Komisch. Eingebucht ist es ja offenbar direkt unter der Flugnummer der operating Airline, aber dann schreiben sie, es wäre ein Codeshare mit derselben. Das ist so auf jeden Fall schon mal sinnlos… Gibt’s ein E-Ticket, bzw. Passenger Receipt?
Ich gehe auch davon aus, dass es keine offizielle Anweisung gibt, so zu verfahren. Aber es gibt mit Sicherheit die Anweisung, Umbuchungen möglichst günstig im Sinne der LH Gruppe zu machen: Zuerst im Verbund bleiben und dem Kunden versuchen, günstigere Alternativen schmackhaft zu machen. Man merkte bei den Telefonaten genau, wie die Mitarbeiter mit aller Macht versucht haben, dich von Flügen mit Fremdairlines abzuhalten und immer zuerst nach Alternativen in der LH Gruppe gesucht haben. Das ist natürlich legitim und aus Unternehmenssicht nachvollziehbar. In Kombination mit den unverschämten Verhalten, sich in erster Linie ganz aus der Verantwortung zu stehlen, kann mich sich jedoch auch vorstellen, dass einzelne Mitarbeiter auch versuchen, wenn eine Fremdbuchung unvermeidbar ist, dann wenigstens den Schaden für die Airline zu minimieren. Ich bin 100 % ig sicher, dass bei den Mitarbeitern zur Leistungsbeurteilung geschaut wird, wie gut sie den Job im Sinne der Airline erledigt haben. Alle große Firmen machen dies in der einen oder anderen Form. Und dass eine Buchung in C für drei Personen bei Etihad mit Sicherheit das Konto der Mitarbeiterin ordentlich ins Miese treibt. Welcher Mitarbeiter möchte das schon? Wenn ein Mitarbeiter da ständig großzügig ist, wird dies mit Sicherheit bald ein Gespräch mit dem Vorgesetzen zur Folge haben…
Ein E Ticket oder ein Passenger Receipt habe ich nicht, nur eine Booking Confirmation, die auch die Ticket Nummern beinhaltet. Welche Infos wären da ggf. interessant draus?
Na, dann haben wir das Rätsel Lösung: die RBD „U“ ist bei LH die drittniederste Buchungsklasse. Offensichtlich ist das Mapping nicht korrekt, und das App linterpretiert, wie meine Vermutung war, U als Economy.
Daher im App die Anzeige gemischte Buchungklassen.
Die Mitarbeiterin im Call Center hat das ebenso interpretiert, weil sie natürlich die Lufthansa bzw STAR Buchungklassen im Kopf hatte.
Nur noch die Frage zu lösen, und das wird schwierig, ob alle entsprechenden Buchungklassen in Business Class bei der EY zum Zeitpunkt der Abfrage geschlossen waren, oder die Umbuchung aufgrund der Klassenfehlinterpretaion im Call Center passiert ist. Das ist natürlich ganz tricky.
Ich kann nur für mich reden, ich würde hier versuchen mit der SWISS eine gute Kulanzlösung zu finden
Das ist richtig. Allerdings war bei sämtlichen Telefonaten zuvor mit Swiss / M&M nie die Rede davon, dass ich gar keine Berechtigung zur Umbuchung in C hätte mangels vorhandener durchgehender Altbuchung in C. Auch die Dame von M&M Swiss, die letztendlich die Umbuchung vorgenommen hat, hat auf die mehrfache Nachfrage, dass wir doch einen (durchgehenden) Business Flug gebucht hatten, dies nie in Abrede gestellt.
Vielen Dank für Deine Detektivarbeit.
Ich werde jetzt in jedem Fall nach Rückkehr aus dem Oman die Swiss kontaktieren. Sollte sich hier keine zufriedenstellende Lösung finden, werde ich auf jeden Fall noch einmal anwaltlichen Rat von Dr. Böse einholen. Die Buchung war mit soviel “Arbeit” verbunden (Seats.aero, Amex US, Aeroplan, Telefonat mit Oman Air in Muscat (Auslandstelefonat) zur Sitzplatzwahl), dass ich dass jetzt nicht einfach auf mir sitzen lassen kann!
Naja. Alles sehr spekulativ… Kann der Grund sein, muss aber nicht.
Im E-Ticket würde man nochmal schwarz auf weiß Segment für Segment sehen mit Flugnummer und Buchungsklassen. Da könnte man sich nochmal vergewissern, dass es definitiv keine Codeshares waren, sondern LX in I und WY in U und last but not least prüfen, auf wessen Ticket Stock das Ticket ausgestellt wurde.
M&M hat hier allerdings tatsächlich gar nichts mit zu tun, wenn ich nicht völlig daneben liege.
Ansonsten spiele ich ja auch nur gedanklich und völlig wertfrei durch, was könnte wo schief gegangen sein, denn dass hier einiges gewaltig schief gegangen ist, steht ja außer Frage.
In erster Linie wollte ich auch nur die Theorie des absichtlichen Downgrades aus Kostengründen entkräften…
Swiss hat sich ja geweigert, eine Umbuchung vorzunehmen und auf M&M verwiesen und M&M Schweiz hat ja dann am Ende umgebucht.
Vielen Dank für deine ganzen Anregungen hier. Letztlich ist es ja auch eine Art gemeinsames Brainstorming, wo jeder seinen Ansatz darlegen kann. Für die Anfrage bei Swiss muss ich ja ein paar Ausführungen machen. Der Vorteil des Ansatzes von 4flo ist, dass man da den schwarzen Peter bei Swiss leicht begründen könnte. Ein guter Ausgangspunkt für Verhandlungen.![]()
Ah. Interessant. Siehst Du, da kenne ich mich nicht mit aus: Ich bin in der *A nur bei MM und wüsste daher gar nicht so richtig, wie das Zusammenspiel funktioniert, wenn man bspw. über Aeroplan bucht.
Ja, das stimmt aber irgendwie kommt mir das zu einfach vor, nur weil U bei LHG eine niedrige Buchungsklasse ist. So what? Hier war es U für eine WY Flugnummer
Andererseits, was die weltbeste IT nicht so alles hinbekommt, wer weiß das schon… ![]()
Lieber Claudio
Das kannst du streichen, das stimmt so nicht. Mitarbeitende werden nicht überwacht, und daran gemessen, ob sie „Schaden“anrichten. Es gibt klare Guidelines, und natürlich LHG zuerst.
In einem IRREG Fall, wie es dir vorgekommen ist sucht aber schon das Tool die nächst besten Alternativen, und allein, dass es dir Etihad und Emirates angeboten hat, zeigt schon, dass die Swiss sich an die Regeln von EU 261 hält.
Das sind keine Codeshares. Das ist ein Standardsatz, den Air Canada/Aeroplan auf Buchung einer fremd Airlines schreibt. Man sieht dann genau dass die Originalbuchung auf der jeweiligen Airline gebucht wurde.
Dem kann nur zustimmen.
So, ich bin mittlerweile wieder zurück in Deutschland. Der Rückflug verlief problemlos.
Der Direktflug mit Oman Air von MCT nach ZRH startete pünktlich. Leider war der Rückflug nur in Eco, ich hatte für den Rückflug keine Prämienverfügbarkeiten mehr rechtzeitig gefunden und habe dann, als der Preis günstig war, direkt bei der Airline gebucht.
Am Flughafen in MCT waren die Schlangen beim Oman Air Eco Schalter wirklich lang. Da wir alle drei den Oneworld Ruby Status haben, durften wir den einzigen Vorteil dieses Status nutzen und am Business Schalter einchecken. Das war wirklich ein Vorteil. Für Business gibt es einen mit einer Tür abgegrenzten Bereich auf der rechten Seite des Terminals. Obwohl nur Eco gebucht, bekamen unsere Koffer sogar den Priority Anhänger. Genutzt hat das in ZRH aber dann nix am Band. Von den Check-In Schaltern für C gibt es dann einen abgesperrten Zugang zur Sicherheitskontrolle. Den haben wir dann auch genutzt. Allerdings gab es vor der Kontrolle noch ein Drehkreuz, wo man seinen Boarding Pass scannen muss. Da kam bei uns natürlich “Wrong Route, use Eco”. Da sonst niemand dort anstand, bemerkte das ein Herr von der Security. Wir sollten zu ihm kommen. Er hat dann unsere Boarding Pässe geprüft und uns dann am Drehkreuz vorbei zur Sicherheitskontrolle gelassen. Damit haben wir auch hier die Schlangen uns erspart. Dann hörte aber die Sonderbehandlung auf. Wir landeten im Duty Free Shop.
Ich habe soeben meine ausführliche Kompensations e-Mail an Swiss geschickt. Jetzt heißt es erst einmal: Abwarten.
Werde natürlich hier berichten für die vielen Unterstützer. Man will ja schließlich wissen, wie die Geschichte ausgegangen ist!
Nachdem sich Swiss nach fast 4 Wochen nicht gemeldet hat, habe ich gestern noch einmal an die Erledigung meiner Anfrage erinnert. Prompt kam heute eine Antwort von Swiss:
“Grüezi,
Wir entschuldigen uns für die verspätete Rückmeldung. Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Dezember 2025.
Es tut uns leid, dass Ihr Flug LX734 am 23. Oktober 2025 als Folge des Sturms Benjamin mit Windböen von bis zu 55 Knoten annulliert werden musste. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationsbeteiligten um Entschuldigung.
Die gegebenen Verhältnisse haben einer planmässigen sowie sicheren Durchführung des Fluges widersprochen. Widrige Wetterbedingungen liegen ausserhalb des Einflussbereichs einer Fluggesellschaft, weshalb ich Ihrem Wunsch nach einer Kompensation entsprechend der EU-Verordnung 261/2004 nicht nachkommen kann. Aus diesem Grund können wir Ihnen leider keine EU-Entschädigung zahlen.
Ihrem Schreiben entnehme ich auch, dass Sie auf Ihrem Flug von Zürich nach Amsterdam am 23. Oktober 2025 nicht wie gebucht in Business Class reisen konnten, sondern in Economy Class. Ich kann mir gut vorstellen, wie ärgerlich und enttäuschend diese kurzfristige Änderung für Sie gewesen ist. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und den Kooperationsbeteiligten um Entschuldigung.
Ich habe mir Ihre Buchung ******* angesehen und kann Ihnen mitteilen, dass die Neubuchung des Fluges von unserer Partnerfluggesellschaft Air Canada vorgenommen wurde. Um die korrekte Höhe der Erstattung festlegen zu können, warten wir derzeit noch auf die Bestätigung des verbleibenden Couponwerts seitens Air Canada. Wir benötigen diesen Wert, um Ihnen den korrekten Betrag rückerstatten zu können. Sobald uns die Antwort von Air Canada vorliegt, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit abzuschliessen.
Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüsse”
Zunächst mal positiv, dass eine Entschädigung nicht von vorne herein abgelehnt wird. Aber wenn man in die Details geht, bekommt man den Eindruck, dass hier nicht gewissenhaft genau gearbeitet wird:
“Ihrem Schreiben entnehme ich auch, dass Sie auf Ihrem Flug von Zürich nach Amsterdam am 23. Oktober 2025 nicht wie gebucht in Business Class reisen konnten, sondern in Economy Class.”
Ich bin doch aufgrund der Annulierung gar nicht von ZRH nach AMS geflogen, sondern von ZRH nach MCT via AUH.
“Ich habe mir Ihre Buchung ***** angesehen und kann Ihnen mitteilen, dass die Neubuchung des Fluges von unserer Partnerfluggesellschaft Air Canada vorgenommen wurde.”
Das ist auch nicht korrekt. Bei Air Canada habe ich nicht angerufen. Die Umbuchung erfolgte über die M&M Hotline in der Schweiz.
Ich denke immer noch, dass ich hier Herrn RA Dr. Böse noch mit dem Fall beauftragen werde, sobald die endgültige Entscheidung von Swiss vorliegt.
Wie wertet Ihr die Antwort von Swiss, eher hoffnungsvoll oder eher ablehnend?
Offensichtlich wirst Du hier schon einen langen Atem und viel Geduld brauchen, bis Deine Ansprechpartner die tatsächliche Situation korrekt erfasst haben. Und wenn Du das, kurz vor der endgültigen Verzweiflung, tatsächlich geschafft hast, kommen sie wahrscheinlich trotzdem wieder mit dem Couponwert, den sie angeblich von Aeroplan/AC benötigen. Oder sie sehen sich gar nicht mehr zuständig, weil Du schlussendlich ja gar nicht LX geflogen bist.
Auf wessen Ticket stock wurde das Ticket eigentlich ausgestellt?
Das ursprüngliche Ticket war Air Canada, die Ersatztickets waren von Swiss. (724).
Ich möchte hier noch einmal den Vorgang aufrufen, da sich zwischenzeitlich Neuigkeiten ergeben haben.
Zunächst hatte ich versucht, sowohl bei Swiss als auch bei Aeroplan, über die ich die Flüge gebucht hatte, schriftlich per E-Mail weiterzukommen – mit meiner Bitte, hier eine Kompensation für das Downgrade der Tickets von Business in Economy zur Verfügung zu stellen, trotz vorhandener Business-Class-Verfügbarkeiten auf dem geflogenen Flug.
Aeroplan hat mir den Eingang bestätigt, teilt aber mit, dass sie den Vorgang von Swiss bestätigt haben müssten. Swiss seinerseits hat mir bestätigt, dass der Vorgang geprüft wird und man sich zu gegebener Zeit wieder bei mir melden würde. Es sind dann mehrere Monate vergangen. Wiederholungsanfragen bei Swiss (dort hatte ich unter der Antwort-E-Mail auch den Namen des zuständigen Sachbearbeiters) führten zu keinerlei Erfolg. Auch Anrufe bei der Hotline waren nicht hilfreich.
Ich habe den Sachverhalt dann dem hier im Forum aktiven Rechtsanwalt Dr. Böse @DrMatthiasBoese weitergeleitet. Der hat mich dann zu Recht darauf hingewiesen, dass hier leider kein deutsches Recht zur Anwendung kommt, da ich über Aeroplan in Kanada gebucht hatte und die Flüge dann auch von der Schweiz aus starteten, sodass der Bezugspunkt zum deutschen Recht fehlt und er daher den Fall nicht übernehmen kann.
Ich habe dann vor ein paar Wochen noch mal Aeroplan kontaktiert und in der E-Mail ziemlich deutlich gemacht, dass Swiss offensichtlich keinerlei Interesse hat, den Fall zu bearbeiten, und ich mich jetzt wieder an Aeroplan wende. Immerhin sei Aeroplan mein Vertragspartner, und ich erwarte daher, dass Aeroplan hier eine Kompensation anbietet.
Das hat dann anscheinend etwas bewirkt, weil sich zwei Wochen später tatsächlich Swiss bei mir gemeldet hat. Ich füge die E-Mail jetzt hier mal an, damit ihr das auch selbst lesen könnt:
*" Grüezi *
Bitte entschuldigen Sie vielmals unsere späte Rückmeldung.
Wir haben Ihr Anliegen nochmals eingehend geprüft. Aufgrund der Flugdistanz freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen 75 % des Gesamtwertes der drei gebuchten Tickets zurückerstatten werden.
Damit wir die Überweisung direkt in die Wege leiten können, bitten wir Sie höflich, uns Ihre Bankverbindung (Name des Kontoinhabers, IBAN und BIC/SWIFT-Code) zukommen zu lassen.
Sobald uns Ihre Daten vorliegen, werden wir die Auszahlung umgehend veranlassen.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Freundliche Grüsse
*** NAME MITARBEIER ****
Consultant
Customer Feedback Services / R1C
Swiss International Air Lines AG
Customer Feedback Services
Postfach
8010 Zürich
Schweiz
SWISS.COM"
Ich habe auf die E-Mail noch nicht geantwortet, da ich mir noch nicht ganz im Klaren bin, ob ich diesen Weg hier so gehen kann oder soll. Hintergrund ist: Ich habe ja einen Flugprämienflug mit Aeroplan-Meilen gebucht und eigentlich hätte ich auch gerne Aeroplan-Meilen wieder zurück. Swiss bietet aber in der E-Mail eine Zahlung in Cash an.
Die Frage ist für mich daher: Fahre ich damit besser oder schlechter? Welchen Betrag bekomme ich erstattet? Sind das eventuell nur die Steuern und Gebühren?
Antworte denen doch oder ruf an und frag nach, was sie gedenken Dir überweisen zu wollen. Da das für Dich selbst unklar ist wegen der Prämienbuchung, sollten sie Sie da auch schon eine Antwort geben können. Die Summe sollte ja irgendwo im System liegen, der facto ist es ja jetzt nur ein Überweisungsakt, der zu erledigen ist.
Wäre mir persönlich da jetzt auch zu heikel direkt meine Bankdaten zu übermitteln und damit unbewusst und potentiell unkorrigierbar einer Peanut-Zahlung zuzustimmen. Eigentlich auch seltsam, dass sie das nicht direkt in der E-Mail sagen.
Es gab doch auch irgendwo schon mal ein Gerichtsurteil, in dem ein fixer Geldwert für eine Meile festgestellt worden ist, um genau solche Fälle wie Deinen zu klären.