hatte ich mit DL schon 2 Jahre davor in Y.

PS: Die Einforderung des Voucher habe ich gelassen, wenngleich ich sie wohl bekommen hätte, aber war nach fast 72 Std später als ursprünglich froh daheim zu sein, Und das Hotel auf Kauai + Nebenkosten war nicht ohne für DL. Dazu habe ich das letzte Leg nach OSL zurückbekommen (was ich ohnehin nie angetreten hätte :slight_smile: )

Kann natürlich auch da anders laufen…(siehe bei dir) Womöglich gibt’s dazu wohl auch (große) Unterschiede bei den 3 großen Alianzen.

ich kann es mir auch nur so erklären, dass von denen, die hier gegen EU261 wettern, noch nie jemand in einer Situation war, die ich in meinem „Gestrandet“ Beitrag geschildert habe. Mit Airlines, die sich stur stellen, keine Beistandsleistungen geben wollen und mit entstandenen Zusatzkosten nichts zu tun haben wollen.
Auch bei LH ist das letztlich nicht anders: Wenn Du Glück hattest und am Anfang der Schlange oder in der Lounge warst und Deine Umbuchung+Hotel- und Taxivoucher in der Hand hast, ist ja soweit alles ok. Aber versuch’ mal, von denen Geld zurück zu bekommen, wenn Du Hotel und/oder Ersatzbeförderung selber vorgestreckt hast.

Ich halte es für eine äußerste gewagte, ja sogar unsinnige These, dass die Sturheit und abwimmelnde Haltung der Airlines erst durch die europäische Verordnung herbeigeführt wurde. Das war vorher schon so, deshalb ist die Verordnung ja auf den Weg gebracht worden. Hier wurde ja nicht reguliert, weil man gerade mal Lust dazu hatte, sondern weil es Regulierungsbedarf gab.

Mag sein, dass die Verordnung nicht optimal ist und Schwachstellen hat, aber das ist bei jeder anderen Gesetzgebung auch so.

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Da du nur mich meinen kannst :wink: so kann ich dir versichern, dass ich aufgrund intensiver Reisetätigkeiten oft von Verspätungen, Stornierungen und Auseinandersetzungen mit Airlines betroffen bin. Daher ist deine Erklärung ist richtig

Du scheint mit Absicht, mich nicht verstehen zu wollen. Ich zitiere mich nochmal aus einer frühere an dich gerichtete Antwort:

in deinem „gestrandet Fall“ so hast du meine absolute Unterstützung. Keine Frage, wenn das sich so zugetragen hat, so ist das von der Airline absolut daneben und asozial

Fair enough. Es steht Meinung gegen Meinung. Ich kläre gern meine These auf. Bei der EU261 dient die pauschale Entschädigung dazu, dass Reisende einen tatsächlichen Schaden nicht nachweisen müssen. Es führt dazu, dass bei jeder Verspätung eine Flut an Forderungen auf die Airlines zukommen und viele (haben wir im Forum zahlreiche Beispiele) wollen ein Paar Euros abgreifen. Ja es ist das Geschäft von zahlreichen Portalen geworden. Das führt dazu, dass die Airlines entsprechend aufrüsten und dies auch pauschal abwehren wollen. Dementsprechend kommen jene, wie Du, die tatsächlich einen Schaden erlebt haben unter die Räder und werden genauso abgewimmelt wie die andere Pauschalkläger auch.

Grüße
E.

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Also, wenn ich Dich gemeint hätte, dann hätte ich Dich selbstverständlich auch persönlich angesprochen. Ich meinte das tatsächlich wesentlich allgemeiner und mit „hier“ war auch nicht nur dieser Beitrag gemeint, sondern das Forum insgesamt. Dieses Thema kommt ja bei jeder zweiten Verspätungsfrage auf.

Ansonsten habe ich weder die Absicht „Dich nicht verstehen zu wollen“, noch hindern mich verminderte intellektuelle Fähigkeiten daran (soweit ich das selbst beurteilen kann). Im Großen und Ganzen verstehe ich eigentlich ganz gut und stimme auch mit dem Rest Deiner Antwort überein.

In unserem Fall ist es glaub’ ich so, dass wir in einem persönlichen Gespräch feststellen würden, dass unsere Meinungen recht nah beieinander liegen.
Im schriftlichen Diskurs ziehen wir aber anscheinend einzelne Aussagen des anderen hervor und versuchen diese auseinander zu pflücken (so soll ich bspw. gesagt haben, die USA seien ein rechtsfreier Raum ?!?). Deshalb wollte ich eigentlich schon heute Mittag nichts mehr hierzu sagen.

Hab’ mich dann halt nochmal hinreißen lassen.
Sorry.

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Alles Gut. Ich habe in keinster Weise deine Antworten persönlich genommen oder negativ interpretiert. Ich habe null Problem damit, dass man kontrovers und überspitzt diskutiert. Das ist wie eine sportliche Rauferei. Deshalb hat @Peer uns hierher verbannt, um anderen nicht auf’n Sack zu gehen. :grin:

sehe ich immer noch nicht, weshalb Verbraucherrechte eingeschränkt werden sollten, nur weil es emotional wird?

Woher nehemn die Airlines sich das Recht, im voraus bezahlen zu lassen? Wieso muss ich alle Coupons nutzen? Wieso kann ich keine volle Erstattung verlangen?

Weil das Ticket soooo günstig war? Das ist doch Legende!
Weil man von den Airlines diktierte Regeln einfach alternativlos akzeptieren muss?
Weil es schon immer so war, dass man Tickets für Flugtickets bei der Buchung bezahlen musste?

Es ist die Willkür der Airlines die EU261 hervorgebracht hat, das hat nichts mit Emotionen zu tun!

Ich bin grundsätzlich auch für eine Regelung, aber mir geht EU 261 in Teilen zu weit und in Teilen ist es nicht klar genug.
Viel wichtiger aber ist, dass man vom Gut-Böse denken weg muss, hin zu einer Sachebene.
Schon der Begriff Fluggastrecht ist fragwürdig.
Recht ist keine Einbahnstraße.
Was soll also so eine Verordnung eigentlich schaffen und was eben nicht.
Doch in erster Linie Rechtssicherheit für alle Seiten und nicht für die einen Rechte und die anderen Pflichten.
Rein praktisch sollte sie dafür sorgen, dass alle Fluggäste zuverlässig befördert werden können und wenn das nicht der Fall ist, sollte sie Lösungen bieten.
Es wird immer von Entschädigung gesprochen, das impliziert ja schon eine Schuldzuweisung.

Meine Erfahrung ist tatsächlich überwiegend so, dass sich die Airlines darum bemühen bei Flugunregelmässigkeiten erstmal dafür sorgen, dass ich so schnell wie möglich zum Zielort komme und in vielen Fällen ist es nichtmal wirklich problematisch.
Selbst wenn ich 4 Stunden zu spät bin, habe ich in der Regel keinen monetären Schaden genommen (klar das muss nicht für andere gelten) und muss auch für nichts entschädigt werden. Aber da es mir dank EU261 zusteht, nehme ich das mit, ohne EU261 wäre ich auf die Idee einer Entschädigung vermutlich nichtmal gekommen, da war ja auch kein Schaden…
Mir wäre doch mehr geholfen, wenn ich in eine wirklich problematische Situation gerate, wegen einer Verspätung/Annulierung, dass da jemand ist, der mein Problem löst und mir hilft.
Das passiert aber vielleicht dann nicht, weil die Fluggesellschaften damit beschäftigt ist meine Forderung abzuwehren, weil ich für einen 150€ Flug gerne 400€ Entschädigung hätte, nachdem man mir schon das Hotel und einen Ersatzflug mit einer anderen Airline bezahlt hat.
Es wird von den Airlines immer Kulanz erwartet aber als Passagier kennt man nur seine Rechte?
Das kann doch nicht funktionieren.
Die Regelung ermöglicht zudem Einzelnen einen Mehrwert auf Kosten der Mehrheit, das kann nicht zielführend sein.

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Das behauptet hier keiner. Niemand will Fluggastrechte per se abschaffen.

Das finde ich nicht tragisch. Das gibt in vielen anderen Bereichen auch. Solange die Möglichkeit gibt eine vollständige Rückerstattung zu haben, daher bin ich hier vollständig bei dir. Eine Rückerstattung muss bei bestimmten Bedingungen, wie nicht Beförderung, ohne wenn und aber möglich sein. Wenn das ein Problem sein sollte so hat die EU261 scheinbar nicht dazu beigetragen, das Problem zu lösen.

Wenn Du die AGB zustimmst, dann stimmst du diese zu. Niemand zwingt dich dazu. AGB verletzen i.d.R. kein bestehendes Gesetz.

Eine Aussage, der ich nicht zustimme, da absolut irrelevant.

Bei Gesetzen ist weniger mehr. Man kann auch Märkte kaputt regulieren. Schaue dir den Wohnungsmarkt an.

Grüße
E.