nehmen wir den Fall, dass man bei einer Fluglinie bzw. bei ihrerm Vielfliegerprogramm einen Prämienflug bucht, bei dem mindestens ein Segment von einer Partnerairline durchgeführt wird. Im Extremfall werden alle Segmenten von anderen Airlines durchgeführt.
Wer ist beim Erwerb eines solchen Prämientickets meines Vertragspartners, der für die Leistungserbringung rechtlich zuständig ist.
um das mit einem konkreten Beispiel zu füttern:
Herr D. bucht bei Miles and More einen Flugticket von München nach Bangkok mit Flug über London. Das erste Segment MUC bis LHR wird von Lufthansa durchgeführt. Das zweite Segment LHR-BKK wird von Thai Airways ausgefürht.
ich hatte gerade aktuell den Fall das ich über M&M ein Ticket mit Thai gebucht habe (SIN - BKK - TPE). Da Thai eine Verspätung hatte und ich den Anschluß sonst nicht bekommen habe, hat Thai mich umgebucht (sogar auf Fremd-Airline).
Exakt wie @IngoBF sagt. Hatte Meilenticket bei M&M für SQ vor paar Jahren. Bei Problemen hatte ich erst M&M angeschrieben, die mich an SQ weitergeleitet hatten und die habens geregelt.
Die Rechtslage ist hier aber relativ eindeutig mMn. Die ausführende Airline ist zuständig, d.h. die LH kann nix dafür, sondern TK. Das BGH hat übrigens kürzlich (war zwar eine andere Situation, aber der Grundsatz ist der gleiche) festgestellt, dass auch Meilen Gegenstand von Schadenersatz sind, d.h. falls Du nicht storniert hättest, hättest Du den Gegenwert wiederbekommen. So oder so hast Du aber definitiv noch Anspruch auf die Stornogebühr. Oder hast Du mit dem Fall schon abgeschlossen?
Kann ich gut verstehen. TK mag u.U. nicht an die Fluggastrechteverordnung gebunden zu sein, aber an den *A Vertrag. Und da ist genau dies korrekt geregelt. Aber ich kann Dich gut verstehen, wenn man einmal bei mir verkackt hat, reagier ich auch so und mach dann den Bogen drum (ist bei mir bei Aeromexico z.B. so)
hmmmm … ich finde das dennoch ein wenig merkwürdig.
Wenn ich bei M&M das Ticket kaufe, so habe ich doch mit M&M einen Vertrag abgeschlossen oder?
M&M kann doch ihre Pflichte an ihre „Zulieferern“ nämlich an die Airlines. diese können nicht nur Lufthansa sonder auch Swiss, ANA, Air China, etc…
hat dann M&M als Vertragspartei keine Verpflichtung?
nach meinem Verstädnis ist M&M nur ein vermittler. die nehmen deine Meilen und kaufen das Ticket (wie OTA). also theoretisch haben die eine verabtwortung, aber am Ende muss du mit der Airline alles aushandeln die das Ticket ausgestellt hat.
Da wird jetzt ein Shuh daraus.
Ist die rechtliche Lage gleich, wenn ich ein ticket bei z.B. Lufthansa kaufe und die ausführende airline z.b. united ist. Ist dann LH nur vermittler?
Ist es auch gleich, wenn der united flug als LH codeshare?
puh, jetzt forderst du uns ja richtig raus, und es wird mehr und mehr spekulativ
im ersten Fall: du kaufst auf der LH Seite eine UA Ticket (kein Codeshare); hier sehe ich die LH wie ein OTA das nur als Vermittler auftritt. Hier sehe ich den gleichen Ansatz wie bei einem Award-Ticket. Denn ob du das Ticket mit Meilen oder mit Geld bezahlst spielt da keine Rolle.
im zweiten Fall: du kaufst auf der LH Seite eine UA Ticket (Codeshare): keine Ahnung
Danke.
Ich stelle die Fragen, weil diese sicherlich irgendwann mal wieder von anderen forumteilnehmern gestellt werden. Vielleicht lässt sich der thread dafür nutzen.
Hier liegen so einige falsch.
Nach Airline Logik ist immer die ticketing agency dafür zuständig, außer bei <24h, dann der ticketing carrier.
D.h. bei einer m&m Buchung ist m&m für zuständig, auch wenn Fremdmetall Airline den Flug annulliert.
m&m Abteilung bucht aber nicht nach INVOL Regeln um, sondern bucht nur auf award classes um, d.h. sehr schlechte Verfügbarkeit und nicht Umbuchung auf den nächsten Flug.
Wenn der Flug in der EU losgeht oder zurück in die EU mit einer EU Airline, gilt EU261 2004, egal ob revenue oder award ticket, d.h. der OPERATING carrier ist dafür zuständig, nicht der ticketing carrier oder ticketing agency.
Das sehen die Airlines immer anders, die haben ein verdrehtes Rechtsverständnis.
Daher, operating carrier auf Umbuchung nach EU261 auffordern mit Fristsetzung, nach Fristablauf Ersatzbeförderung selber buchen und bezahlen (revenue ticket), op carrier zur Erstattung der Kosten der Ersatzbeförderung auffordern mit Fristsetzung und danach ab zum Anwalt, z.B. Dr. Böse.
Was viele auch nicht kennen, nicht nur in EU261 ist das festgelegt, sondern es gibt sogar eine IATA Res., 735d
Dort ist sogar beschrieben, dass die Airline auf Fremdmetall umbuchen muss!
Türkei hat sowas ähnliches wie EU261, fast 1:1 das gleiche, auch an Geld, nennt sich Shy Abkommen. https://web.shgm.gov.tr/doc4/shy-passenger.pdf
Einmal an TK Kundensupport ein Fall per Kontaktformular aufmachen, Shy Abkommen erwähnen, dann bekommst du TK Meilen als compensation angeboten, erst 30k, dann 40k, dann 60k, dann … und wenn du weiterhin sagst, nö, willst du nicht, bekommst du die 600€.
Jetzt habe ich ein Gegenbeispiel: ich habe ein Prämientickt über M&M gebucht mit turkish airlines
ich bekomme aber eine Lufthansa Buchungsnummer und auch eine Lufthansa Ticket-Nummer.
Bei Eingabe unter turkish airlines, bekam ich eine Meldung
„Diese Reservierung kann aufgrund des für die Erstellung genutzten Vertriebskanals nicht angezeigt werden. Sie können über denselben Kanal eine Transaktion vornehmen, den Sie für Ihre Reservierung genutzt haben“
Die Reservierung erscheint hingegen einwandfrei in der Lufthansa-app.
und jetzt die Gretchenfrage: wer fühlt sich dafür zuständig bei Änderungen der Flüge oder bei irgendetwas anders, mich zu informieren?
Ha wirst Du spätestens dann sehen, wenn es soweit ist.
Im Ernst, hab keine Ahnung. Stecken ja 3 Parteien drin. Könnte jetzt was von müsste oder sollte schreiben, will mich aber nicht verbrennen da ich keinen Schimmer habe. Kann nur für Dich hoffen, daß alles glatt geht und Du es nicht rausfinden musst
also ich hatte letzten Monat verschiedene Buchung über M&M: EVA, Thai und Asiana
ich konnte NIE bei M&M einchecken sondern immer nur bei der ausführenden Airline. Und auch wenn es eine Buchung war (z.B. mit EVA nach OKI und dann mit Asiana weiter), musste ich bei jeder Airline seperate einchecken.
Mir ist aufgefallen, dass einige Airlines einen anderen BuchungsCode hatten als LH.
Daher mein Tip:
schau dir deine Buchungsbestätigung an die du von TK bekommen hast (die haben ja das Ticket ausgestellt) und dort könnte ein anderer BuchungsCode dann genannt sein. Mit dem müsstest du dann bei TK einchecken können
Danke für den Tipp, aber wie oben von mir erwähnt (gleiche Situation wie bei @snowfan) habe ich einen LH ticketnummer erhalten und keine TK Ticketnummer.
Ich habe einen etwas ähnlichen Fall gehabt, wo dann aber ein Anruf Licht ins Dunkel brachte.
Klassisch über OTA (gotogate) einen Flug bei SAS gebucht. Buchungsbestätigung samt Code und Ticketnummer von OTA erhalten. Damit konnte ich aber nicht bei SAS einloggen. Es gab immer die Meldung, den Code gibt es nicht.
Hab also angerufen. Der Code war nicht existent, aber über die Ticketnummer hat man die Buchung gefunden und mir dann einen komplett anderen Buchungscode übermitteln können, den ich jetzt problemslos benutzen kann, um online meine Buchung einzusehen.
Also durchaus mal anrufen. Auch wenn vllt der Code und selbst die Ticketnummer nichts erreicht, so sollten Sie doch zumindest mit deinem Namen und den Flugdaten irgendwo was finden können. Kann ja schon sein, dass Dir die TK-Infos einfach nie mitgeteilt worden sind und LH aus welchen Gründen auch immer andere Infos benutzt in ihrem eigenen System.
Stimme Dir natürlich komplett zu, dass man jegliche Buchungsinfos sofort erhalten sollte. Gerade wenn man teure Premiumtickets kauft. Durchaus ein Grund zukünftige Buchungen zu hinterfragen und anderweitig zu suchen. Wollte nur darstellen, dass es durchaus Wege gibt an die nötigen Informationen zu gelangen, wenngleich das auch Zeit und Aufwand erfordert.