Bei dem von Ihnen zitierten Urteil ging es aber nicht um die Sache, sondern um die Zuständigkeiten. In der Sache hat das BGH überhaupt nicht entschieden. Insofern teile ich Ihren Ansatz bzgl. Seriösität. Bevor ich aber wieder wegen angeblicher Streitlust gesprerrt werde, halte ich ab jetzt lieber den Mund.
Stimmt. Bis zum BGH und danach gab’s Geld.
Und nochmal: Den Superlativ „seriös“ kann ich vielleicht nicht erfüllen, darum geht es aber wohl fast keinem Rechtssuchenden.
Ich habe Oman Air erstmal widersprochen und eine Frist gesetzt bis wann die Tickets wiederhergestellt werden müssen.
Generell sehe ich den Fall auch eher gemischt. Die fünf Tage würde ich generell als „unverzüglich“ im Sinne des § 121 BGB sehen. Spannend ist, ob es sich um einen Erklärungs- oder einen Kalkulationsirrtum handelt. Ohne Einsicht bei Oman Air kann ich das nicht wirklich beurteilen. Ich sehe also auch ein Risiko hier bei Anfechtung über einen Anwalt.
Gibts hier was neues? Wir haben gebucht, keine Mail bekommen aber der Flug kann auch nicht mehr unter Buchungen gefunden werden.
Ich finde die Werbeveranstaltung für einen Anwalt hier schon grenzwertig. Es war gut erkennbar, dass es sich um eine Error Fare handelte (Ticketpreis 0€ ohne Gepäck, gleicher Preis für alle Saisons und Buchungsklassen), nur hat das Travel-Dealz-Forum leider den Diskussionsstand in anderen Reiseforen ignoriert (dass das Risiko einer Stornierung hoch sei). Auch hätte es manchen Lesern des Blogs vermutlich einiges an Enttäuschung erspart, hätte Travel-Dealz im Artikel eine Anmerkung hinzugefügt, dass es sich um eine Error Fare handeln könnte und man bei Folgebuchungen zwei Wochen abwarten sollte, wie es früher bei wahrscheinlichen Error Fares eigentlich Standard war auf diesem Blog. Der Autor des Dealz hatte ganz weit unten in den Kommentaren angemerkt, dass man sich nicht sicher sein könne, ob es eine Error Fare sei, aber vermutlich wird nicht jeder heruntergescrollt haben an den Anfang der Kommentare. Mein Eindruck war an dem ersten Abend des Deals, dass sich hier eine Filterblase des Wunschdenkens gebildet hatte.
Man kann mal herumspielen und spekulieren, ob eine Error Fare durchgeht oder sich jetzt auch über den Gutschein von Oman Air freuen, den man ohne viel Aufwand erhalten hat. Aber sich nun von Oman Air betrogen zu fühlen und aus Gier, den Fehler eines Unternehmens zum maximalen eigenen Vorteil ausnutzen zu wollen, von Anwälten anwerben lassen, finde ich doch etwas würdelos. Oman Air hat einen Fehler gemacht, den aber zeitnah korrigiert und sich mit den Gutscheinen fair verhalten. Ich möchte jedenfalls in keiner Welt leben, in der jeder Fehler unbarmherzig ausgenutzt wird. Schließlich hofft man bei eigenen Fehlern bei der Buchung von Flügen ebenfalls auf Kulanz der Unternehmen.
Du, ich bin mit KLM ab Antwerpen Railway über AMS non Stop geflogen für 335 Euro. So „errorfare-ig“ fand ich den Preis nun nicht.
Das ist völliger Bullshit was Du da gerade geschrieben hast.
- wurde die Meldung auf Travel Dealz nicht als „Error Fare“ sondern als Eilmeldung bekannt gegeben.
Das es sich hierbei um eine angebliche „Error Fare“ gehandelt hat kam erst im Nachhinein raus, als WY diesen als solches bezeichnete. - eine „Fare“ von €0 ist noch lange kein Indiz für einen Fehler!
- wird hier im Forum keine Werbung für Anwälte gemacht. Es werden regelrecht Hinweise auf Rechtsvertreter gegeben die wirkliche Profis in Bezug auf die Fluggastrechte sind und sich in diesem Gebiet besser auskennen als irgend eine andere Kanzlei. Es gibt zu genüge Mandanten, die nur gute Erfahrungen mit diesem Anwalt gesammelt haben. Warum sollte man diesen dann hier nicht weiterempfehlen dürfen? Eine Empfehlung ist noch lang keine Werbung!
Hallo Ecoduck,
auf vieles in Ihrem Beitrag möchte ich nicht eingehen, weil es jeglicher Grundlage entbehrt. Travel Dealz hat seit sehr vielen Jahren sehr hohe Werte. Da finde ich das Draufhauen einfach nur plump.
Auf eine Thematik möchte ich aber eingehen:
Fehler machen gehört bei uns Menschen dazu. Vergeben auch. Bin ich 100% bei Ihnen.
Ich bin so aufgezogen worden, dass das Leben keine Einbahnstraße ist. Also sollte das in beide Richtungen gelten.
Ich freue mich wenn Sie folgendes machen:
- Buchen Sie ein Ticket Ihrer Wahl bei Oman Air heute am 15.06. Natürlich das günstigste, denn das ziehen Sie in Ihrer Argumentationsführung auch heran.
- Dann schreiben Sie am 18.06. eine Email an Oman Air, dass Sie einen Fehler gemacht haben. Sie haben Ihren Opa 2x in der Buchung angegeben und außerdem wollten Sie einen Tag früher fliegen. War ja ganz klar ersichtlich für Oman Air, dass Sie das wollten. Und der Fehler ist Ihnen ja auch super früh aufgefallen.
- Weil Sie keine Antwort auf die Email bekommen werden, weil das heutzutage der Standard beim Kundenservice ist, rufen Sie am 19.06. an
- Wenn Sie durchkommen und sich verständigen können, schildern Sie den Sachverhalt. Man möge doch bitte alles stornieren, weil Sie nochmal in Ruhe alles richtig eingeben wollen.
Weil Sie sich Ihrer moralischen Überlegenheit so sicher sind, werden Sie danach das Geld wieder auf dem Konto/der Karte haben.
Und wir auf Travel Dealz bzw. hier im Forum dürfen uns dann ganz artig bei Ihnen bedanken, dass Sie uns vorgeführt haben, wie perfekt und ehrlich die Welt doch sei.
Naja die Hoffnung hat mir bislang bei eigenen Fehlern noch nie geholfen. Es wird immer auf AGB verwiesen und wenig Kulanz gezeigt. Ich habe hier keine Betroffenheit - finde den Beitrag jedoch recht unpassend.
Ich würde auch ein paar grundsätzliche Worte zum Sachverhalt schreiben wollen. Dies ist keine Rechtsberatung!
Was fällt auf? Die rechtliche Asymmetrie zwischen Airlines und Verbrauchern.
Airlines können Tage oder sogar Wochen nach einer Buchung vom Vertrag zurücktreten, mit Verweis auf einen „Irrtum“ gemäß § 119 BGB. Das ist juristisch erlaubt, wenn der Fehler unmittelbar erkannt und die Anfechtung „unverzüglich“ erfolgt (§ 121 BGB) – doch was „unverzüglich“ heißt, wird bei Airlines großzügig interpretiert. Für Verbraucher dagegen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht – nicht einmal 5 Minuten nach der Buchung.
Grund ist Artikel 16 lit. l der EU-Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU), der Flugbuchungen vom Widerrufsrecht ausnimmt. Zwar schützt § 307 BGB Verbraucher vor unangemessenen Vertragsbedingungen (z. B. benachteiligende AGB-Klauseln), aber dieser Schutz greift oft zu spät – oder wird gar nicht genutzt.
Ich denke beide Seiten sollten grundsätzlich stornieren können – insbesondere im Fall eines Irrtums. Dass Airlines dabei etwas mehr Spielraum haben, mag nachvollziehbar sein, da sie komplexe Buchungssysteme mit großen Kontingenten verwalten. Genau deshalb wäre ein klar geregelter Rechtsrahmen nötig, der verbindlich festlegt, wann und wie beide Seiten vom Vertrag zurücktreten dürfen – ohne rechtliche Nachteile oder Unsicherheit.
Ein Blick in die USA zeigt, dass es auch fairer geht: Dort gilt eine Regel, wonach Airlines bei Buchungen mit mindestens 7 Tagen Vorlauf entweder eine 24-Stunden-Stornierungsmöglichkeit oder eine kostenfreie 24-Stunden-Reservierung anbieten müssen (US-DOT-Regelung). Das schützt Kunden vor Fehlbuchungen – ohne das System zu überlasten.
Eine denkbare Lösung für Europa wäre: 24 Stunden Widerrufsrecht für Verbraucher, etwa 7 Tage für Airlines. Wichtig dabei: Die Anwendung des Irrtumsrechts könnte dann deutlich eingeschränkt oder klarer geregelt werden – Airlines sollten sich weiterhin auf Irrtumsanfechtung berufen dürfen, aber nur bei offensichtlichen, unmittelbar erkennbaren Fehlern. Ziel sollte sein, dass Irrtumsanfechtungen nicht länger als pauschales oder opportunistisches Mittel zur Vertragsauflösung missbraucht werden.
Natürlich muss auch berücksichtigt werden, dass Airlines spontane Massenstornierungen durch Verbraucher fürchten – z. B. wenn jemand aus reiner Opportunität oder nach Auffinden eines besseren Angebots „rückgängig“ machen will. Aber genau deshalb braucht es einheitliche, transparente und faire Fristen für beide Seiten.
Selbstverständlich ist das Recht zur Anfechtung keine Einbahnstraße. Auch der Buchende hat das Recht, sich im Falle eines Irrtums hierauf zu stützen und die Anfechtung zu erklären. Setze ich regelmäßig durch, zum Beispiel bei falschen Eingaben zum Flugdatum.
Ich finde ja gerade nicht, dass es gut erkennbar ist als Errorfare. Der reine Flugpreis spielt heutzutage eher eine untergeordnete Rolle. Ich bin auch Flüge abgeflogen wie 35€ von Los Angeles nach London oder 0,50€ für einen Flug von Hamburg nach Brüssel, bei denen es sich um keine Errorfare handelte. Nach Nordamerika ist ein Preis um 300€ oft Standard bei gleicher Flugdauer und auch nach Bangkok ist man oft in diesem Bereich. Ich bin bei Buchung eher von einer normalen Buchung im Rahmen eines „Sales“ ausgegangen.
Oft handelt es sich bei Stornierungen ja um reine Kalkulationsirrtümer. Da wird dann ein Sale aufgesetzt, aber die Nachfrage unterschätzt oder der ganze Flug rechnet sich einfach nicht mehr.
Das ist doch Prozesshanselei wegen 200 EUR zu klagen, am Ende verliert man den Prozess, weil Oman Air nachfolziehbar darlegen kann, was das schief gelaufen ist. Dann bleibt man auf 2×Rae Gebühren znd 1xGk sitzen. Wahrscheinluch drei bis viermal so hohe Kosten, als der ursprüngliche Streitwert. Das würde uch mir überlegen.
Eher wegen Beförderungsanspruch + 600€ Entschädigung!
Die Chancen stehen hier sehr gut, nur muss halt nicht jeder seine Taktik öffentlich verraten. Ich habe in der kostenlosen Erstberatung vom @DrMatthiasBoese sehr gute (eher unbekannte) Handlungs-Möglichkeiten aufgezeigt bekommen mit der ich persönlich davon ausgehen würde, dass die Gewinn-Chance > 95% ist.
Zudem klage ich auch wegen 5€, wenn mir der Gegner unsympathisch ist und ich im Recht bin. So zum Beispiel aktuell gegen Ryanair wegen nicht gewährtem Essens-Guthaben.
Du schreibst Unsinn. Es gibt keine Entschädigung. Du musst ein neues Ticket buchen und kannst versuchen evtl. Mehrkosten einzuklagen. Mehr gibts keinesfalls. Wenn Du dann das Prozesskostenrisiko dagegen rechnest, wünsche ich viel Spaß.
Was genau verstehst du am Artikel 4 der Fluggastrechte VO nicht? 600€ winken bei Nichtbeförderung.
Zudem hat man ein Anrecht auf Beförderung zum Wunschzeitpunkt (frühestmöglich mit jeglicher Airline, später nur mit Oman Air)
Kannst du das bitte mal mit entsprechenden Urteilen belegen?
Nicht nur, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedenen Paar Schuhe sind, der Begriff „Gewinn-Chance“ ist allein schon fragwürdig.
Ich finde es sehr schwierig solche Bewertungen vorzunehmen, ohne entsprechende Belege auch nur annähernd vorzubringen.
Ich weiß schon selbst sehr sicher, was meine eigene Einschätzung ist. Von daher sehe ich keine Notwendigkeit mit Urteilen beweisen zu müssen, welche Meinung ich in meinem Kopf vertrete oder auch nicht.
Zum den allgemeinen Kosten und Chancen meine ich sehr gut aufgeklärt zu sein. In allen meinen bisherigen Verfahren (sind circa 20+ in den letzen 12 Monaten) hat diese Einschätzung meines Anwaltes gestimmt.
95% halte ich auch für sehr optimistisch.Es gibt immer wieder Amtsricher, die sich nicht die hinreichende Mühe geben, um Recht richtig anzuwenden. Aber aussichtslos ist das keinesfalls.
Wer nicht vertieft mit den Möglichkeiten vertraut ist, der gibt aber eine eher pessimistische Einschätzung ab. Das kann ich schon nachvollziehen.
Danke Herr Dr. Böse für diese Einschätzung, das teile ich zu 100%. Am Ende des Tages sprechen eben auch Menschen „Recht“ und da gibt es im besten Falle Prognosen- denn auch Richter machen Fehler, die systemisch dann auch nur schwer behebbar sind.
Das ist leider nicht nur im Reiserecht so. Gerade eine seriöse Bewertung der Aussichten auf Erfolg oder nicht-Erfolg in einem Prozess unterscheidet den guten Anwalt vom Schlechten.
Als Anwalt kann man so eine Aussage eben auch nur aus den Erfahrungen anderer, gleichgelagerter Verfahren bewerten, weswegen gerade Erfahrung und Spezialisierung bei Anwälten sehr wichtig ist.
Was nutzt es dem Mandanten, wenn ich dem sage, ich hole mehr raus als du erwartest und am Ende ist das Ergebnis eine dicke Rechnung statt einer Gutschrift, das hilft dann nur dem Geldbeutel des Anwalts und bindet die ohnehin schon geringen Ressourcen in unserem Rechtssystem. Auch Anwälte sind eben am Ende dann doch auch Dienstleister.
Deswegen @HejBjarne finde ich die unbelegte Aussage gefährlich, weil sie suggeriert, dass 95% der stornierten Error-Fare bei Klage vor Gericht zu einer üppigen Entschädigung führen.
Das schürt dann schon Hoffnungen, die vielleicht nicht erfüllbar sind.
Deine Meinung steht dir natürlich absolut zu und auch deine persönlichen Erfahrungen stelle ich gar nicht in Abrede.
Nur, der „Normalo“ hat eben keine 20+ Verfahren pro Jahr sondern vielleicht eines oder vielleicht auch zwei in seinem Leben. Vermutlich haben die meisten Menschen überhaupt keine Verfahren in ihrem Leben.
Zumal ich mich jetzt so weit aus dem Fenster lehne, zu behaupten, dass deine 20 Verfahren sich alle dann doch irgendwo unterschieden haben und nicht alles „Error-Fare“ Verfahren waren.
Daher fragte ich nach entsprechenden Urteilen, damit man die mit dem eigenen Fall abgleichen kann- denn nur so, kann man seriös die Erfolgsaussichten bewerten.
Worin ich dir absolut zustimme- solltest du das so gemeint haben- ist, dass ein guter Anwalt dem Mandanten ohnehin nur zur Führung der gerichtlichen Prozesse rät, bei denen die Erfolgsaussichten gut sind.
So kann man dann sicher auch auf eine gute Erfolgsquote kommen. Du scheinst hier einen guten Counterpart gefunden zu haben und das ist erfreulich. Nur darf man das nicht Verallgemeinern.
Denn das ist ja nur denklogisch- wenn ich von 100 Fällen nur die 20 vor Gericht bringe, die gute Erfolgsaussichten haben, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer guten Erfolgsquote auch höher.
Tatsächlich wäre die Quote aber in meinem Beispiel nur bei 19%, weil die „faulen Fälle“ schon vorher aussortiert wurden.
Wichtig ist daher bei der Bewertung von Erfolgsaussichten das oben Gesagte: Wie ist der Fall im Detail gelagert und wie ist die individuelle Erfolgsaussicht des Falles auf Basis der aktuellen und gängigen Rechtssprechung.